1.6.2 (ma32p): 2. Autobahnstrasse Köln–Düsseldorf.

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2. Autobahnstrasse Köln–Düsseldorf3.

3

Vgl. Dok. Nr. 199, P. 5.

Der Reichsverkehrsminister trug den Sachverhalt und die Gründe vor, die nach seiner Auffassung gegen den Antrag Preußens auf Zulassung der Erhebung von Abgaben für die Autobahnstraße Köln–Düsseldorf sprechen4.

4

In seiner Kabinettsvorlage vom 15.6.27 führte der RVM aus: Würde die Erhebung einer Benutzungsabgabe für die geplante Autobahn Köln-Düsseldorf zugelassen, „so muß sie auch in anderen Fällen zugelassen werden. Dadurch würde eine Doppelbelastung der Kraftfahrzeughalter entstehen, die zu einer Herabsetzung der Kraftfahrzeugsteuer führen müßte. Das Aufkommen dieser Steuer, das die planmäßige Unterhaltung des gesamten Wegenetzes fördern soll, würde hierdurch vermindert werden zugunsten einiger Straßen mit besonders starkem Verkehr, was nicht nur für den Kraftfahrzeugverkehr, sondern für die Gesamtwirtschaft nachteilige Folgen hätte.“ Der RVM schlug vor, den Antrag Preußens auf Zulassung der Abgabenerhebung abzulehnen und es der Pr. Reg. zu überlassen, der Provinzialverwaltung der Rheinprovinz für Verzinsung und Abschreibung der Autobahn aus dem pr. Anteil an der Kraftfahrzeugsteuer entsprechende Geldmittel zur Verfügung zu stellen (R 43 I /2129 , Bl. 96–98).

Der Reichsminister der Finanzen schloß sich den Erklärungen des Reichsverkehrsministers an.

Der Reichskanzler wies demgegenüber darauf hin, daß der Bau der Straße dringend notwendig sei.

Der Reichsarbeitsminister hielt es ebenfalls nicht für zweckmäßig, den Antrag Preußens abzulehnen. Die Fortschritte des Autoverkehrs würden es erforderlich machen, besondere Autostraßen in verschiedenen Teilen des Reichs anzulegen. Die Entwicklung dürfe nicht unterbunden, sondern müsse in vernünftigen Grenzen gehalten werden.

Nach eingehender Aussprache wurde folgender einstimmiger Beschluß gefaßt:

Die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, wie sie durch die Erbauung einer Autobahnstraße von Köln nach Düsseldorf seitens der Rheinprovinz erstrebt wird, findet die Billigung und Unterstützung der Reichsregierung; sie ist bereit, einen verlorenen Zuschuß von 3 Millionen und weitere 10 Millionen Darlehn aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge zur Verfügung zu stellen.

Die Reichsregierung bedauert aber, dem preußischen Antrag auf Zulassung der Erhebung von Abgaben für die Autobahnstraße Köln–Düsseldorf im Hinblick darauf, daß es sich um einen öffentlichen Weg handelt, nicht zustimmen zu können. Damit bleibt selbstverständlich die Frage unberührt, ob die Angelegenheit durch Schaffung einer Privatstraße mit Benutzungsentschädigung geregelt werden kann5.

5

Am 29.9.27 vermerkte RegR Planck, daß die Verhandlungen über den Bau der Autobahn Köln-Düsseldorf nicht entscheidend vorangekommen seien. Am 28.2.28 wurde der Vorgang zu den Akten geschrieben (R 43 I /2129 , Bl. 125). Vgl. Kurt Kaftan, Der Kampf um die Autobahnen, S. 58 ff.

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