1.184.1 (ma32p): Arbeitsnotprogramm.

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Arbeitsnotprogramm.

Der Reichsarbeitsminister trug den wesentlichen Inhalt der Aufzeichnung über die Erhöhung der Renten aus der Invalidenversicherung vor (Anlage)1.

1

Die Aufzeichnung über die Erhöhung der Invalidenrenten hatte der RArbM bereits in der vorangegangenen Ministerbesprechung vorgelegt und erläutert; siehe Dok. Nr. 425, Anm. 4.

Der Reichswirtschaftsminister äußerte Bedenken wegen der starken Zunahme der Belastung durch die Erhöhung der Invalidenrenten, die mehr als 10% des Gesamtbetrages ausmache.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers hielt es für erforderlich, die Beiträge, die für die Kleinrentner und Liquidationsgeschädigten vorgesehen seien, zu erhöhen. Er regte an, die Erhöhung der Steigerungsbeträge für die Invalidenrente statt auf 50 zunächst auf 25% vorzusehen2 und eine Erhöhung für den Fall vorzubehalten, daß sie durch die Finanzlage des Reichs Ende März ermöglicht werde. Auch für die Landwirtschaft, die Kleinrentner und die Liquidationsgeschädigten könne ein entsprechender Vorbehalt gemacht werden.

2

Nach der vorliegenden Aufzeichnung über die Erhöhung der Invalidenrenten (Anm. 1) würden bei einer Erhöhung der Steigerungsbeträge um 50% Mehrkosten von 130 Mio pro Jahr entstehen, die vom Reich zu tragen wären.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies darauf hin, daß für Ostpreußen erheblich größere Summen bewilligt worden seien3 als für andere Provinzen. In diesen könnten die Landwirte zum Teil nur etwa 1/5 der erforderlichen Düngemittel anschaffen.

3

Zur Hilfsaktion für Ostpreußen siehe Dok. Nr. 413, dort auch Anm. 12.

Der Reichsminister der Finanzen schlug vor, von einer verfügbaren Summe von etwa 150 bis 160 Millionen auszugehen und von dieser vorzusehen:

30 + 20 Millionen für die Landwirtschaft,

100 Millionen für die Sozialrentner,

15 Millionen für die Liquidationsgeschädigten,

15 Millionen für die Kleinrentner.

Die Erhöhung der Invalidenrenten und der Bezüge der Kleinrentner sollen erst vom 1. Juli 1928 ab erfolgen. Der Termin kann nach Ansicht des Reichsarbeitsministers mit den technischen Schwierigkeiten der Umrechnung der Bezüge ausreichend begründet werden. Die neuen Renten müßten vom 1. April bezahlt werden, um Umrechnung dieser Renten zu vermeiden.

[1322] Die anwesenden Reichsminister erklärten sich mit diesem Vorschlage einverstanden. Nur der Reichsminister des Innern wollte seine endgültige Entschließung von der Aussprache mit Mitgliedern seiner Fraktion abhängig machen. Er stimmte jedoch schließlich auf Vorstellungen des Stellvertreters des Reichskanzlers, des Reichsministers der Finanzen und des Reichswirtschaftsministers zu, daß der Beschluß den Parteiführern als vom Kabinett einstimmig gefaßt mitgeteilt würde4.

4

Siehe Dok. Nr. 427.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers wies darauf hin, daß es jedem Kabinettsmitglied unbenommen sei, falls sich eine neue Lage ergebe, eine anderweitige Beschlußfassung des Kabinetts zu beantragen.

[…]

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