1.88 (ma32p): Nr. 330 Der Reichsminister der Finanzen an Staatssekretär Pünder. 1. November 1927

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 9). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 330
Der Reichsminister der Finanzen an Staatssekretär Pünder. 1. November 1927

R 43 I /2360 , Bl. 13–15 Umdruck

[Verminderung der außerordentlichen Ausgaben und des Anleihebedarfs.]

1.) Als im Frühjahr des Jahres 1926 die Steuersenkungsaktion der Reichsregierung eingeleitet wurde1, ging man gleichzeitig dazu über, die Ausgaben des außerordentlichen Haushalts wieder wie in früheren Zeiten auf Anleihe zu übernehmen und nicht mehr, wie es in den Jahren 1924 und 1925 geschehen war, durch Zuschüsse des Ordinariums zu decken. Man kehrte damit zu den Grundsätzen gesunder Finanzwirtschaft zurück, da es wirtschaftlich und finanzpolitisch gerechtfertigt erscheint, werbende Ausgaben nicht durch laufende Steuereinnahmen zu decken, an dieser Deckung vielmehr durch Begebung von Anleihen auch künftige Generationen teilnehmen zu lassen. Dieser Schritt war dadurch möglich geworden, daß zum ersten Mal seit der Stabilisierung der Währung der innere Kapitalmarkt die Möglichkeit zur Begebung von Anleihen bot. Die Wirtschaftsverhältnisse des Jahres 1926, insbesondere die damalige Arbeitslosigkeit, führten dann zu dem bekannten Arbeitsbeschaffungs-Programm der Reichsregierung2, das eine sehr starke Belastung des außerordentlichen Etats zur Folge hatte. So wuchs in den Jahren 1926 und 1927 der gesamte Anleihebedarf des Reichs auf fast 1½ Milliarden an, von denen bisher nur 452 Millionen durch den Erlös der im Frühjahr dieses Jahres begebenen Reichsanleihe3 gedeckt werden konnten. Das noch nicht gedeckte Extraordinarium beläuft sich auf 914 Millionen, von denen bisher etwa die Hälfte bereits ausgegeben ist, und zwar durch Vorschüsse aus den Mitteln des ordentlichen Haushalts.

1

Siehe diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 286.

2

Siehe Dok. Nr. 40, P. 1.

3

Zur Reichsanleihe vom Februar 1927 siehe Dok. Nr. 174, P. 2.

Die Höhe dieses Anleihebedarfs gibt zu schwersten Besorgnissen Veranlassung. Wenn der Generalagent in seinem letzten Halbjahresbericht die Kritik an der Finanzgebarung des Deutschen Reichs dahin zuspitzt4, daß er den außerordentlichen Haushalt überhaupt beseitigt sehen will, so ist die Kritik in dieser Form zweifellos unberechtigt. Der Generalagent berücksichtigt auch bei der Kritik[1032] an dem raschen Anwachsen des Extraordinariums der beiden letzten Jahre nicht hinreichend die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse, die zu diesem Anwachsen geführt haben. Wenn aber der Generalagent daran Kritik übt, daß ein großer Teil der außerordentlichen Ausgaben verausgabt und vorläufig aus Kassenmitteln beglichen wird, ohne daß Gewähr dafür besteht, daß die Aufnahme einer Anleihe zur endgültigen Deckung der bereits geleisteten Ausgaben überhaupt möglich ist, so steckt in dieser Kritik ein richtiger Kern.

4

Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 10.6.27, S. 32 ff., 56 ff.

Die Deckung aus Kassenmitteln ist bisher nur deshalb möglich gewesen, weil die zur Deckung der Restausgaben des Ordinariums in der Kasse befindlichen Mittel und die Etatsüberschüsse der vergangenen Jahre, die ebenfalls die Kasse verstärken, dieses Deckungsverfahren bisher gestattet haben. In dem zunehmenden Maße, in dem diese Mittel ihrer eigentlichen Bestimmung, d. h. der Deckung von ordentlichen Ausgaben zugeführt werden, müssen diese erstattet, d. h. es muß der zur Deckung des Extraordinariums vorgesehene Anleihebedarf tatsächlich effektuiert werden. Im Augenblick wäre angesichts der Lage des Kapitalmarktes die Begebung einer neuen Anleihe und damit die Erstattung der aus dem Ordinarium vorgeschossenen Beträge überhaupt nicht möglich. Da aber im Laufe dieses und des nächsten Etatsjahres die Erstattung der aus dem Ordinarium vorgeschossenen Mittel erfolgen muß, bleibt, wenn dann der Kapitalmarkt die Aufnahme einer Anleihe noch nicht wieder gestattet, nur die vorläufige Deckung des verausgabten Teils des Extraordinariums durch Begebung von Schatzwechseln. In der Höhe der auszugebenden Schatzwechsel ist aber das Reich auf den Betrag von 400 Millionen beschränkt5.

5

Nach dem „Gesetz zur Änderung des Bankgesetzes“ vom 8.7.26 (RGBl. II, S. 355 ).

Es treten noch zwei Gesichtspunkte hinzu. Die Höhe des Extraordinariums gäbe an sich begründeten Anlaß, die Bestimmung des § 75 der Reichshaushaltsordnung6 wieder in ihr Recht treten zu lassen, wonach Überschüsse des ordentlichen Haushalts zur Schuldentilgung bzw. zur Verminderung des Anleihebedarfs zu verwenden sind. Es würde daher durchaus geboten sein, einen Überschuß aus 1927 dieser Bestimmung entsprechend zu verwenden. Es wird aber der Überschuß aus 1927 in Höhe von 200 Millionen zur Deckung des Ordinariums des Jahres 1928 benötigt werden. Es besteht z. Zt. keine Veranlassung anzunehmen, daß das Jahr 1927 einen höheren Überschuß erbringt. Der Anleihebedarf erhöht sich ferner dauernd um die Beträge, die zur Stützung der im Frühjahr dieses Jahres begebenen Reichsanleihe7 aufgenommen werden müssen und die bereits jetzt die Höhe von 70 Millionen überschritten haben.

6

Reichshaushaltsordnung vom 31.12.22 (RGBl. 1923 II, S. 17 ).

7

Siehe oben Anm. 3.

Da nach der Lage des Kapitalmarktes nicht damit gerechnet werden kann, daß im Laufe des Jahres 1928 die Aufnahme einer neuen Reichsanleihe möglich sein wird, besteht somit die Gefahr, daß ein Zeitpunkt eintritt, in dem weder die verfügbaren Kassenmittel noch die zu begebenden Schatzwechsel zur Deckung des Extraordinariums mehr ausreichen. Die Reichsregierung würde sich dann in einer außerordentlich schwierigen Situation befinden, da eine Steuererhöhung, abgesehen von den wirtschaftlichen Bedenken, die eine solche Erhöhung[1033] überhaupt als untunlich erscheinen lassen, sich erst nach einer gewissen Zeit auswirken und daher die im Augenblick erforderlichen Mittel nicht beschaffen könnte. Es bliebe dann nur der Weg einer gewaltsamen Drosselung von Ausgaben, wie es im Herbst des Jahres 1923 geschehen ist. Ich brauche nicht näher darzulegen, welche Wirkungen eine solche Drosselung innerpolitisch und im Hinblick auf den Kredit des Reichs im Inland wie im Ausland haben müßte.

Unter diesen Umständen ist es unbedingt erforderlich, daß der noch nicht verausgabte Teil des Extraordinariums der Jahre 1926 und 1927 gekürzt und, soweit sich eine Kürzung nicht ermöglichen läßt, wenigstens in einem der Finanzlage und dem Kapitalmarkt entsprechenden langsamen Tempo planmäßig abgewickelt wird.

Ich bitte daher, einen Beschluß der Reichsregierung darüber herbeizuführen, daß grundsätzlich einer Kürzung und, soweit dies nicht möglich ist, einer allmählichen, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Abwickelung der außerordentlichen Ausgaben zugestimmt wird. Die Einzelheiten dieses Planes würden mit den verschiedenen in Frage kommenden Ressorts zu regeln sein. Sollten sich dabei Meinungsverschiedenheiten herausstellen, so würde ich mir vorbehalten, dem Kabinett eine neue Vorlage zu machen, um, erforderlichenfalls durch organisatorische Vorschläge, die Durchführung der beiden Forderungen – Kürzung des Anleihebedarfs und planmäßige Verlangsamung der Abwickelung – sicherzustellen.

2.) Es ist ferner erforderlich, daß im Haushalt 1928 die außerordentlichen Ausgaben auf das denkbar geringste Maß beschränkt werden. Aus reparationspolitischen Gründen halte ich es sogar für dringend geboten, den Anleihebedarf für 1928 überhaupt nicht zu erhöhen. Dies läßt sich dadurch erreichen, daß

a)

bei den Einnahmen des außerordentlichen Haushalts die an sich erst im November 1928 fällige Rückzahlung des der Reichsbahn im Zusammenhang mit dem Arbeitsbeschaffungs-Programm gewährten Kredits von 80 Millionen RM, den nach den vertraglichen Bestimmungen die Reichsbahn jederzeit zurückzahlen kann, vorgesehen wird; Verhandlungen hierüber sind mit der Reichsbahnverwaltung aufgenommen;

b)

bei den außerordentlichen Ausgaben des Reichsverkehrsministeriums von den für 1928 vorgesehenen 78 Millionen insgesamt 25 Millionen und bei den außerordentlichen Ausgaben des Reichsarbeitsministeriums von den für 1928 vorgesehenen 90 Millionen insgesamt 35 Millionen abgesetzt werden8.

8

Die hier vom RFM vorgeschlagene Streichung von 25 Mio RM im außerordentlichen Haushalt des RVMin. betraf verschiedene Ausgabetitel für den Bau von Wasserstraßen, die Streichung von 35 Mio RM im außerordentlichen Haushalt des RArbMin. betraf Ausgaben für die landwirtschaftliche Siedlung in den Ostgebieten; vgl. dazu die Kabinettsvorlage des RFM vom 4.11.27 (R 43 I /878 , Bl. 162).

Geschieht dies, würde zur Deckung der dann noch verbleibenden außerordentlichen Ausgaben eine Deckung durch Begebung von Anleihen sich erübrigen, es würden vielmehr hierfür ausreichende außerordentliche Einnahmen zur Verfügung stehen. Ich habe mich bereits mit dem Herr Reichsarbeitsminister[1034] und dem Herrn Reichsverkehrsminister in Verbindung gesetzt und gebeten, der Absetzung dieser Ausgaben zuzustimmen.

Ich bitte, den Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Kabinettssitzung zu setzen9.

9

Die Vorschläge des RFM zur Verminderung der außerordentlichen Ausgaben wurden vom Kabinett im Zusammenhang mit dem Entwurf des Reichshaushaltsplans für 1928 behandelt; siehe Dok. Nr. 335, P. 6 und 7.

Den Herren Reichsministern habe ich je 2 Abdrücke dieses Schreibens unmittelbar zugehen lassen.

Köhler

Extras (Fußzeile):