2.217 (mu21p): Nr. 217 Der Reichskanzler an den Reichsbankpräsidenten. 1. Juni 1929

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Nr. 217
Der Reichskanzler an den Reichsbankpräsidenten. 1. Juni 1929

R 43 I /277 , Bl. 378 Reinkonzept

[Betrifft: Bericht der Sachverständigenkonferenz.]

Sehr verehrter Herr Reichsbankpräsident!

Im gegenwärtigen Augenblick, in dem Sie vor den abschließenden Erörterungen des Berichtes stehen, möchte ich nicht verfehlen, auf einige Gesichtspunkte aufmerksam zu machen, die vom Standpunkt der Reichsregierung entscheidende Bedeutung beanspruchen1.

1

Einem Vorschlag des amerikanischen Ersatzdelegierten Sarnoff für die deutschen Zahlungen, den er am 29. 5. vorgelegt hatte, war von den Gläubigern und der deutschen Delegation unter dem Vorbehalt zugestimmt worden, daß eine Einigung über die noch offenstehenden Fragen erzielt werde. Diese Fragen betrafen das Inkrafttreten des neuen Plans und die Übergangszeit. „Der neue Zahlungsplan geht in seinen Grundlinien von dem Vorschlag des letzten alliierten Memorandums aus, insofern er die 37 konstanten Annuitäten von 1988.8 [Mio RM], die auf den Young-Plan zurückgehen, in der Weise auf die einzelnen Jahre verteilt, daß dadurch die tatsächlichen outpayments und daneben ein konstanter solde [Saldo] von 742.8 Millionen gedeckt werden. Die deutsche Gruppe hatte in langwierigen Besprechungen erreicht, daß das rasche Ansteigen der Annuität, das sich bei der restlosen Anwendung dieses Prinzipes ergeben würde, durch Verlegung von Teilen der 5. bis 12. Annuität auf die späteren Jahre gemildert wurde. Es sind in den Rechnungsjahren 1933 bis 36 je 75, 1937 und 38 je 100 und 1939 und 1940 wieder je 75 abgesetzt und dafür den Annuitäten der letzten 17 Jahre 111,1 Millionen hinzugeschlagen worden, ohne daß sich dadurch die konstante Annuität von 1988.8 verändert hat. Die Annuitäten beginnen nicht, wie die Alliierten wollten, am 1.1.30, sondern bereits am 1.9.29. Die 37 konstanten Annuitäten werden also auf 36 Jahre und 7 Monate verteilt. In den 7 Monaten des ersten Jahres beschränkt sich die Zahlungsverpflichtung auf den solde von 742.8 Millionen“ (Bericht Ruppels Nr. K. 631 vom 29. 5.; R 43 I /292 , Bl. 149-151). Nach der Annahme dieses Zahlungsschemas war in Paris der Presse bekanntgegeben worden, daß nur noch Entscheidung über die offenstehenden Fragen (s. o.) zu fällen sei (Fernschreiben Ruppels vom 29. 5.; R 43 I /282 , Bl. 284 f.). Die grundsätzliche Einigung der Delegationen war danach am 31. 5. erfolgt, siehe Schultheß 1929, S. 484.

[713] 1. Für die politischen Verhandlungen ist es wichtig, daß nicht einzelne Länder ihre Zustimmung von der Erfüllung der Abänderungswünsche in einzelnen Fragen abhängig machen können. Im Dawes-Plan wurde dies Ergebnis durch die bekannten Formeln von der Einheitlichkeit und Unteilbarkeit des Planes erreicht2.

2

Siehe RGBl. 1924 II, S. 291 .

2. Die durch den Plan neugeschaffenen oder im Hinblick auf ihn umzugestaltenden Institutionen werden ebenso wie die Sachlieferungen voraussichtlich ihre endgültige Regelung durch ein Organisationskomitee erfahren. Mit Rücksicht auf die Tragweite der dabei zu entscheidenden Fragen für die Führung der Reichsgeschäfte und für das Reichsvermögen bitte ich Sie namens der Reichsregierung, bei den weiteren Verhandlungen dafür Sorge tragen zu wollen, daß die Reichsregierung bei der Bildung des Organisationskomitees beteiligt und in ihm ausreichend vertreten ist. Die Vertretung der Regierung war bekanntlich auch bei den im Dawes-Plan vorgesehenen Organisationskomitees ausnahmslos durchgeführt3.

3

Vgl. dazu „Akten der Reichskanzlei 1919–1933: Das Kabinett Marx I und II“.

3. Eine Überstimmung der deutschen Seite durch die Gläubigermächte muß ausgeschlossen sein. Dazu müßte die Zusammensetzung des Komitees nach dem Vorbild des Dawes-Plans so geregelt werden, daß die Zahl von Deutschen und von Vertretern der Gläubigermächte gleich ist. Diese Vertreter hätten dann die Aufgabe, zunächst unter sich zu entscheiden. Nur soweit eine Einigung nicht erzielt werden könnte, wäre ein neutraler Obmann zum Stichentscheid zu berufen.

Die Vorarbeit für die einzelnen Aufgaben des Organisationskomitees werden, soweit es sich dabei um die deutschen Institutionen handelt, im Einvernehmen mit ihrer Leitung durchzuführen sein.

Mit den aufrichtigsten Wünschen der gesamten Reichsregierung für Sie und Ihre Herren Kollegen bin ich

M[üller]

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