2.248.2 (mu21p): 2. Reparationsfragen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

2. Reparationsfragen.

Staatssekretär Dr. von Schubert trug den Hauptgedankengang der anliegenden Instruktionen für eine vom Deutschen Botschafter in Paris bei der[807] Französischen Regierung zu unternehmenden Demarche in der Reparationsfrage vor2.

2

Botschafter v. Hoesch sollte eine Zweiteilung der Konferenz vorschlagen, wie sie 1924 bei der Dawes-Konferenz vorgenommen worden sei, damit würden die kleineren Staaten wie Polen und Rumänien beteiligt, ohne an den Kommissionsberatungen teilzunehmen. Eine Aufgliederung der Konferenz in zwei verschiedene Termine lehne die RReg. ab. Die ausländischen Regierungen müßten jetzt ihre Vertreter für die Organisationskomitees vorschlagen, damit diese am 15. 7. ihre Arbeit aufnehmen und sie evtl. wie im Jahr 1924 während der Konferenz beenden könnten. Wegen der Saarfrage, die mit der Reparationsfrage in direktem Zusammenhang stehe, sei Briand an seine Madrider Unterredung mit Stresemann zu erinnern. Das Fortbestehen des Saarregimes werde die deutsch-französischen Beziehungen belasten und sei ein Eingriff in die deutsche Souveränität. Eine Form für die Beteiligung des Völkerbunds an der Saarregelung werde sich finden lassen. Die französischen Wirtschaftsinteressen in der Saar würden durch den deutsch-französischen Handelsvertrag geschützt. „Es liegt sowohl im Interesse der deutschen, insbesondere der saarländischen, als auch der französischen Wirtschaft, daß das Saargebiet nicht restlos dem deutschen Zollgebiet einverleibt wird.“ Für einige Jahre solle ein Übergangsregime bestehen. Der deutsche Botschafter wurde weiter informiert, daß für die Behandlung der Saarfrage mit Schwierigkeiten zu rechnen sei, da die englische Regierung sich gegen die Aufnahme in das Konferenzprogramm ausgesprochen habe (Anlage zur Ministerbesprechung; R 43 I /1438 , Bl. 221-232). Am gleichen Tag wurde diese Instruktion auch den deutschen Vertretungen in London, Rom und Brüssel mitgeteilt (R 43 I /294 , Bl. 186 f.).

Staatssekretär von Schubert bemerkte hierzu, daß eine entsprechende Instruktion auch den deutschen Missionen in London, Rom und Brüssel zugehen werde.

Ferner führte Staatssekretär von Schubert kurz aus, daß die Markverhandlungen mit der belgischen Regierung auf einen toten Punkt gekommen seien3. Man könne den belgischen Wünschen natürlich weiter entgegenkommen als bisher. Das Auswärtige Amt beabsichtige, den deutschen Gesandten in Brüssel dahin zu instruieren, daß das deutsche Kabinett zu einer weiteren Erhöhung des Angebots vielleicht bereit sei, wenn das Kabinett auf belgisches Entgegenkommen bei der Vorbereitung der Regierungskonferenz und auf der Konferenz selbst rechnen könne. Der sachliche Zusammenhang zwischen der Markfrage und dem Ergebnis der Regierungskonferenz liege klar zu Tage. Gleichwohl müsse für die Demarche eine Form gefunden werden, die es verhüte, daß die belgische Seite sie als einen plumpen Versuch der Trennung Belgiens von Frankreich auffasse4.

3

Das Angebot des deutschen Unterhändlers Ritter, die bisher vorgesehene Summe von 157 Mio RM um das Dreifache des Liquidationssaldos von 45 Mio RM zu erhöhen, war von dem belgischen Unterhändler Gutt und von der belgischen Regierung als unzureichend abgelehnt worden (Verhandlungsniederschriften vom 28. 6. und 5. 7.; R 43 I /54 , Bl. 122 f., 129-133).

4

Der deutsche Gesandte Horstmann wurde aufgefordert, bei Verhandlungen über die politische Konferenz auch die Markfrage anzuschneiden. „Zu Ihrer Information teile ich zunächst über den gegenwärtigen Stand mit, daß wir die die Markverhandlungen am 5. und 6. 7. absichtlich auf einen toten Punkt habe kommen lassen, um zu versuchen, zur Überwindung dieses toten Punktes von der belgischen Regierung die Zusage möglichster Unterstützung in den vorstehend erwähnten Punkten [der v. Hoesch erteilten Instruktion] zu erhalten.“ Gutt habe Ritter auf dessen private Mitteilung, daß eine weitere Erhöhung unter dieser Bedingung erwogen werde, zugesagt, das belgische Außenministerium zu informieren (v. Schubert an Horstmann am 6. 7.; R 43 I /296 , Bl. 205-209, hier: Bl. 206). Auf Grund der Verhandlungen Horstmanns im belgischen Außenministerium (Telegramm Nr. 100 vom 8. 7.; R 43 I /296 , Bl. 188-190) konnte in der Besprechung zwischen Ritter und Gutt am 12. 7. eine Einigung dahin erzielt werden, daß Deutschland einen Betrag im Gegenwartswert von 320 Mio RM in 37 Annuitäten zahlen werde (R 43 I /54 , Bl. 152 f.). Dieser Vertrag wurde am 13. 7. unterzeichnet (R 43 I /54 , Bl. 158-162). Am gleichen Tag wurde auch eine Beendigung der Liquidationen in Belgien rückwirkend vom 7. 6. an vereinbart (R 43 I /54 , Bl. 163 f.), siehe Dok. Nr. 255.

[808] Das Kabinett billigte darauf ohne Aussprache die von Staatssekretär Dr. von Schubert vorgetragenen wesentlichen Gesichtspunkte für die Instruktion der Missionen in Paris, Brüssel, London und Rom. Die organisatorischen Fragen für die Weiterbehandlung des Young-Planes sollen in der auf Montag, dem 8. Juli anberaumten Ministerbesprechung beraten werden5.

5

Siehe Dok. Nr. 251, P. 1.

Extras (Fußzeile):