2.135.5 (bau1p): 5. Eingabe der Bischöfe wegen der Verfassung und Bescheid darauf.

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5. Eingabe der Bischöfe wegen der Verfassung und Bescheid darauf.

Der Reichsminister des Innern trägt das Schreiben der Bischöfe vom Oktober 19198 und den Entwurf der Antwort vor. Die Antwort wird mit einer kleinen redaktionellen Änderung gebilligt und soll vom Reichskanzler gezeichnet werden9.

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Abgedruckt als Dok. Nr. 92.

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Wie aus dem Schriftwechsel zwischen RIMin. und Rkei hervorgeht, ist der Entw. zu einem „beruhigenden Schreiben an die Bischöfe“ im RIMin. erarbeitet worden (R 43 I /2197 , Bl. 37–45). Den Kabinettsberatungen lag folgendes Schreiben zugrunde – die beschlossene redaktionelle Änderung in <> –: „Bei den Verhandlungen, die der Schaffung der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 vorhergingen, haben sich die Reichsregierung und die Volksvertretung mit ernstem Bemühen bestrebt, die rechtliche Stellung der katholischen Kirche in dem neuen Deutschland in einer Weise zu gestalten, daß sowohl Staat als Kirche ihr Genügen dabei finden können und beide in ihren lebenswichtigen Aufgaben nicht verkürzt werden. Die Verfassung gewährt den Religionsgesellschaften größere Freiheit als irgend ein deutsches <oder ausländisches> Staatsgrundgesetz der neuen Zeit. Ich glaube demnach, daß für die katholische Kirche keine begründete Veranlassung gegeben ist, gegen irgendwelche Bestimmungen der Verfassung Verwahrung einzulegen, und daß die Verfassung nichts enthält, was nach der Leistung des Eides auf die Verfassung zu einem inneren Konflikt eines katholischen Christen führen könnte. Die Reichsregierung ist fest gewillt, alle die Religionsgesellschaften betreffenden Vorschriften der Verfassung im Geiste der Versöhnlichkeit und des verständnisvollen Zusammenwirkens durchzuführen und auszubauen. Es wird dabei ihr ernstliches Bestreben sein, sich die bereitwillige Mitarbeit der deutschen Katholiken zu sichern. Ich teile sonach die Hoffnung der hochwürdigsten Herren Erzbischöfe und Bischöfe, daß es bei dem beiderseitig vorhandenen guten Willen ohne Schwierigkeit gelingen wird, die Verfassung im Sinne einer friedlichen Verständigung zwischen den leitenden Stellen in Staat und Kirche zu handhaben.“ (R 43 I /1352 , Bl. 624). Am 26. 12. paraphiert der RPräs. den ihm vorgelegten Entw. der Antwort; das Schreiben wird mit Datum vom 27. 12. abgesandt (R 43 I /2197 , Bl. 47–50).

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