1.36.5 (ma32p): Handelsvertragsverhandlungen mit Jugoslawien.

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Handelsvertragsverhandlungen mit Jugoslawien8.

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In der Kabinettsvorlage des AA vom 12.7.27 heißt es: Zwischen den beteiligten Reichsressorts sei keine Einigung darüber erzielt worden, ob bei den Handelsvertragsverhandlungen mit Jugoslawien a) eine Senkung des Zollsatzes für Mais und b) eine liberalere Handhabung der veterinärpolizeilichen Vorschriften bei der Einfuhr von frischem Schweinefleisch zugestanden werden könne. Der autonome Zollsatz für Mais betrage gegenwärtig 3,20 M (autonomer Vorkriegssatz 5 M, vertraglicher Vorkriegssatz 3 M). Das AA, das RWiMin. und das RFMin. hätten sich für eine Senkung des Maiszolles auf 2,50 M im Vertrag mit Jugoslawien ausgesprochen, das REMin. lehne dagegen jede Senkung ab. Die Herabsetzung des Maiszolls sei jedoch notwendig, um von der Gegenseite entsprechende Zugeständnisse herauszuholen. Außerdem lege die jugoslaw. Reg. entscheidenden Wert darauf, daß durch eine gewisse Milderung in der Handhabung der Veterinärpolizei, die in den Händen der Länderregierungen liege, die Einfuhr von Schweinefleisch nach Dtld. ermöglicht werde. Bei einer Besprechung im RIMin. zwischen Vertretern der Reichsressorts und einer Anzahl dt. Länderregierungen sei als einheitliche Meinung der Ländervertreter festgestellt worden, daß ausländisches Schweinefleisch zwar nicht auf den freien Markt kommen dürfe, daß es jedoch zur Verarbeitung in solchen Fleischfabriken zugelassen werden könne, bei denen eine Abgabe frischen Fleisches nicht stattfinde und eine ausreichende Abwässerregulierung vorhanden sei; das letztere könne bei Fabriken angenommen werden, die sich in Städten mit mehr als 25 000 Einwohnern befänden. Für diese Regelung hätten sich AA, RWiMin. und RFMin. ausgesprochen, das REMin. habe dagegengestimmt. Das AA bittet, eine Entscheidung der RReg. in den strittigen Fragen herbeizuführen. Beigefügt ist eine Übersicht über die von der jugoslaw. Delegation geforderten Zollsenkungen sowie über die in Aussicht genommenen dt. Zugeständnisse (R 43 I /1100 , Bl. 7–9). Vgl. die einleitenden Ausführungen MinDir. Ritters in Dok. Nr. 277, P. 1.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft begründete eingehend seine grundsätzliche Ablehnung einer unkontingentierten Einfuhr von frischem[866] Schweinefleisch, auch wenn es nur für Wurstfabriken sei. Die wirtschaftlichen Folgen für die Landwirtschaft des deutschen Ostens seien unerträglich, auch würde durch den Wegfall der Beschränkung die Gefahr der Seucheneinschleppung gesteigert werden. Sanitäre Gründe für Einfuhrverbote bzw. Einfuhrbeschränkungen seien auch in der Weltwirtschaftskonferenz9 als zulässig bezeichnet worden. Bezüglich des Maises machte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft auf die Gefahr aufmerksam, die die Maiseinfuhr für Stärkefabriken und ähnliche Zwecke für die kartoffelverarbeitende Industrie bedeute. Gegen die Einfuhr von Mais als Futtermittel zu billigeren Zollsätzen habe er nichts einzuwenden. Er sei also bereit, einer Herabsetzung des Futtermaiszollsatzes auf 2,50 M zuzustimmen, wenn der Satz für Mais, der zu Fabrikationszwecken verwendet werden solle, heraufgesetzt werde.

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Siehe Dok. Nr. 244, Anm. 2.

Ministerialdirektor Dr. Ritter erklärte, daß er lieber die Verhandlungen mit Jugoslawien abgebrochen sehen als eine Kontingentierung der Einfuhr von frischem Schweinefleisch veterinärpolizeilich begründen wolle. Das sei handelspolitisch nicht tragbar und werde auch gerade von den Vertretern des Veterinärpolizeiwesens abgelehnt. Wirtschaftlich aber sei ein Einfuhrverbot von Schweinefleisch nicht zu begründen. Die Differenzierung des Maiszolles halte er für sehr erwägenswert, glaube aber, daß dies aus technischen Gründen dem Reichsfinanzministerium unerwünscht sein werde.

Die politischen Gesichtspunkte seien bei den Verhandlungen mit Jugoslawien sehr beachtlich. Es herrsche jetzt in Jugoslawien eine Deutschland sehr entgegenkommende Stimmung. Würden die Verhandlungen jetzt abgebrochen, so könne ein schwerer Rückschlag erfolgen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft betonte, daß auch er diesen allgemeinen politischen Gesichtspunkten voll Rechnung trage, nur kämpfe er dafür, daß nicht die Landwirtschaft allein hier die Kosten trage.

Staatssekretär Zweigert führte aus, daß die Veterinärpolizei grundsätzlich gegen jede Einfuhr von Schweinefleisch aus dem Osten sei. Mit der Menge des Fleisches vermehre sich naturgemäß die Gefahr der Einschleppung von Seuchen. Immerhin werde man sich mit der Einfuhr von Schweinefleisch nur für Fabriken abfinden können.

Der Reichsminister der Finanzen bezeichnete die Differenzierung des Maiszolles durch Buchkontrolle, wie es zur Zeit bei der Gerste gehandhabt werde, als technisch unerwünscht.

Das Reichskabinett beschloß, einer Verminderung des Zollsatzes für Futtermais gegenüber Jugoslawien auf 2,50 M zuzustimmen. Gleichzeitig mit dieser[867] Verminderung solle durch ein besonderes Gesetz der autonome Zoll für Mais, der nicht als Futtermittel eingeführt wird, heraufgesetzt werden. Über die Höhe dieses letzten Satzes, für die der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft 5 M, der Vertreter des Auswärtigen Amts 4 M beantragte, solle zwischen den beteiligten Ressorts noch beraten werden, jedoch wurden 4 M als Mindestsatz festgelegt. Die Abstimmung über die Frage der Einfuhr von Schweinefleisch wurde einer Kabinettssitzung am 15. Juli 1927 mittags 12 Uhr vorbehalten10.

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Siehe Dok. Nr. 279, P. 2.

Die Beratung des Reichskabinetts wurde hierauf geschlossen.

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