2.97.12 (mu11p): 12. Verteidigung der sogenannten Kriegsverbrechen vor dem Reichsgericht.

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[243]12. Verteidigung der sogenannten Kriegsverbrechen vor dem Reichsgericht9.

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S. hierzu Dok. Nr. 46. Inzwischen hatten die Alliierten am 26.4.20 erneut das Problem der deutschen Kriegsverbrecher behandelt, und auf Grund dieser Aussprache war von ihnen am 7.5.20 eine „Probeliste“ mit 45 Namen übergeben worden (DBFP 1st ser. vol. VIII, pp. 226 sq., 236 sq).

Der Reichswehrminister beantragt die Bereitstellung von 1 Million Mark zur Verteidigung der von dem Reichsgericht verfolgten sogenannten Kriegsverbrecher. Die Angelegenheit wird abgesetzt zur Prüfung, ob hierzu Mittel bereits aus andern Fonds bereitstehen10.

10

Rücksprachen mit den Referenten des AA und des RFMin. ergaben, daß für die Prozesse „Geldmittel zwar in Aussicht gestellt, aber bisher weder bestimmte Summen angefordert noch bewilligt wurden“. Aus diesem Grund beantragte der RWeM, daß möglichst bald eine Chefbesprechung einberufen werde (RWeM an den RK, 21.5.20; R 43 I /341 , Bl. 7). Einladungen zu der Chefbesprechung, die am 1.6.20, 16.45 h stattfand, ergingen am 31.5.20 (R 43 I /341 , Bl. 8), jedoch war eine Niederschrift nicht zu ermitteln; über das Ergebnis der Besprechung gibt aber ein Schreiben des RWeM an den RK vom Mai 1921 Auskunft. Dort heißt es: „Auf Grund der Chefbesprechung beim Herrn RK am 1.6.20 wurde mir seitens des RFMin. ein Fonds in der vorläufigen Höhe von 200 000 M zur Verfügung gestellt zur Verwendung für die vom Feindbund eines Kriegsverbrechens oder Kriegsvergehens beschuldigter Personen, soweit sie auf der 45er Liste – Probeliste – stehen. – In derselben Chefbesprechung wurde bereits eine Vergrößerung des Fonds und eine Erweiterung auch auf alle Beschuldigten der Großen Liste [vom Februar 20] in Aussicht genommen, falls die Verhältnisse es erfordern sollten“ (R 43 I /341 , Bl. 23-26).

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