1.180.1 (mu22p): [Fortführung der Ostpreußenhilfe und Erwerb von niederbrechenden Umschuldungsgütern durch die Treuhandstelle.]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 7). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

[Fortführung der Ostpreußenhilfe und Erwerb von niederbrechenden Umschuldungsgütern durch die Treuhandstelle.]

Staatskommissar Rönneburg berichtet über den Stand der Ostpreußenhilfe (beim 1. Teil des Berichts war ich nicht anwesend). Die Stelle des Staatskommissars könne nur dann aufrechterhalten werden, wenn neue Kreditmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Haftverpflichtungsfonds werde voll gebraucht werden1. Für Bauernkredite werden 750 000 RM sofort gebraucht; für die Durchführung der Bauernkreditaktion sei der Staatskommissar nicht nötig2. Bedarf nach Anliegersiedlung sei groß, ¼ des Preises würde leicht von den Interessenten zur Verfügung gestellt werden, bislang seien 25 000 Morgen abgegeben.[1434] Ausgefallen seien Umschuldungshypotheken bislang in Höhe von 600 000 Mark, von Betrieben, die gleichzeitig 150 000 Mark aus dem Betriebserhaltungsfonds erhalten hätten. Die Treuhandstelle sei errichtet, ihr Geschäftsführer sei der Staatskommissar3. Noch 20–25 Zwangsversteigerungen seien in nächster Zeit zu erwarten. Die niederbrechenden Umschuldungsgüter seien zweckmäßig wie folgt zu behandeln:

1

Gemeint ist der Haftverflechtungsfonds von 1,325 Mio RM, der – nach einem Bericht Rönneburgs vom 10.3.30 – an Bedeutung gewann, da die rückläufige Konjunktur die landwirtschaftlichen Genossenschaften schädigte und die Landwirte nicht in der Lage waren, aus den Ernteeinnahmen die Zinsen zu zahlen oder Kredite abzudecken (R 43 I /1857 , Bl. 369-410, hier: Bl. 369-410).

2

Die Bauernkreditaktion scheint wesentlich von der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, der Ermländischen Zentralkasse und der Rentenbank-Kreditanstalt getragen worden zu sein (Bericht Rönneburgs vom 10.3.30; R 43 I /1857 , Bl. 369-410, hier: Bl. 369-410).

3

Der „Treuhandstelle für Umschuldungskredite in der Provinz Ostpreußen GmbH.“ wurde ihre Betreuungsaktion nach Rönneburgs Angaben durch die Ostpreußische Landschaft erschwert, die Schwierigkeiten bei den Betriebsprüfungen mache (Bericht vom 10.3.30; R 43 I /1857 , Bl. 369-410, hier: Bl. 369-410).

a)

an sich gesunde Betriebe, die abschließend noch mit zusätzlichen Mitteln (Sanierungszuschuß, meist zwecks Inventarergänzung) zu sanieren seien,

b)

Ankauf durch Siedlungsgesellschaften,

c)

Sanierung im Wege der Anliegersiedlung,

d)

Anliegersiedlung unter Besitzwechsel des Restes an einen Neuerwerber, der Neuerwerberkredit zu erhalten hätte,

e)

Ankauf durch den Domänenfiskus,

f)

Ankauf durch den Forstfiskus,

g)

völlig devastierte Betriebe müssen ihrem Schicksal überlassen werden,

h)

der Rest wird zweckmäßig von der Treuhandstelle im Wege der Zwischenwirtschaft zur Verwertung reif gemacht.

Min.Präs. Braun: Falls keine weiteren Kreditmittel verfügbar seien, werde die Umschuldungsaktion zweckmäßig so schnell als möglich abgeschlossen werden. Der Weg habe nicht zum Ziele geführt, da alle Umschuldungen bei den gegenwärtigen Preisen nichts nützten und weil vor allem die Großbetriebe sich zur Berücksichtigung herangedrängt hätten.

Man möge sich auf die Betreuung der umgeschuldeten Betriebe beschränken, um die Garanten vor Schaden zu bewahren und müsse sich schlüssig werden, ob die Stelle des Staatskommissars aufrecht zu erhalten sei.

Reichsminister Dietrich: Es empfehle sich, den Rest der Umschuldungskreditaktion mit den etwa noch von der Preußenkasse zu erhaltenden und von der Girozentrale für die Bauernkreditaktion zu erhaltenden Mitteln zu finanzieren und zur Stützung niederbrechender Umschuldungsbetriebe nötigenfalls durch Mitbieten der Treuhandstelle vorzugehen, um sich gegen Schiebungen der Beteiligten zu sichern und Landvorrat zu erwerben; schwierig werde dabei die Zwischenwirtschaft sein; die Umschuldung habe nicht zu dem erwünschten Erfolge geführt, weil zum Teil – allerdings vor Einsetzung des Staatskommissars – unvorsichtig umgeschuldet sei, teils wegen mangelnder Rentabilität4.

4

Hierzu berichtete Rönneburg im März: „Die Risikenentwicklung bei den Umschuldungskrediten läuft der Entwicklung des Gütermarkts und der allgemeinen Wirtschaftslage parallel. Günstige Prognosen sind daher nicht angebracht. Bereits bis 1.3.30 sind an Umschuldungskrediten Ausfälle im Gesamtbetrage von 845 299,64 RM und an Beihilfen aus dem Betriebserhaltungsfonds Ausfälle im Gesamtbetrage von 304 978,– RM eingetreten. […] Ich darf erwähnen, daß die Bewilligung der betroffenen Kredite vor Einschaltung meiner Dienststelle in das Umschuldungsverfahren erfolgte. In 29 Fällen sind z. Z. über Betriebe, die Umschuldungskredite im Gesamtbetrage von 2 371 200,– RM und Beihilfen aus dem Betriebserhaltungsfonds in Höhe von 324 412,– RM erhalten haben, Zwangsmaßnahmen verhängt worden, in einer großen Anzahl von Fällen stehen sie bevor“ (10.3.30; R 43 I /1857 , Bl. 369-410, hier: Bl. 369-410).

[1435] Staatssekretär Krüger empfiehlt, Umschuldung und Bauernkredite mit den noch erhaltenen Mitteln weiter zu treiben und den Staatskommissar dies beides noch fortführen zu lassen. Seine Tätigkeit hat dafür gesorgt, daß betriebswirtschaftliche Gründe in den Vordergrund gestellt seien und die Kleinbetriebe mehr wie früher berücksichtigt seien. Der Erfolg seiner Tätigkeit sei anzuerkennen.

Am schwierigsten werde die Zwischenwirtschaft der etwa von der Treuhandstelle zu erwerbenden Güter sein, die Organisation werde nicht leicht sein und Zuschüsse nötig machen, man müsse aber der Treuhandstelle die Möglichkeit geben, mitzubieten.

Der Bedarf sei zu veranschlagen für ein Jahr beim Erwerb von 45 000 Morgen

4,5 Mill. RM,

dazu für einen Sanierungsfonds zur Sanierung gefährdeter Umschuldungsgüter, evtl. auch für Neuerwerberzwecke

1,0 Mill. RM

insgesamt

5,5 Mill. RM.

für 1930 und 31 zusammen

11 Mill. RM.

Der Preuß. Finanzminister ist bereit, für Ankaufzwecke der Zwischenwirtschaft 1,5 Mill. RM und für den Sanierungsfonds 0,5 Mill. RM sowohl für 1930 wie für 1931 zur Verfügung zu stellen, wenn das Reich die restlichen 3,75 Mill. bereitstellt. Daneben müßten Reichssiedlungsmittel wie bisher bereitgestellt werden, und Preußen werde aus dem 18-Mill.-Fonds für Anliegersiedlungen weitere 3 Mill. hergeben.

Reichsmin. Dietrich und Min.Rat Quassowski: 3,75 Mill. würden aus Ersparnissen des Ostpreußengesetzes die Zustimmung des Reichsfin.Min. vorausgesetzt, für 1930 ganz, für 1931 wenigstens zum Teil bereitgestellt werden können.

Min.Präs. Braun: Die Siedlungsgesellschaften dürften nicht starr an ihren bisherigen Voraussetzungen für den Ankauf festhalten, sondern könnten mit Erfolg auch in ungünstigerer Verkehrslage Siedlungsgüter erwerben5.

5

Die Siedlungsgemeinschaften hatten – nach Rönneburgs Ansicht – die absatzgünstigen Gebiete um Königsberg bevorzugt und die ungünstig gelegenen Grenzgebiete vermieden (Bericht vom 11. 1.. 29; R 43 I /1857 , Bl. 300-348, hier: Bl. 300-348).

Die Zwischenwirtschaft der von der Treuhandstelle zu erwerbenden Güter solle nur so weit geführt werden, um den Betriebsstatus zu erhalten und bis sich Dritte für den weiteren Ankauf fänden; dabei werde man evtl. etwas extensiver wirtschaften müssen, aber es werde niemals niedriger gekauft werden können als jetzt.

Präs. Klepper: Die Preußenkasse hat Bedenken tragen müssen, die 10 Mill. Kreditmittel herzugeben, weil eine Verständigung mit der RKA6 über die Rationalisierung der Genossenschaften, insbesondere in Pommern, noch ausstehe. Die Preußenkasse wünsche in Pommern solange keine Rationalisierungsmittel aufzuwenden, als man dort den Gütermarkt nicht beeinflussen könne.

6

Rentenbank-Kreditanstalt.

[1436] Die RKA teile diesen Standpunkt nicht, und es sei erwünscht, auf sie einzuwirken, daß sie sich der Stellungnahme der Preußenkasse anschließe.

Vielleicht werde ein Teil der 10 Mill. bereitgestellt werden können.

Der Staatskommissar weist darauf hin, daß die Umschuldungskreditmittel insbesondere für bäuerliche Betriebe gebraucht würden, Durchschnittsbetrag der Hypotheken jetzt 8000–9000 RM gegenüber früher 40 000 RM.

Preußen nimmt in Aussicht, die Stelle des Staatskommissars am 1. April, spätestens am 1. Juli eingehen zu lassen und an das Reich zur Bereitstellung von Mitteln zur Behandlung der niederbrechenden Umschuldungsgüter durch die Treuhandstelle, wie oben skizziert, heranzutreten7.

7

Diese Absicht bestätigte Braun in einem Schreiben vom 28.2.30 (R 43 I /1857 , Bl. 223-228, hier: Bl. 223-228). Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 481, P. 3.

Extras (Fußzeile):