1.166.1 (ma32p): [Maßnahmen zur Behebung der Notlage der Saarbergarbeiter.]

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[Maßnahmen zur Behebung der Notlage der Saarbergarbeiter.]

Für die Deputation erstattete Kuhnen einen eingehenden Bericht über die gegenwärtigen Verhältnisse im Saarbergbau. Hierzu überreichte er die beiliegende Aufzeichnung2. Zusammenfassend bemerkte er, daß es die Hauptsorge[1276] der Reichs- und der Preußischen Regierung sein müsse, der Saarkohle das alte Absatzgebiet wiederzugewinnen und zu sichern. Nur wenn dieses Ziel erreicht werde, könne die Bergarbeiterschaft hoffen, daß die übermäßige Ablegung von Belegschaften vermieden, daß die für die Lohnverhältnisse katastrophalen Feierschichten in Zukunft aufhören würden. Ein ferneres Ziel der Reichsregierung müsse darin bestehen, die soziale Fürsorge für die Saarknappschaft den im Reich geltenden Bestimmungen anzupassen.

2

In der anliegenden Aufzeichnung „Die Verhältnisse im Saarbergbau“ heißt es: „Das Jahr 1927 war für die Saarbergleute ein Schreckensjahr.“ Die frz. Bergwerksverwaltung habe die Löhne um 8,5% gekürzt, zahlreiche Feierschichten eingelegt und ca. 6000 Bergleute entlassen. Dadurch sei Not und Elend in die Bergarbeiterfamilien gebracht worden. Jetzt habe die Bergwerksverwaltung die Entlassung von weiteren 4000 Arbeitern zum 1.3.28 angedroht. „Ein zweites Jahr wie das Jahr 1927 kann den Bergleuten nicht mehr zugemutet werden. Daher bitten wir die Reichsregierung, dafür einzutreten, daß die Reichsbahnen weitere Kohlenmengen aus dem Saargebiet abnehmen. Es werden jetzt abgenommen von den Saargruben 90 000 t. Diese Tonnenziffer müßte unseres Erachtens auf 225 000 t erhöht werden. Dieses liegt nach unserem Dafürhalten nicht nur im Interesse der Saarbergleute, sondern auch im Interesse Deutschlands. Wir alle wünschen, daß das Saargebiet sobald wie möglich wiederum zum Reich zurückkehrt. Deshalb muß jetzt schon auf weite Sicht dahingehend gearbeitet werden, daß beim Rückfall der Saargruben an unser Vaterland die alten Absatzgebiete gesichert sind, da sonst schwere politische Folgen zu befürchten sind. […] Würde das Reich unseren Wunsch, der sowohl von allen politischen parteien, mit denen wir Fühlung haben, als auch von sämtlichen wirtschaftlichen Organisationen unterstützt wird, erfüllen, dann würden nicht nur die Feierschichten vermieden und die Entlassungen verhindert, sondern wir könnten auch die Forderung nach einem gerechten Lohnanteil an der verbesserten Lage durchsetzen und ferner erreichen, daß endlich die Saarknappschaft ihre Satzungen denen des Reichsknappschaftsvereins anpaßt. Es läßt sich nicht verkennen, daß die Erfüllung unseres Wunsches auch dem französischen Staat als Bergwerksbesitzer an der Saar Erleichterung verschafft. Unser Handeln ist jedoch nur diktiert von der Sorge, die Lebenshaltung der Saarbergleute zu verbessern, denn so viel Not und Sorge wie im vergangenen Jahre können den Saarbergleuten und ihren Familien nicht mehr zugemutet werden.“ (R 43 I /244 , Bl. 245–248).

Der Reichsarbeitsminister erwiderte, daß er den von Kuhnen vorgetragenen grundsätzlichen Ausführungen zustimmen könne. Einerseits sei zu berücksichtigen, daß die Saargruben französisches Staatseigentum seien, daß das Reich dem französischen Staat in der Behebung der Schwierigkeiten im Saarbergbau nicht allzu weit entgegenkommen dürfe, da ja sonst das Interesse des französischen Staates an einer alsbaldigen Rückgabe der Saargruben vermindert werde, andererseits aber müsse das Reich bei seiner Saarpolitik in Rechnung stellen, daß auch die Bergarbeiter in erheblichem Maße die Leidtragenden bei der Notlage des Saarbergbaus seien und daß der Bergarbeiterschaft unter allen Umständen geholfen werden müsse. Man müsse als sicher annehmen, daß die Saargruben demnächst an Deutschland zurückfallen würden, was zweifellos eine Umstellung auf dem Gebiete des Kohlenabsatzes der Saargruben im Gefolge haben werde, denn man könne unmöglich damit rechnen, daß nach der Rückgabe der Absatz nach Frankreich im gegenwärtigen Umfange beibehalten werden könne. Man müsse daher deutscherseits der Umstellung des Absatzes vorarbeiten. Schließlich müsse auch auf die Grubenverwaltung ein Druck ausgeübt werden zur Erreichung der sozialen Gleichstellung der Saararbeiterschaft mit der Bergarbeiterschaft Deutschlands. Die Arbeiterschaft müsse sich darüber klar sein, daß eine Rationalisierung des Bergbaus unerläßlich sei. Ein gewisser Abbau der Belegschaften sei unerläßlich. Diese Rationalisierung müsse durchgeführt sein, solange die französische Verwaltung andauere. Für die Deutsche Regierung sei es selbstverständlich unerwünscht, daß die erste Aufgabe nach der Übernahme der Gruben die Rationalisierung sei.

Schwarz ergänzte die Ausführungen von Herrn Kuhnen. Er erblickte den einzigen Ausweg aus den Schwierigkeiten für die Bergarbeiterschaft in einer Erhöhung des Absatzes der Saarkohle nach Deutschland. Eine weitere politische Gefahr, auf die er hier besonders aufmerksam machen zu müssen glaubte, sieht er darin, daß die Folge von übermäßigen Arbeiterentlassungen an der Saar eine Abwanderung der Belegschaft zu den benachbarten lothringischen Gruben sein werde. Diese abgewanderten Elemente, die den Franzosen gewissermaßen in[1277] die Hände getrieben würden, würden bei der demnächstigen Abstimmung im Saargebiet in verhängnisvoller Weise fehlen.

Ministerialdirektor Knaut vom Reichsverkehrsministerium führte aus, daß die Reichsbahn wegen Erhöhung ihrer Bezugsmengen an Saarkohle dauernd Verhandlungen führe. Er könne sagen, daß die Reichsbahn den von der Bergarbeiterschaft verfolgten Bestrebungen durchaus freundlich gegenüberstehe und bereit sei, im Rahmen des Möglichen Entgegenkommen zu zeigen. Für die Reichsbahn sei die Erhöhung der Bezugsmengen an Saarkohle in erster Linie eine Preisfrage. Bisher sei die Saarkohle nicht unerheblich teurer wie die deutsche Kohle.

Der Preußische Handelsminister Dr. Schreiber gab die Erklärung ab, daß die Preußische Regierung den vom Reichsarbeitsminister entwickelten Gesichtspunkten nach jeder Richtung zustimme und daß die Preußische Regierung in der Saarpolitik mit der Reichsregierung absolut einig gehe.

Der Reichsarbeitsminister stellte sodann die Art des weiteren praktischen Vorgehens zur Erörterung. Er hielt es für geboten, daß die Frage der Erhöhung der Bezugsmengen von Saarkohle von der Reichsbahn-Gesellschaft gegenüber der Grubenverwaltung unmittelbar betrieben werde. Aufgabe des Verkehrsministeriums sei es daher, auf die Reichsbahn in entsprechendem Sinne einzuwirken. Die Reichsregierung könne sich nur darauf beschränken, einen Druck auf dem Gebiete der Angleichung der Sozialgesetzgebung auszuüben.

Herr Schwarz meinte, es müsse deutscherseits ein öffentlich in die Augen springendes Entgegenkommen auf dem Gebiete der Absatzsteigerung nach Deutschland hin erfolgen, um der Bergarbeiterschaft Gelegenheit zu geben, für den Fall der Ablehnung dieser Angebote durch die Grubenverwaltung diese öffentlich ins Unrecht zu setzen.

Bemerkt wurde noch im Laufe der weiteren Debatte, daß die vom Saargebiet angestrebte Erhöhung des Absatzes nach Deutschland um 240 000 Tonnen monatlich nur als eine Kampfforderung angesehen werden könne, deren volle Erreichung praktisch kaum durchführbar sein werde. Es wurden auch Zweifel daran geäußert, ob die Reichsbahn in der Lage sein werde, den vermehrten Absatz allein auf sich zu nehmen. Auch die deutsche Wirtschaft werde sich zu einem vermehrten Bezuge von Saarkohle bereit finden müssen. Hier vermittelnd und bestimmend mitzuwirken, sei Aufgabe des Reichskohlenkommissars.

Als Ergebnis der Besprechung stellte der Reichskanzler fest, daß zunächst im Kreise der Reichsregierung eine Aussprache über das anzustrebende Ziel und eine Einigung aller beteiligten Reichszentralstellen über den zur Erreichung des Zieles einzuschlagenden Weg stattfinden müsse. Er stellte in Aussicht, daß diese Verhandlungen der Reichsregierung mit größtmöglicher Beschleunigung vor sich gehen sollen. Deren Ergebnis soll den Organen der Bergarbeiterschaft mitgeteilt werden. Bis zum Vorliegen einer Entscheidung der Reichsregierung sollen die Organe der Bergarbeiterschaft von einem besonderen Vorgehen gegenüber der Grubenverwaltung Abstand nehmen. Danach aber soll in enger Fühlungnahme[1278] zwischen Regierung und Arbeitnehmern eine gemeinsame Politik verfolgt werden3.

3

Am 6.2.28 fand im AA eine Ressortbesprechung über die Frage statt, inwieweit dem Wunsch der Saarbergarbeiter entsprochen werden könne, den Absatz von Saarkohle in Dtld. zu steigern und dadurch die Notlage der Bergarbeiter zu lindern. Die Vorschläge, auf die sich die Ressorts einigten, sahen im wesentlichen Folgendes vor: Der Reichskohlenkommissar erklärt sich bereit, das monatliche Einfuhrkontingent für Saarkohle von gegenwärtig 115 000 t auf 150 000 t zu erhöhen. Im Rahmen des erhöhten Kontingents wird die RB ihre Käufe von Saarkohle von 5000 t auf 10 000 t verdoppeln. Die Einfuhrsteigerung ist von folgenden Zugeständnissen der frz. Grubenverwaltung abhängig zu machen: 1. Unterlassung oder Milderung der angekündigten Belegschaftsverminderung um 4000 Mann, 2. Einstellung der Feierschichten, 3. Angleichung der Satzung der Saarknappschaft an die Reichsknappschaft, 4. Entgegenkommen in der Kohlepreisfrage (Niederschrift des AA über die Ressortbesprechung vom 6.2.28 in R 43 I /244 , Bl. 254–267). Mit Schreiben vom 11.2.28 übersandte StS Schubert (AA) die Vorschläge der Ressorts über Hilfsmaßnahmen zugunsten der Saarbergarbeiter als Kabinettsvorlage an den StSRkei (R 43 I /244 , Bl. 268–271); abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. VIII, Dok. Nr. 79. Das Kabinett stimmte den Vorschlägen in der Ministerbesprechung vom 20. 2. zu; siehe Dok. Nr. 433, P. 2.

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