1.86.2 (ma32p): 2. Ostpreußenfragen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

2. Ostpreußenfragen.

Der Reichsminister des Innern trug vor, daß die besondere Lage Ostpreußens eine stärkere Berücksichtigung seiner Interessen in der Zentralverwaltung verlange8. Er schlage vor, den bisher zuständigen Ministerialdirektor im Reichsministerium des Innern9 mit der besonderen Wahrung der Belange des deutschen[1027] Ostens zu betrauen, ihm kommissarisch je einen Vertrauensmann aus Ostpreußen und Oberschlesien beizugeben, ferner kommissarisch einen Vertrauensmann Ostpreußens zur Reichskanzlei zu kommandieren. Ob der zuständige Ministerialdirektor zum Reichskommissar zu ernennen sei, sei noch zu entscheiden. Jedenfalls werde er einen Ausschuß zu bilden haben, der gemeinsam mit den preußischen Sachbearbeitern die Interessen des Ostens wahrzunehmen habe. Auf die Zusammenarbeit mit Preußen sei größtes Gewicht zu legen10.

8

Vgl. dazu Dok. Nr. 298.

9

MinDir. Dammann, Leiter der Abt. II im RIMin.

10

In einem Schreiben an den PrMinPräs. vom 19.10.27 hatte der OPräs. der Provinz Ostpreußen, Siehr, die Befürchtung ausgesprochen, daß ein wesentlicher Teil der Tätigkeit der Ostpreußenstelle beim PrStMin. beseitigt würde, falls die RReg. sich entschließen sollte, einen besonderen Reichskommissar für Ostpreußen zu bestellen. Siehr hatte vorgeschlagen, „den bisherigen Ostpreußischen Vertreter beim Reichs- und Staatsministerium unter Hebung der Stelle zum Reichs- und Staatskommissar für Ostpreußen zu bestellen“; dieser Kommissar solle „in persönlicher Hinsicht“ dem PrMinPräs. und „in sachlicher Hinsicht“ dem RK und dem PrMinPräs. unterstehen. Eine Abschrift dieses Schreibens von Siehr übersandte der PrMinPräs. am 21.10.27 dem RK mit dem Bemerken, daß das PrStMin. zu dem Vorschlag Siehrs noch nicht Stellung genommen habe. Doch sei auch das PrStMin. grundsätzlich der Auffassung, „daß neben der bereits im Preußischen Staatsministerium vorhandenen Ostpreußenstelle keine andere Stelle geschaffen werden darf“. Dagegen begrüße die PrStReg. die Absicht der RReg., im RIMin. eine besondere Kommission für ostpr. Angelegenheiten einzurichten; die PrStReg. halte „es aber für selbstverständlich, daß die Vertreter der in Betracht kommenden preußischen Ressorts in dieser Kommission Sitz und Stimme haben, denn nur dadurch kann einem Gegeneinanderarbeiten entgegengetreten und eine wirklich für die Provinz segensreiche Arbeit geleistet werden“ (R 43 I /1852 , Bl. 290–294). Darauf antwortete StS Pünder namens des RK mit Schreiben vom 22.10.27 an den PrMinPräs., daß die RReg. besonders Wert darauf lege, „nur in engstem Einvernehmen mit Preußen vorzugehen und insbesondere keinerlei Organisationsänderungen vorzuschlagen, die mit den Wünschen des Landes Preußen und der Provinz Ostpreußen im Widerspruch stehen“ (R 43 I /1852 , Bl. 295).

Der Reichskanzler teilte mit, daß das Auswärtige Amt gegen die Benennung eines Reichskommissars für den Osten Bedenken habe. Auch er halte im übrigen die verstärkte Berücksichtigung des Ostens im engsten Einvernehmen mit Preußen für geboten.

Der Preußische Minister des Innern erklärte sich mit den geplanten Maßnahmen einverstanden, falls reibungslose Zusammenarbeit mit Preußen gewährleistet sei. Auch dürfe bei der Bekanntmachung etwaiger Beschlüsse nicht der Eindruck entstehen, als ob Preußen bisher zu wenig getan habe.

Das Reichskabinett beschloß, im engsten Einvernehmen mit der Preußischen Staatsregierung die bestehende Verwaltungsstelle im Reichsministerium des Innern auszubauen. Sie solle mit den zuständigen übrigen Reichsministerien, den in Frage kommenden preußischen Ressorts und Vertretern Ostpreußens beziehungsweise Oberschlesiens zusammenarbeiten.

Die Bestimmung der weiteren Einzelmaßnahmen wurde weiteren Besprechungen und Beschlüssen vorbehalten (siehe auch beigefügte Verlautbarung durch W.T.B.11).

11

Das (in das Kabinettsprotokoll eingeklebte) WTB-Kommuniqué vom 28.10.27 lautet: „Das Reichskabinett befaßte sich in seiner gestrigen Sitzung mit den Wünschen Ostpreußens, die sich auf eine einheitliche Behandlung des Geschäftsverkehrs der dortigen Wirtschaftskreise mit der Reichsregierung beziehen. An den Besprechungen nahm der preußische Minister des Innern teil. Es herrschte Übereinstimmung darüber, daß, den Wünschen entsprechend, im engsten Einvernehmen mit der peußischen Staatsregierung die bestehende Verwaltungsstelle im Reichsministerium des Innern ausgebaut wird, die mit den zuständigen übrigen Reichsministerien, den in Frage kommenden preußischen Ressorts und Vertretern Ostpreußens zusammenarbeiten soll. Die Bestimmung von Einzelheiten, die in einfachster Form gestaltet werden sollen, blieb weiteren Besprechungen vorbehalten.“ (R 43 I /1424 , Bl. 367). – Zum Fortgang der Kabinettsberatungen siehe Dok .Nr. 353, P. 2.

[1028] Anstelle des aus dem Reichskabinett abberufenen Reichskanzlers übernahm der Reichsminister der Justiz den Vorsitz.

Extras (Fußzeile):