2.26.3 (bau1p): 3. [Ausdehnung der Vollmacht für Reichskommissar Severing.]

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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3. [Ausdehnung der Vollmacht für Reichskommissar Severing.]

Auf Antrag des Reichswehrministeriums erklärt sich das Kabinett damit einverstanden, daß die dem Reichskommissar Severing erteilte Vollmacht auf den ganzen Bezirk des 18. Armeekorps ausgedehnt wird5. Der Ministerpräsident wird die Preußische Regierung hiervon benachrichtigen und sie um gleiche Ausdehnung der Vollmacht als Staatskommissar ersuchen6.

5

Am 10. 7. hatte der RWeM beim RMinPräs. die Einsetzung eines RuStKom. beantragt, der die im Bereich des XVIII. AK (Siegerland, Frankfurt und Umgebung) auftretenden Streiks und Unruhen beilegen und bei militärischen Einsätzen zwischen Zivil- und Militärbehörden vermitteln sollte. Für dieses Amt wurde der bereits für den Bereich des VII. AK (Rheinland und Westfalen) bestellte RuStKom. Severing vorgeschlagen (R 43 I /1844 , Bl. 69).

6

In einem Antwortschreiben auf die vom RWeMin. erbetene Zustimmungserklärung lehnt das HessStMin. die Ausdehnung der Vollmacht Severings auf den das hess. Staatsgebiet berührenden Kommandobereich des XVIII. AK ab. Die Vollmacht, „alle für Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erforderlichen militärischen und politischen Maßnahmen im Zusammenarbeiten mit dem Kommandierenden General zu treffen (verneine), die Selbständigkeit der hessischen Regierung bei den Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung vollkommen“ (Das HessStMin. an das RWeMin, 28.7.19; R 43 I /1844 , Bl. 88). – Vgl. auch Dok. Nr. 35, P. 4.

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