2.58.5 (sch1p): 4a. [Vollmachten für die deutschen Delegierten]

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4a. [Vollmachten für die deutschen Delegierten]

Der Text der Vollmacht für die Delegierten wurde nach eingehender Erörterung der anliegenden beiden Entwürfe5 wie folgt festgelegt:

5

Die beiden vorgelegten Entwürfe unterschieden sich sowohl untereinander als auch von der vom RKab. gebilligten Endfassung vor allem in den in ihnen enthaltenen Zuständigkeitsfragen, was die Führung der Delegation, die Unterzeichnung der Vollmacht und die Frage der Zustimmung zur Unterzeichnung des Friedensvertrages anbetraf. Nach dem 1. Entwurf war die Leitung der Delegation nicht RAM Brockdorff-Rantzau, sondern RJM Landsberg übertragen; der 2. Entwurf nannte Brockdorff-Rantzau als Führer der Delegation. Beiden gemeinsam war, daß die Gegenzeichnung der Vollmacht nicht, wie im endgültigen Text, dem RMinPräs. sondern dem RAM überlassen war; der Vorbehalt der Zustimmung zur Unterzeichnung des Friedensvertrags war in beiden Entwürfen nicht der RReg., sondern der NatVers zugeschrieben (R 43 I /1348 , S. 683 u. 687).

Im Namen des Deutschen Reichs erteile ich hierdurch den (es folgen die Namen der 6 Delegierten unter Bezeichnung des Reichsminister des Auswärtigen als Vorsitzenden) Vollmacht, über den Entwurf eines Friedensvertrags mit den Vertretern der alliierten und assoziierten Regierungen zu verhandeln und die vereinbarten Bedingungen des Friedens vorbehaltlich der Zustimmung der Reichsregierung zu unterzeichnen. Datum. Name des Reichspräsidenten. Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten. Siegel.

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