1.9 (ma32p): Nr. 251 Aufzeichnung des Ministerialrats Vogels über eine Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses der Regierungsparteien am 18. Juni 1927, 17 Uhr im Reichstagsgebäude

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Nr. 251
Aufzeichnung des Ministerialrats Vogels über eine Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses der Regierungsparteien am 18. Juni 1927, 17 Uhr im Reichstagsgebäude

R 43 I /2459 , Bl. 29–30

Anwesend: von der DNVP: Graf Westarp (Vorsitz), Philipp, Lind, Rademacher; vom Zentrum: Schetter, Wegmann; von der DVP: Scholz, Wunderlich; von der BVP: Leicht; von der RReg.: RJM Hergt, StS Joël; MinR Quassowski, Norden; ORegR Neufeld.

Aufwertungsfragen.

Bei Beratung der Novelle zu den Aufwertungsgesetzen im Rechtsausschuß1 ist auch aus Kreisen der Regierungsparteien der Wunsch erkennbar geworden, über die von der Regierung in der Novelle vorgesehenen Reformen hinaus aus dem Entwurf der juristischen Arbeitsgemeinschaft2 zwei weitere Abänderungsvorschläge in der Novelle zu berücksichtigen. Es handelt sich vor allem um 2 Fragenkomplexe:

1

Der Rechtsausschuß des RT beriet über den von der RReg. vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und ihre Umwandlung in Grundschulden“ (RT-Bd. 414 , Drucks. Nr. 3117 ; vgl. Dok. Nr. 196, Anm. 14) sowie über Anträge der Parteien zur Aufwertungsregelung; Niederschrift der Beratungen des Rechtsausschusses in RT-Bd. 417 , Drucks. Nr. 3604 .

2

Siehe Dok. Nr. 191, Anm. 3.

1)

Aufhebung der Aufwertungsbeschränkung für Restkaufgelder aus 1921 (§ 10, Abs. 3 des Gesetzes3).[800]

2)

Verschiedener Anfangstermin für Hypothek und persönliche Forderung beim Beginn der Verzinsung wieder eingetragener Hypotheken (§ 28 des Gesetzes).

3

„Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen“ (Aufwertungsgesetz) vom 16.7.25 (RGBl. I, S. 117 ).

Das Kabinett hat die Berücksichtigung dieser Wünsche bereits bei Beratung des Entwurfs der Novelle abgelehnt4.

4

Siehe Dok. Nr. 191, P. 2 und Nr. 196, P. 3.

Bekanntlich ist im Laufe der Verhandlungen im Rechtsausschuß der Abg. Emminger (B.V.) wegen Nichtberücksichtigung dieser Wünsche aus dem Rechtsausschuß ausgeschieden5. Sonderbarerweise vertritt nunmehr namentlich der Abg. Wunderlich (D.V.) fast leidenschaftlich die Berücksichtigung dieser Vorschläge, obschon sich nach den letzten Beratungen der Regierungsparteien über dieses Thema nichts ereignet hat, was diese Forderung jetzt rechtfertigen könnte.

5

Siehe Dok. Nr. 202, P. 2.

Auch der Abg. Schetter scheint im Grunde seines Herzens der Haltung des Abg. Wunderlich zuzustimmen.

Die Fraktionen der Regierungsparteien haben sich bereits mit den in Frage stehenden Wünschen befaßt, sind jedoch bisher zu keinen formellen Beschlüssen gekommen6. In allen Regierungsfraktionen bestehen mehr oder weniger starke Minoritäten für ein Hinausgehen über die Regierungsvorlage. Über das Maß und die Punkte des Hinausgehens bestehen aber offenbar bei allen Fraktionen verschiedene Meinungen.

6

Siehe das Protokoll der Sitzung der Zentrumsfraktion vom 18. 6. (Morsey, Zentrumsprotokolle, Dok. Nr. 164 mit Anhang) sowie das Protokoll der Sitzung der DVP-Fraktion vom 17.6.27 (R 45 II /67 , S. 55).

Zweck der Aussprache war der, eine Einigung unter den Regierungsparteien herbeizuführen mit dem Ziel, auf das Zustandekommen einheitlicher Fraktionsbeschlüsse hinzuwirken. Die Parteiführer waren darüber einig, daß in diesem hochwichtigen, den Bestand der Koalition bedingenden Fragenkomplex uneingeschränkt Einmütigkeit der Regierungsparteien gegenüber der Opposition bestehen müsse, wie dies ja auch in früheren Besprechungen über dasselbe Thema immer wieder mit größter Schärfe betont worden ist. Es müsse daher auf Zurückstellung aller auch noch so berechtigt erscheinenden Sonderwünsche der Minoritäten aus grundsätzlichen taktischen Erwägungen, die in diesem Falle unbedingt vorgingen, gedrungen werden.

Während sich die Vertreter des Zentrums nach einiger Zeit nicht mehr an der Aussprache beteiligten, verfocht der Abg. Wunderlich trotz entgegengesetzter Vorhaltungen seines Parteivorsitzenden Scholz7 sowie des Abgeordneten Leicht und aller D.N.V.-Abgeordneten hartnäckig die Auffassung, daß es kaum angängig sein werde, in einer derartigen Überzeugungsangelegenheit Parteizwang und Abstimmungszwang zu proklamieren.

7

Scholz war Vorsitzender der DVP-Fraktion im RT.

Zu abschließenden Ergebnissen kam es nicht, die Fraktionen sollen die Angelegenheit getrennt beraten und möglichst zu auch die Minoritäten bindenden und verpflichtenden Beschlüssen kommen8.

8

Zum Fortgang der Beratungen des Interfraktionellen Ausschusses siehe Dok. Nr. 258. – In einer Eingabe des Reichslandbundes vom 22.6.27 an den RK heißt es: „Durch Mitglieder einiger Regierungsparteien sind im Rechtsausschuß des Reichstags Anträge erörtert worden, die eine erhebliche materielle Änderung des Aufwertungsgesetzes bedeuten und weit über den Rahmen des von der Regierung vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und ihre Umwandlung in Grundschulden [siehe Anm. 1] hinausgehen. In erster Linie handelt es sich hierbei um die Vorverlegung des jetzt für die rückwirkende Aufwertung geltenden Termines vom 15.6.1922 auf den 15.6.1921. Weiter scheint beabsichtigt zu sein, auch den bei den Kaufgeldforderungen festgelegten Termin vom 1.1.1922 auf den 1.1.1921 zu verlegen, so daß schon die nach dem 1.1.21 begründeten Kaufgeldforderungen über 100% des Goldmarkbetrages entsprechend dem Anteil der Hypothek am Werte des Objektes zur Zeit des Abschlusses des Kaufes aufgewertet werden können.“ Derartige Anträge „sind für die Landwirtschaft untragbar. Abgeschlossene Aufwertungsverfahren würden hierdurch wieder aufleben. Eine Rechtsunsicherheit würde herbeigeführt, die bei der angespannten Wirtschaftslage zu unabsehbaren Folgen führen kann, im besonderen eine Gefährdung der dringendst notwendigen Kreditmaßnahmen nach sich ziehen müßte.“ Die endlich eingetretene Beruhigung der Wirtschaft in der Aufwertungsfrage dürfe nicht erschüttert werden. Abschließend bittet der Reichslandbund den RK, „sich allen Versuchen, die auf eine materielle Änderung des Aufwertungsgesetzes abzielen, im Interesse der gesamten deutschen Wirtschaft widersetzen zu wollen“ (R 43 I /2459 , Bl. 34). Dazu vermerkte MinR Vogels: „Über die Wünsche des Reichslandbundes zur Aufwertungsfrage ist in der Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses vom 23. Juni [Dok. Nr. 258] sehr eingehend verhandelt worden. Dabei sind die Regierungsparteien unter Beteiligung des Herrn Reichskanzlers zu einer Kompromißlösung gekommen. Weiteres ist in der Sache nicht zu erreichen.“ (R 43 I /2459 , Bl. 35).

[801] Bei der Geschäftslage des Reichstags muß die Aufwertungsnovelle in der am Montag, den 27. Juni beginnenden Woche im Reichstage verabschiedet werden.

Vogels 21. 6.

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