2.203.1 (bru1p): 1. Reichsgründungstag 1931.

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1. Reichsgründungstag 1931.

Der Reichsminister des Innern trug den Sachverhalt vor1. Er führte unter anderem aus, daß der Herr Reichspräsident eine Einladung des Kyffhäuser-Bundes zu einer am 18. Januar, 12 Uhr mittags im Sportpalast stattfindenden Feier angenommen habe. Infolgedessen werde es notwendig sein, die Feier der Reichsregierung schon um 11 Uhr stattfinden zu lassen2. Daß überhaupt am 18. Januar 1931 eine Feier zur Erinnerung an die 60. Wiederkehr des Reichsgründungstages stattfinde, halte er für notwendig. Andernfalls würden sich viele Verbände der Angelegenheit bemächtigen und Feiern veranstalten, die vom amtlichen Standpunkt nicht immer begrüßt werden könnten. Als Redner schlage er in erster Linie Geheimrat Kahl vor, man könne aber auch daran denken, Professor Oncken oder Professor Meinecke um Übernahme der Festrede zu bitten.

1

Der RWeM hatte mit Schreiben vom 5.11.30 dem RK vorgeschlagen, das 60. Jubiläum der Reichsgründung am 18.1.31 „besonders feierlich zu begehen“. Auch der RPräs., der den Reichsgründungstag persönlich habe miterleben dürfen, würde nach der Überzeugung des RWeM die Jubiläumsfeier freudig begrüßen (R 43 I /567 , Bl. 159). Am 11.12.30 hatte der RIM, der am 3. 12. den Vorschlag des RWeM unterstützt hatte (R 43 I /567 , Bl. 164), zur Ausgestaltung des Gedenktages folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

1. einen Aufruf des RPräs., den dieser persönlich im Rundfunk verkünden sollte;

2. allgemeine Beflaggung der Reichsgebäude;

3. Festakt der RReg. am 18.1.31 12 Uhr im Reichstagsgebäude. Als Festredner sollte Prof. Dr. Kahl gewonnen werden. Zu dem Festakt sollten die Staatspräsidenten sämtlicher deutscher Länder eingeladen werden;

4. die Landesregg. sollten ersucht werden, entsprechende amtliche Festakte zu veranstalten;

5. die Kirchen sollten gebeten werden, mit Glockengeläut in der Mittagsstunde und mit Gottesdiensten des Tages zu gedenken (R 43 I /567 , Bl. 165).

2

Eine entsprechende Mitteilung hatte der RIM der Rkei bereits am 15. 12. gemacht (R 43 I /567 , Bl. 169). StS Meissner bestätigte am 18. 12. die Bitte um die Verlegung des Festakts auf 11 Uhr und bat außerdem, von einem Aufruf des RPräs. oder einer Kundgebung der Reg. abzusehen (Abschrift des Schreibens vom 18. 12. in R 43 I /567 , Bl. 170).

Der Reichskanzler führte aus, daß natürlich auf jeden Fall bei der Feier der Reichsregierung eine monarchistische Kundgebung vermieden werden müsse. Die Feier müssen den Charakter einer Erinnerung an die Einigung des Deutschen Reiches tragen. Er halte die Wahl des Geheimrats Kahl als Redner für besonders glücklich. Für unzweckmäßig halte er es, an die Länderregierungen und an die kirchlichen Behörden heranzutreten.

[744] Staatssekretär Dr. Weismann führte aus, daß die Preußische Staatsregierung Bedenken gegen die geplante Feier habe. Die Preußische Regierung habe ihn beauftragt, darauf hinzuweisen, daß im Januar die Zahl der Erwerbslosen wahrscheinlich besonders groß sein werde3. Infolgedessen sei zu überlegen, ob gerade im Januar eine amtliche Feier am Platz sei. Es komme hinzu, daß die Reichsregierung und die Preußische Staatsregierung in einer gemeinsamen Verlautbarung auf die Einschränkung von Feierlichkeiten hingewiesen hätten4. Die Preußische Staatsregierung habe infolgedessen auch davon Abstand genommen, den 10jährigen Gedenktag der Schaffung der preußischen Verfassung zu feiern5.

3

Das PrStMin. hatte StS Weismann in der Sitzung vom 16.12.30 beauftragt, gegen die geplante Feier die Bedenken der PrReg. im RKab. zum Ausdruck zu bringen (Sitzung des PrStMin. vom 16. 12., P. 7 b, Abschrift in R 43 I /2288 , Bl. 79).

4

Nicht ermittelt.

5

Die PrReg. hatte darauf verzichtet, zum 10. Jahrestag der pr. Verfassung am 30.11.30 eine Bekanntmachung zu erlassen (Sitzung des PrStMin. vom 26.11.30, P. 2; Abschrift in R 43 I /2288 , Bl. 73).

Nach Auffassung der Preußischen Regierung seien auch noch folgende Gesichtspunkte zu beachten. In der Vorkriegszeit sei der 18. Januar nicht gefeiert worden. Er habe in erster Linie seine Bedeutung als Ordenstag gehabt. Abgesehen davon sei der 18. Januar vor allem in Königsberg als Tag der Krönung der preußischen Könige gefeiert worden.

Andererseits habe die Preußische Staatsregierung jedoch Verständnis für den Gedanken des Reichsministers des Innern, den Reichsgründungstag im Jahre 1931 zu feiern. Preußen werde sich jedenfalls diesem Gedanken nicht widersetzen. Die Preußische Staatsregierung habe jedoch die Bitte, von einer Einladung der Staatspräsidenten der Länder Abstand zu nehmen und die Feier in schlichtem Rahmen stattfinden zu lassen.

Staatssekretär Dr. Meissner führte aus, daß der Herr Reichspräsident den Gedanken der Veranstaltung einer schlichten Feier am 18. Januar 1931 sehr begrüße. Die im Reichstag vorgesehene Feier der Reichsregierung müsse jedoch schon um 11 Uhr stattfinden, wenn der Herr Reichspräsident teilnehmen solle. Der Herr Reichspräsident habe für 12 Uhr bereits eine Einladung des Kyffhäuser-Bundes zu einer Feier angenommen.

Ob der Herr Reichspräsident zu einem Aufruf und zu persönlicher Verkündung des Aufrufs durch den Rundfunk bereit sei, habe er noch nicht festgestellt. Gegen den Aufruf werde der Herr Reichspräsident wahrscheinlich nichts einzuwenden haben, vielleicht werde er auch zu persönlicher Verkündung des Aufrufs durch den Rundfunk bereit sein.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen führte aus, daß er gegen den Gedanken der Feier nichts einzuwenden habe. Natürlich müsse die Feier richtig aufgezogen werden und sich nicht gegen die Republik richten. Er habe stets die Auffassung betont, daß sowohl die Vorkriegsgeschichte des deutschen Volkes als auch die Nachkriegsgeschichte achtenswert sei.

[745] Der Reichswehrminister betonte, daß der 18. Januar 1931 gefeiert werden müsse. Verschiedene Länder, so z. B. Württemberg, hätten bereits die Bitte geäußert, Reichswehr für die Feier des 18. Januar zur Verfügung zu stellen.

Das Reichskabinett stimmte dem Vorschlage des Reichsministers des Innern zu, den 18. Januar 1931 als Tag der 60. Wiederkehr der Reichsgründung in besonderer Weise zu begehen.

Dem aus der Anlage ersichtlichen, vom Reichsminister des Innern vorgeschlagenen Programm stimmte das Reichskabinett mit folgenden Abänderungen zu:

a)

Von einer Einladung der Staatspräsidenten der deutschen Länder zu dem Festakt soll Abstand genommen werden;

b)

desgleichen ist von dem unter IV der Anlage angeführten Ersuchen an die Landesregierungen um Vornahme entsprechender amtlicher Festakte in ihrer Hauptstadt usw. Abstand zu nehmen;

c)

ferner ist von dem Ersuchen an die kirchlichen Behörden um Glockengeläute in der Mittagsstunde des Tages und um Gedenken des Tages in den Gottesdiensten Abstand zu nehmen6.

6

Material und Berichte über die Reichsgründungsfeier befinden sich in R 43 I /567 , Bl. 188–205.

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