2.82.2 (sch1p): 2. [Deutsche Gegenvorschläge, Abrüstung, Frage der Ostprovinzen]

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2. [Deutsche Gegenvorschläge, Abrüstung, Frage der Ostprovinzen]

Reichsminister David trägt den unter Benutzung des Schückingschen Entwurfs von ihm und den Reichsministern Erzberger und Gothein fertiggestellten Teil der Gegenvorschläge vor2 (zu vergl. Anlage zum Protokoll der folgenden Sitzung)3.

2

Der folgende Halbsatz wurde von dem Protokollführer handschr. hinzugefügt.

3

Siehe Dok. Nr. 78, Anm. 3.

Das Kabinett erklärt sich nach Einfügung kleinerer Änderungen mit diesem Entwurf einverstanden.

Zur Frage der Abrüstung wird ein Vorschlag des Reichsministers Erzberger angenommen, wonach die Truppen allmählich auf 200 000 Mann zurückgeführt und auf dieser Höhe dauernd erhalten werden sollen4.

4

Vgl. Dok. Nr. 80, P. 8.

[337] In dem Abschnitt über die territoriale Gestaltung im Osten soll als oberster Grundsatz der Satz aufgestellt werden, daß kein Gebiet von Deutschland ohne zuvorige Abstimmung der Bevölkerung abgetreten werden könne. Dieser Satz soll als letzte Eventualität für alle den Polen zugesprochenen Gebiete, also auch für Oberschlesien, gelten. Es soll aber mit Entschiedenheit der Standpunkt vertreten werden, daß für Oberschlesien und Westpreußen eine Abtretung und damit eine Abstimmung gar nicht in Frage komme, da jede Voraussetzung dafür fehle, sie als unzweifelhaft polnische Gebiete in Anspruch zu nehmen. Hier sollen die wirtschaftlichen, kulturellen und historischen Gründe der Zusammengehörigkeit mit dem Reiche dargelegt werden5.

5

Zu der pr. Stellungnahme in der Abstimmungsfrage während der Kabinettssitzungen vom 15. und 17.5.1919 hatte der MinDir. im PrIMin. Dr. Meister folgende undatierte Aufzeichnung angefertigt, die einem Schreiben des PrIM an die PrStReg. vom 22.5.1919 beigefügt war: „Am 15. Mai ist von mir und von dem mir beigegebenen Herrn RegR Krahmer-Möllenberg in eingehenden Darlegungen Widerspruch dagegen erhoben worden, daß von seiten der RReg. von vornherein die Bereitwilligkeit zur Vornahme einer Abstimmung in den gefährdeten Ostbezirken erklärt werde. Der Widerspruch war begründet mit zahlenmäßigen Darlegungen über die voraussichtliche ungünstige Wirkung, die diese Abstimmung in den beteiligten Gebieten haben würde. Das RKab. hat sich in seiner ganz überwiegenden Mehrheit – eine gegenteilige Auffassung habe ich überhaupt nicht vernommen – dafür erklärt, daß nur das Angebot einer Volksabstimmung eine geeignete Verhandlungsbasis biete, und hat zunächst die Herren RM Dr. David, Gothein und Erzberger beauftragt, einen Entwurf für die hinsichtlich der Ostfragen abzugebenden Gegenerklärungen aufzustellen. Dieser Entwurf ist in der Sitzung des RKab. vom 17. Mai beraten worden. Nur zu diesem Entwurf, nicht aber zu der grundsätzlichen Frage der Volksabstimmung, habe ich das Wort genommen. Ich lege entschieden Verwahrung dagegen ein, daß aus meinen Darlegungen der Schluß gezogen werden könnte, als hätte ich den in der Sitzung am 15. Mai erhobenen Widerspruch zurückgenommen.“ (R 43 I /1795 , Bl. 236).

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