2.66.8 (sch1p): 8. [Militärwerkstätten]

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[267]8. [Militärwerkstätten]

Nach längerer Aussprache wird mit großer Mehrheit beschlossen: Die Spandauer militärischen Werkstätten sollen aus dem Militärbetrieb in den Zivilbetrieb, und zwar, vorbehaltlich ihrer Veräußerung, in den staatlichen Zivilbetrieb unter Aufsicht des Reichsschatzministeriums überführt werden11. Die Entscheidung darüber, ob auch die andern Militärwerkstätten im Reiche und die Werkstätten der Marine, insbesondere die Werften, in den Zivilbetrieb übernommen werden sollen, bleibt vorbehalten12.

11

Die Frage der Zukunft der reichseigenen Militärwerkstätten war am 29. und 30. 4. im Haushaltsausschuß der NatVers in Anwesenheit Dernburgs, Gotheins und Reinhardts besprochen worden. Der Ausschuß beschloß folgenden Antrag an die NatVers: „Alle gewerblichen Betriebe des Reichs sind ohne Verzug der Zivilverwaltung zu unterstellen. Einzelne Betriebe, die ausschließlich für den Bedarf des Heeres oder der Marine arbeiten, können der Heeresbeziehentlich der Marineverwaltung verbleiben. Die Leitung der Betriebe ist bewährten Fachleuten zu übertragen; ihnen ist ein Beirat beizugeben, der aus Vertretern der Arbeiter und Angestellten des Betriebs besteht. Die Betriebe sind so auszubauen, daß sie die Unkosten decken und eine angemessene Verzinsung und Tilgung des Betriebskapitals ermöglichen. Betriebe, in denen dies erreicht werden kann. dürfen nicht geschlossen oder eingeschränkt werden. Arbeitern und Angestellten, die entlassen werden müssen, ist eine angemessene Arbeitsgelegenheit zuzuweisen oder, wenn dies nicht möglich ist, die Erwerbslosenunterstützung nach den bestehenden Vorschriften zu sichern. Die allgemeinen Grundsätze für die gewerblichen Betriebe sind von einer Reichszentralstelle (RSchMin.) unter Hinzuziehung des parlamentarischen Beirats festzulegen. Innerhalb der Grundsätze hat die Leitung der einzelnen Betriebe volle Bewegungsfreiheit und volle Verantwortung (NatVers-Drucks. Bd. 337, Nr. 657 ). Der Bericht und der Antrag des Haushaltsausschusses standen am 21. und 22.10.1919 im Plenum der NatVers zur Debatte (NatVers, Bd. 330, S. 3293  ff. , 3319 ff. ); nach erregter Debatte wurde der Antrag des Haushaltsausschusses von der Mehrheit der NatVers angenommen.

12

Damit schloß sich das RKab. dem Antrag des Haushaltsausschusses zur Frage der Militärwerkstätten an. Einer undatierten Aufzeichnung des PrKriegsM Oberst Reinhardt zufolge war der Kabinettsbeschluß auf einen Bericht des RSchM und des PrKriegsM zurückzuführen: „Nachdem am 4.5.1919 eine Lokalbesichtigung der Spandauer Heereswerkstätten stattgefunden hatte, ausgeführt vom RSchM und Vertretern des Kriegsmin. (Kriegsamt, Feldzeugmeisterei), wurde am 6.5.1919 folgender Beschluß des RMin. gefaßt < und von mir am 7. 5. im Haushaltsausschuß bekanntgegeben >: „Die Spandauer Betriebe werden ganz entmilitarisiert. Sie bleiben Staatsbetriebe, werden aber im Sinne der Entschließung des Haushaltsausschusses umgestellt, die Bedürfnisse der Heeresverwaltung werden dabei berücksichtigt. Eine Nachprüfung und Stellungnahme in der Frage der Entmilitarisierung aller übrigen Heeres- und Marinewerkstätten hat sich die RReg. vorbehalten.“ – Bis auf weiteres steht daher die Regierung auf dem Boden des Beschlusses des Haushaltsausschusses, nach dem einzelne Betriebe der Heeres- und Marineverwaltung in eigener Verwaltung verbleiben.“ (BA-MA, Nachl. Reinhardt , N 86, Film Nr. 1, p. 000951).

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