1.98.3 (str2p): 3. Marksturz.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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RTF

[939]3. Marksturz36.

36

Nachdem sich der Papiermarkkurs mehrere Tage bei 65 Mrd. für 1 Dollar behauptet hatte, war er am 31.10.23 auf 72,5 Mrd. gesunken und fiel am 1. 11. auf 130, am 2. 11. auf 320 Mrd. M. In einem Bericht über die Börsenentwicklung vom 31.10.23 berichtete „Die Zeit“, Nr. 253 vom 1.11.23: Eine günstige Entwicklung des Geldmarktes sei entscheidend für den Devisen- und Effektenmarkt geworden. „Schon bei Beginn des offiziellen Verkehrs deutete ein Eröffnungskurs der Goldanleihe von 72,5 Mrd. die steigende Tendenz der ausländischen Zahlungsmittel und Wertanleihen an. Die bei Beginn der Woche an den Auslandsbörsen eingetretene Kurssenkung der Mark, die trotz der Ausgabe wertbeständiger Zahlungsmittel riesenhafte Papiergeldsummen erforderte, die Vorgänge in Sachsen, die ablehnende Haltung Bayerns gegenüber den Verständigungsversuchen der Reichsregierung und die an der Börse umlaufenden Gerüchte über eine neue bedenkliche Wendung in der Kabinettsfrage wirkten zusammen, um eine sehr starke Nachfrage nach Devisen und wertbeständigen Anleihen hervorzurufen.“ Die bekanntgegebenen Sparmaßnahmen der RReg. würden als unzureichend angesehen, da der Unterhalt des Beamtenapparates im ersten Vierteljahr 1924 etwa 1 Mrd. Goldmark beanspruche.

Der Reichsminister für Wiederaufbau Es sei zu prüfen, ob der Einheitskurs nunmehr aufgehoben werden solle, und ob man mehr Goldanleihe in den Markt werfen solle.

Der Reichsminister der Finanzen Es sei bereits die gesamte Summe von 500 Millionen Goldanleihe begeben; alle kleineren Stücke seien im Verkehr37.

37

Zum Verkauf der Goldanleihe s. Dok. Nr. 217, P. b.

Eine Vermehrung der Goldanleihe würde den Kurs zweifellos drücken. Der frühere Kreditbeschluß gehe aber nur bis zu 500 Millionen38. Man könne aber erwägen, eine weitere Ausgabe von Goldanleihe mit der Zuckersteuer zu verbinden39.

38

S. § 4 des Gesetzes zur Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1923 (RGBl. II, S. 231 ) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Sicherung und die steuerliche Behandlung einer wertbeständigen Anleihe vom 14.8.23 (RGBl. I, S. 777 ).

39

In einer umfassenden Darlegung seiner Ansichten über die Probleme einer Neugestaltung des Währungsproblems vom 31.10.23 hatte der RWiM dem RFM u. a. eine Sondersicherung der Goldanleihe in der Form vorgeschlagen, „daß man die eine oder andere der bestehenden Steuern, als zu ihrer Sicherung bestimmt, bezeichnet. Nach der mir bekannten Auffassung derjenigen Kreise, auf deren Vertrauen die Goldanleihe angewiesen ist, würde die Zuckersteuer als hierfür besonders geeignet erachtet“ (R 43 I /2440 , Bl. 216).

Der Reichswirtschaftsminister Er würde weitere 300 Millionen Goldanleihe ausgeben40.

40

Noch am Vortage hatte der RWiM in seiner Denkschrift für den RFM (s. o. Anm. 39) jedoch erklärt: „Da es notwendig geworden ist, bis zur Ausgabe der Rentenmark Goldanleihe in großen und kleinen Stücken in erheblichem Umfange bereits in den Verkehr zu bringen, scheint mir die Gefahr eines Absinkens der Goldanleihe gegeben. Wir müssen uns darüber klar sein, daß der bisherige Kursstand der Goldanleihe im wesentlichen auf ihre Seltenheit zurückzuführen ist und daß andererseits im gegenwärtigen Zeitpunkt ein Absinken der Goldanleihe noch [!] für die Rentenmark, gegen die sie ja eingetauscht werden soll, nicht ohne Rückwirkung bleiben kann“ (R 43 I /2440 , Bl. 215).

Der Reichsminister der Finanzen Zu berücksichtigen sei, daß die Zuckersteuer bereits für die Reparationskommission in Aussicht genommen sei41. Die Goldanleihe würde ein wirkliches Zahlungsmittel nie werden. Vielleicht würde das die Rentenmark. Für und gegen eine Vermehrung der Goldanleihe sprächen gewichtige Gründe. Fraglich sei auch, ob man das Ermächtigungsgesetz so weit auslegen könne.

41

S. Abschnitt 3 c) des dt. Memorandums vom 7.6.23 (RT-Bd. 379 , Drucks. Nr. 6204 , S. 29).

[940] Der Reichswirtschaftsminister Er empfehle, den Einheitskurs aufzuheben, die Goldanleihe zu vermehren und zu fundieren, das Papiermarknotgeld mit bestimmter Fristsetzung zu stoppen und den Etat von bestimmter Frist an zu balancieren. Ferner empfehle er die sofortige Gründung einer privaten Goldnotenbank, die neben der Reichsbank stehe, sowie den freien Umlauf von Devisen. Endlich müsse das Papiergeld auf eine feste Relation zur Goldanleihe gebracht werden42.

42

In einem Schreiben an den RFM vom 2.11.23 schlug der RWiM als Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels an wertbeständigen Zahlungsmitteln vor: „1. Es müßten tunlichst bald die großen Goldanleihestücke in kleine umgetauscht werden, selbst auf die Gefahr hin, daß die ursprünglich als Anleihe gedachte Emission der Goldanleihe dadurch mehr und mehr Zahlungsmittelcharakter gewinnt. Bei der einmal in Fluß befindlichen Entwicklung scheint mir dies nicht vermeidlich zu sein. 2. Die bisher für Notgeld hinterlegten Stücke sollten durch Zwischenscheine oder Bankquittungen ersetzt werden, um die Originalstücke möglichst bald für den Zahlungsverkehr und für die Lieferung der inzwischen vorausverkauften Stücke frei zu bekommen. 3. Der Auftrieb auf dem Goldanleihe- und auch auf dem Warenmarkt in den letzten Tagen scheint mir stark durch die Geldauszahlung von Papiermark an Beamte beeinflußt zu sein. Hätten die Beamten wertbeständige Zahlungsmittel oder Goldkonten erhalten, so wäre dieser Andrang auf dem Markt der Goldanleihe und der Waren – der indirekt wieder auf den Dollar treibend wirkt – zu einem Teil vermieden worden. Ich verkenne keineswegs die Gefahren, die in dieser Entwicklung liegen können, glaube aber, daß man in steigenden Prozentsätzen doch baldigst in der Richtung wertbeständiger Zahlung, sei es Goldanleihe, sei es Goldanleihekonto, vorgehen muß. 4. Mir scheint unumgänglich notwendig, daß das noch umlaufende auf Papiermark lautende Notgeld in nahen Terminen eingezogen wird. Ich wäre dankbar, wenn mir hierzu Angaben über den Stand dieser Angelegenheit gemacht würden. 5. Ferner wäre ich dankbar, wenn mir auf Grund der dortigen Unterlagen regelmäßige Angaben über das Fortschreiten des Druckes und der Ausgabe wertbeständiger Zahlungsmittel aller Art, insbesondere auch von Notgeld, übermittelt werden könnten“ (R 43 I /2440 , Bl. 219).

Wenn das Kabinett nicht in dieser Weise disponiere, so könne er nicht mehr mitmachen43.

43

„Die Zeit“, Nr. 254 vom 2.11.23, berichtete, der Kurs der Goldanleihe habe durch das fehlerhafte Verhalten der Rbk bei der Ausgabe nicht gehalten werden können und sei von 150 Mrd. bis zum Mittag auf 210 Mrd. gestiegen. Statt eines Aufsaugens der Papiermark habe die Goldanleihe „eine riesenhafte neue Inflation“ gebracht. „Die Spitzen der Berliner Bank- und Finanzwelt fanden sich nach und nach an der Börse ein, um dieser ungeheuren Katastrophe persönlich beiwohnen zu können.“ Zur weiteren Behandlung dieses Problems im Kabinett s. Dok. Nr. 217, P. b.

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