2.75.6 (bau1p): 6. Bau von Wohnungen für Offiziere, Beamte, sowie für die Unterbringung der Ententekommissionen und Besatzungen in den Städten des besetzten westlichen Reichsgebiets.

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6. Bau von Wohnungen für Offiziere, Beamte, sowie für die Unterbringung der Ententekommissionen und Besatzungen in den Städten des besetzten westlichen Reichsgebiets.

Der Reichsminister des Innern trug vor, daß die Franzosen in den besetzten Gebieten ihre Familien nachkommen ließen, die Räumung von Wohnungen verlangten, in denen alles Mobiliar, Wäsche usw. bleiben müßte. Die Wohnungsnot sei dadurch in einzelnen Städten unerträglich. Die Städte wünschten, daß ihnen in demselben Verhältnis, wie ihnen Wohnungen weggenommen würden, solche errichtet würden; hierzu bedürften sie erheblicher Mittel. Die[293] größeren Städte würden selbst bauen; in den kleineren müsse wohl das Reich bauen. Er bat daher den Reichsminister der Finanzen, Mittel, deren Höhe allerdings z. Zt. noch nicht zu übersehen sei, die voraussichtlich aber sehr beträchtlich sein würden, zur Verfügung zu stellen6.

6

Rechtsgrundlage des frz. Vorgehens waren die Bestimmungen des RhA (s. o. Anm. 1). – Von der unter Vorsitz des Kölner OB Adenauer arbeitenden Städte-Vereinigung der besetzten Rheinlande war die RReg. bereits am 25. 7. gebeten worden, mit Wohnungsbauten für die Besatzungstruppen zu beginnen, um von der dt. Bevölkerung eine Verschärfung der Wohnungsnot abzuwenden. Daraufhin hatte der Vertreter des RIM in einer am 15. 9. in Berlin stattfindenden Besprechung eine grundsätzliche Zusage für den Bau entsprechender Wohnungen bzw. für die Übernahme der Baukosten abgegeben (OB Adenauer an den RK, 20.10.19; R 43 I /174 , Bl. 252–254).

Der Reichskanzler betonte, daß es dringend notwendig sei, mit Mitteln zu helfen, auch im Interesse der Stimmung der Bevölkerung, die sowieso sich vom Reich verlassen glaube. Im einzelnen müsse noch festgestellt werden, wie die Regelung erfolgen solle. […]

Der Reichsminister der Finanzen gab gleichfalls zu, daß die Verhältnisse unhaltbar seien; man müsse daher sich mit den einzelnen Städten in Verbindung setzen, um festzustellen, wie stark die Belegung sei, welche Räume gebraucht würden usw. Der Reichsminister des Innern wird das Weitere veranlassen und sich zu diesem Zwecke mit dem Reichsschatzminister in Verbindung setzen7.

7

Entsprechende Verhandlungen zwischen Reich, Ländern und Städten führen im November zu der Übereinkunft, „daß mit Rücksicht darauf, daß die zeitliche Besetzungsstärke nach der Ratifikation des Friedens eine erhebliche Verringerung erfahren wird, die nach den bisher […] vorliegenden Informationen zu einer Stärke von rd. 80 000 Mann führen wird, zunächst nur ⅓ der von den Städten nach dem augenblicklichen Stande der Belegung für erforderlich gehaltenen Familienwohnungen erbaut werden soll“ (Der RSchM an den UStS-Rkei, 6.12.19; R 43 I /174 , Bl. 319–321).

Es wurde ferner darauf aufmerksam gemacht, daß insbesondere aus Ludwigshafen darüber geklagt werde, daß die Erstattung der Besatzungskosten seitens des Reichs nur zu einem kleinen Teile erfolgt sei und daß es im Interesse der Stimmung der Bevölkerung empfehlenswert sei, die aufgewendeten Mittel tunlichst bald zu ersetzen. Der Reichsminister des Innern wird nach dieser Richtung für Beschleunigung sorgen.

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