1.132.2 (mu22p): 2. Deutsch-englische Reparationsverhandlungen.

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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2. Deutsch-englische Reparationsverhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen trug vor, daß die auf Grund der Kabinettsbeschlüsse vom 22. November und 29. November mit der Britischen Regierung geführten Verhandlungen über die Liquidationsfrage zu einem gewissen Abschluß gelangt seien2. Die Engländer hätten nach wie vor irgendwelche Freigabe von Liquidationsüberschüssen auf das entschiedendste abgelehnt. Sie hätten nicht nur auf Abgabe einer generellen final settlement Erklärung bestanden, sondern von dem Vertreter der Treasury sei die Erwartung ausgesprochen, daß die Deutsche Regierung außerdem den im Protokoll des Organisationskomitees für die Liquidation der Vergangenheit vorgesehenen allgemeinen Verzicht spätestens bei der kommenden Haager Konferenz erkläre. In der Eigentumsfrage[1269] sei nur eine verhältnismäßig geringfügige Verbesserung durchzusetzen gewesen. Ferner bestehe England auf der Fortführung des gemischten Schiedsgerichts im alleinigen englischen Interesse3. Alle Versuche der deutschen Unterhändler, die Position der Gegner zu erschüttern, seien gescheitert. Die englische Delegation habe die von ihr gemachten Konzessionen als das äußerste bezeichnet, was sie gewähren könne und alle darüber hinausgehenden Forderungen als endgültig abgelehnt bezeichnet. Den deutschen Unterhändlern sei erklärt worden, daß eine baldige Annahme des Entwurfs durch die Reichsregierung erwartet werde, da andernfalls die Frage entstehe, ob die Britische Regierung Anfang Januar für die Haager Konferenz bereit sei. Die Reichsregierung stehe daher jetzt vor einem Ultimatum und müsse sich darüber schlüssig werden, ob sie den deutschen Botschafter ermächtigen wolle, das Abkommen zu unterzeichnen. Er empfehle angesichts des Ultimatums aus allgemeinpolitischen Gründen, dem deutschen Botschafter diesen Auftrag zu erteilen. Von Weiterverhandlungen verspreche er sich keinen Erfolg. Eine Ablehnung der Unterzeichnung würde nur darauf hinauslaufen, daß auch die zugestandenen Konzessionen gefährdet seien. Es sei keineswegs ausgeschlossen, daß die Englische Regierung alsdann die Liquidierung des noch vorhandenen deutschen Vermögens wieder aufnehme und durchführe, und schließlich werde die Stellung Deutschlands auf der kommenden Haager Konferenz in verhängnisvoller Weise belastet, wenn die überaus unangenehme Angelegenheit bei den Haager Verhandlungen zwischen Deutschland und England noch nicht bereinigt sei. Die Englische Regierung werde Deutschland auf der Haager Konferenz in eine neue unerwünschte Zwangslage bringen, indem sie dann auf den Abschluß des Vertrages bestehe und ihn einschließlich der Abgabe der final settlement Erklärung über das Eigentum zur Bedingung für eine ersprießliche Mitwirkung an den kommenden Konferenzberatungen machen werde.

2

Siehe Dok. Nr. 361, P. 4 und Dok. Nr. 365, P. 9.

3

In einem Aide-Memoire hatte die engl. Reg. davon Kenntnis genommen, daß die RReg. die Frage der Liquidationsüberschüsse als erledigt ansehe und sie in die weitere Diskussion nicht aufnehme. Die brit. Reg. erklärte sich bereit über die noch nicht liquidierten Güter, deren Wert sie mit 5 Mio angab, zu verhandeln. Sie bestand aber auf der Aufhebung des dt. Vorbehalts zur Reparation recovery act, der von der dt. Reg. im Haag vorgebracht worden war (Telegramm Sthamers Nr. 803 vom 6.12.29; R 43 I /299 , Bl. 62 f., hier: Bl. 62 f.).

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er an sich der Meinung gewesen sei, daß die Verhandlungen zur Sache mit England noch weiter fortgesetzt werden sollten, daß er sich aber den von dem Reichsminister des Auswärtigen vorgetragenen allgemeinpolitischen Ausführungen nicht verschließen und der Annahme des Ultimatums nicht widersprechen wolle.

Der Reichskanzler stellte daraufhin fest, daß das Reichskabinett den Vorschlägen des Reichsministers des Auswärtigen zur Sache zustimmt.

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