2.148.1 (bru1p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Kürzung der Gehaltsbezüge und Dienstaufwandsgelder der Reichsminister.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Kürzung der Gehaltsbezüge und Dienstaufwandsgelder der Reichsminister.

Der Reichsminister der Finanzen erinnert daran, daß das Kabinett am 13. Juni 1930 beschlossen habe, die Haushaltsmittel für Repräsentationszwecke um 20 v. H. zu kürzen und daß die Kürzung sich sowohl auf die persönlichen Aufwandsbezüge der Reichsminister wie auch auf die allgemeinen Dienstaufwandsfonds erstrecken solle1. Es bestehe jedoch noch eine kleine Unklarheit nach der Richtung, in welcher Höhe und von welchem Tage an die Kürzung der persönlichen Aufwandsbezüge der Reichsminister eintreten solle2. Er schlage vor, in teilweiser Abänderung des Beschlusses vom 13. Juni 1930 von einer Kürzung der persönlichen Aufwandsgelder abzusehen, dafür aber die Gehaltsbezüge der Reichsminister mit Wirkung vom 1. November 1930 ab um 20 v. H. zu senken. Die gesetzliche Herabsetzung, die in dem in Vorbereitung befindlichen Gehaltskürzungsgesetz vorgesehen sei3, brauche nicht abgewartet zu werden. Bekanntlich habe auch der Reichstag bereits mit Wirkung vom 1. November 1930 an auf 20% der Diäten verzichtet4. Die Kürzung werde sich auf die nach dem Gehaltskürzungsgesetz kürzungspflichtigen Teile des Gehalts zu erstrecken haben. Bezüglich der Kürzung der allgemeinen Fonds für Dienstaufwandsgelder könne es bei dem Beschluß vom 13. Juni 1930 verbleiben.

1

S. Dok. Nr. 47, P. 5.

2

GenMaj. v. Schleicher hatte in einem Schreiben an MinDir. v. Hagenow (mit Abschrift an MinDir. Schwerin v. Krosigk) vom 15.10.30 die geplante Kürzung der Dienstaufwandsgelder der Minister kritisiert, da sich der Kabinettsbeschluß vom 13.6.30 nur auf die Kürzung der Repräsentationsfonds bezogen habe; die Kürzung der Aufwandsgelder sei zwar erörtert worden, aber das Kabinett habe „von ihrer Durchführung zur Vermeidung einer Schädigung der persönlichen Bezüge der Minister“ abgesehen (R 43 I /2587 , Bl. 111). In ihren Antworten hatten Krosigk und Hagenow hervorgehoben, daß die Anregung zur Kürzung der Dienstaufwandsgelder vom RPräs. und RK ausgegangen sei; das Protokoll über die Sitzung vom 13.6.30 sei in diesem Punkte unvollständig. Krosigk hatte wegen derentstandenen Unklarheiten eine erneute Behandlung dieser Frage im Kabinett vorgeschlagen (Brief Krosigks an Schleicher vom 15.10.30 in Abschrift in R 43 I /2587 , Bl. 112–113; Briefentwurf Hagenows an Schleicher vom 16. 10., a.a.O., Bl. 114–115).

3

Vgl. Dok. Nr. 157, P. 1.

4

Der RT hatte am 18.10.30 die Kürzung der Diäten um 20% ab 1.11.30 beschlossen (RT-Bd. 444, S. 184 ).

[551] Der Reichskanzler schloß sich diesem Vorschlage an und stellte, da von keiner Seite Widerspruch geäußert würde, die Zustimmung des Gesamtkabinetts zu der vorgeschlagenen Regelung fest. Die gleiche Regelung gilt auch für das Etatsjahr 19315.

5

In einem Schreiben vom 25.10.30 an den RK erklärte der RPräs. seinen Verzicht auf 20% seines Gehalts mit Wirkung vom 1.11.30 (R 43 I /2571 , Bl. 234).

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