2.27.2 (bru1p): Ablösungsbank.

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Ablösungsbank6.

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Zum GesEntw. über die Errichtung einer Ablösungsbank s. Dok. Nr. 22, Anm. 1 u. 8.

Zur Einführung in die Debatte über die Ablösungsbank gab der Reichskanzler einen kurzen Überblick über die bisher geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Umschuldung. Das Reich solle Garantien in Höhe von 300 Millionen Mark übernehmen. Träger der Ablösung sollten die Hypothekenbanken sein. Die Rentenbank-Kreditanstalt solle eine Anleihe aufnehmen. Es sei zu befürchten, daß der vorgesehene Betrag nicht ausreichen werde, der an sich bereits den Bedarf nicht decke. Da die Rentenbank-Kreditanstalt selbst den zweitstelligen Hypothekar-Kredit nicht pflegen könne, werde die Schaffung eines Schwesterinstituts erforderlich sein. Dessen Kapital werde von der Rentenbank-Kreditanstalt und aus Reichsmitteln des Extraordinariums gebildet werden.

Der Reichswirtschaftsminister äußerte Bedenken wegen der Gründung einer neuen Bank. Er fürchtete eine Inflation öffentlicher Banken, während die Aufblähung der Privatbanken zurückgehe.

In ähnlichem Sinne sprach sich der Reichsarbeitsminister aus.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erwiderte hierauf, daß es sich tatsächlich um keine neue Bank handele, sondern um eine Abzweigung von der Rentenbank-Kreditanstalt zur Ermöglichung des zweitstelligen Hypothekargeschäftes. Das neue Institut werde in absehbarer Zeit verschwinden wie die Golddiskont-Bank.

[103] Ministerialrat Quassowski führte hierzu noch weiter aus, daß die Auslandsanleihen und die Meliorationen die Hauptaufgabe der Rentenbank-Kreditanstalt seien. Sie dürfe sich deswegen auf die gefährlichen Geschäfte der zweitstelligen Hypothekarbeleihung nicht einlassen. Das Ausland honoriere eine Garantie des Reiches im allgemeinen nur ungern.

Die Ablösungsbank müsse an dem Risiko der zweitstelligen Hypotheken anteilig mittragen. Das Reich garantiere nur die Obligationen, die sie ausgebe, nicht den Einzelkredit. Deswegen würden Verluste erst eintreten, wenn das Vermögen der Ablösungsbank erschöpft sei.

Der Reichsbankpräsident nahm zur Frage der Umschuldung und der Ablösungsbank eingehend Stellung. Er wies darauf hin, daß vor dem Kriege die Bauernbank in Danzig und die Mittelstandskasse in Posen ähnliche Aufgaben zu lösen hatten. Die Umschuldung stehe im engsten Zusammenhang mit dem Vollstreckungsschutz, denn dieser könne nur wirken, wenn ausreichende Umschuldungs- und Besitzerhaltungsmittel vorhanden seien. Eine gewisse Wechselwirkung bestehe auch insofern, als durch die Vollstreckungsschutzaktion die Bereitwilligkeit der Gläubiger, Ablösungsscheine zur Abdeckung ihrer Forderungen anzunehmen, verringert würde.

An sich sei der Gedanke der Ablösungsscheine zweckmäßig. Sie würden aber den Handwerkern und anderen kleinen Gläubigern nicht gegeben werden können, weil sie nicht zu lombardieren seien, und diese Gläubiger bares Geld benötigten.

Nach seinen Feststellungen betrügen die Handwerkerforderungen bis etwa 6% der gesamten Schulden, die Forderungen von Sparkassen und Genossenschaften etwa 50%; der Rest werde von Forderungen privater Geldgeber Schulden gedeckt.

Die Ablösungsscheine müßten freiwillig genommen werden. Der Vollstreckungsschutz sei individuell darauf abzustimmen.

Von den insgesamt 600 Millionen, die für die Umschuldungsaktion benötigt würden, könnten etwa 60 Millionen durch die Hypothekenbanken unter Reichsgarantie aufgebracht werden, wenn die Hypothekenbanken die Spanne ausnutzten, die zwischen der Höchstbelastungsgrenze und der tatsächlichen Belastung der Grundstücke beständen. Wie die restlichen 540 Millionen aufgebracht werden sollten, sei noch unklar. Da die Ablösungsscheine eine Lauffrist von 5 Jahren hätten, müßten die erforderlichen Beträge in diesem Zeitraum zur Verfügung stehen. Die Möglichkeit, Geld auf dem Kreditwege zu beschaffen, schätze er gering.

Die Geldbeschaffung durch eine neue Bank werde auf Schwierigkeiten stoßen. Schon der Name Ablösungsbank sei keine günstige Bezeichnung für ein Kreditinstitut. Der Erfolg werde von der Ausstattung der Anleihe abhängen. Für die Ablösungsscheine halte er eine Garantie des Reichs nicht für ausreichend. Zu ihrer Sicherung müßten Reichsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Ministerialdirigent Wachsmann führte in eingehenden Darlegungen aus, das Ostpreußengesetz habe bei Aufbringung der 50 Millionen versagt, die für die Umschuldung vorgesehen worden seien. Der Reichsminister der Finanzen[104] habe deswegen aus Kassenmitteln ohne Zustimmung des Reichstags 30 Millionen an die Landesbanken gegeben. Weitere 15 Millionen hätten die Rentenbank-Kreditanstalt, die Seehandlung und die Preußenkasse vorgestreckt. Die Beträge müßten in den nächsten Monaten zurückgezahlt werden. Auch hierfür fehle zur Zeit noch die Deckung und die Zustimmung des Reichstags.

In dieser Weise könne also nicht weiter gearbeitet werden.

Der gesamte Umschuldungsbedarf werde im Osten auf 1,326 Milliarden geschätzt. Ein erheblicher Teil davon laste auf Betrieben, deren Sanierung nicht mehr möglich sei. Ein anderer Teil sei in den Händen von Gläubigern, die auf bessere Zeiten warten würden. Für die Umschuldung kämen deswegen etwa 600 Millionen RM in Betracht.

Zur Aufbringung sei zunächst an eine Prämienanleihe gedacht gewesen, die mit 6% Verzinsung und 1% Prämie auszustatten gewesen wäre7. In den Bankkreisen hätte sich aber dagegen starker Widerstand geltend gemacht. Die Aussichten auf spätere Reichsanleihen würden dadurch sehr verringert. Die kommunalen Kreditinstitute hätten stärksten Widerstand angekündigt, sie wollten den Kommunalkredit für den eigenen Bedarf vorbehalten.

7

Laut § 4 des GesEntw. über die Erleichterung der Beleihung landwirtschaftlicher Grundstücke konnte die RReg. die Ausgabe von Prämienanleihen zulassen (R 43 I /1801 , Bl. 196).

Nötigenfalls werde aber doch wieder auf den Gedanken der Prämienanleihe zurückgegriffen werden müssen. Der Gedanke, die Industrieobligationen mit 5 x 200 Millionen für die Umschuldung im Osten in Anspruch zu nehmen, stoße auf starken Widerstand der Industrie8. Insgesamt seien von diesen Kreisen nur höchstens 200 Millionen zu erwarten.

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In einem Schreiben an StS Pünder protestierte das Präsidiumsmitglied des RdI Kastl am 15.5.30 gegen die Verwendung der Industrieumlage für die Osthilfe in der vorgesehenen Form (R 43 I /450 , Bl. 161). In gleichem Sinne äußerte sich auch der DIHT am 15.5.30 (R 43 I /1803 , Bl. 23–27).

Die Ablösungsbank solle die erforderlichen Mittel auf dem freien Kapitalmarkt suchen. Die Rentenbank-Kreditanstalt solle für die Darlehen-Aufnahme ihren Namen hergeben.

Es könne mit der Möglichkeit gerechnet werden, auf diese Weise im Sommer 50 Millionen und im Herbst den gleichen Betrag an Schuldverschreibungen unterzubringen.

Der Bedarf werde im ersten Jahr auf etwa 250 Millionen berechnet, da es technisch nicht möglich sei, die gesamten Anträge in einem Jahre durchzuarbeiten. Von diesen 250 Millionen würden die 100 Millionen aus dem Anleihemarkt genommen, der Rest könne durch Hergabe von Ablösungsscheinen an die größeren Gläubiger gedeckt werden. Diese würden voraussichtlich bereit sein, die Ablösungsscheine zu nehmen, weil bei der Durchführung der Zwangsmaßnahmen in den meisten Fällen ihre Forderungen ausfallen würden.

Die Stammeinlage der Ablösungsbank solle 50 Millionen betragen, die zur Hälfte vom Deutschen Reich, zur Hälfte von der Rentenbank-Kreditanstalt aufzubringen wären. Dies wäre eine ausreichende Grundlage für die Emission von 100 Millionen Obligationen.

[105] An weiteren Zahlungen für den Zweck werde das Reich jährlich 100 Millionen in seinen Etat einstellen müssen.

Der Bedarf hänge von der Abgrenzung der Gebiete ab, denen Hilfe gebracht werden solle. Beschränke sie sich auf den Grenzgürtel Ostpreußen und die 52 Kreise an der Grenze, dann werde der Gesamtbedarf im ersten Jahre nur etwa 100 Millionen betragen.

Die Ablösungsscheine müßten gegebenenfalls mehr in den Bezirken verwendet werden, die nicht in höchster Not wären; an letztere ginge zweckmäßig mehr bares Geld. Die gesamten Forderungen der Preußenkasse in den Notstandsgebieten beliefen sich auf 400 Millionen; für sie kämen in erster Linie Ablösungsscheine in Betracht.

Der Reichsarbeitsminister sah in der Frage der Mittelbeschaffung sehr trübe. An den internationalen Kreditmarkt werden die Reparationsanleihe mit 1200 Millionen, die Reichsbahn mit jährlich 250 bis 300 Millionen, die wertschaffende Arbeitslosenfürsorge und die Kanalbauten herantreten. Kreditbedarf hätten in hohem Grade auch die Städte für die Umschuldung, der Wohnungsbau für erststellige Hypotheken, die Ablösungsbank und die Siedlungsbank. Hinzuträten die laufenden Belastungen durch Erhöhung der Eisenbahntarife und die Bedürfnisse der Arbeitslosenversicherung. Bei dieser Sachlage müsse sich die Hilfe für den Osten auf den Grenzgürtel beschränken.

Der Reichskanzler hielt es für erforderlich, die Finanzierung im Rahmen des Gesamtprogramms von 5 Jahren sicherzustellen. Es müsse auch entschieden werden, was mit den Industrieobligationen zu geschehen habe.

Der Reichsminister der Finanzen gab hierzu die Auskunft, daß die Industrie die 70 Millionen, die das Reich bereits in Anspruch genommen habe, in ein Darlehen umwandeln wolle, das zurückgezahlt werden müsse; an wen, könne die Industrie selbst nicht sagen; sie sei dann bereit, jährlich noch bestimmte Summen zuzulegen, insgesamt aber nicht mehr als 200 Millionen9. Er schlage folgendes vor: Die Industriebelastung könne langsamer, als zunächst vorgesehen, abgebaut werden. Dadurch würden in den nächsten Jahren je 50 Millionen für die Osthilfe frei. Die 70 Millionen könne die Industrie keinesfalls in Anspruch nehmen. Über sie sei bereits verfügt. Von den 34 Millionen Pfandbriefen im Reservefonds erwarte die Regierung ein Lombarddarlehen von etwa 20 Millionen für die Osthilfe.

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Die vom Reich in Anspruch genommenen 70 Mio RM gehörten zur Industrieumlage. Vgl. hierzu Kastls Schreiben vom 15.5.30 (R 43 I /450 , Bl. 162).

Auslandsgeld werde jetzt in erheblichem Umfange angeboten, neuerdings in Höhe von 100 Millionen Gulden aus Holland. Die gesamten Forderungen, die an den Kreditmarkt kommen würden, würden zur Zeit im Reichsfinanzministerium zusammengestellt. Die Garantie für die Umschuldung müsse einkalkuliert werden. Gerechnet werde mit einer Inanspruchnahme von etwa 20%, falls die Landstellen sorgfältig arbeiten. Es handele sich jetzt darum, den Osten für das Reich zu retten. Gelinge es nicht, so sei das Geld, das dorthin gehe, verloren, und eine Katastrophe nicht zu vermeiden.

[106] Der Reichswirtschaftsminister brachte zur Sprache, daß in den Gesetzentwürfen die unbeschränkte Verlängerung der Bestimmung vorgesehen sei, nach der die Rentenbank-Kreditanstalt das Personalkreditgeschäft betreiben dürfe. Er glaube, daß es darüber zu einem Konflikt mit der Preußenkasse kommen werde. Deswegen schlug er vor, diese Genehmigung zunächst nur auf Zeit zu erteilen.

Es entspann sich eine Diskussion über die Zahl der Zwangsverfahren, die anhängig seien und voraussichtlich anhängig gemacht werden würden. Dabei herrschte die Meinung vor, daß es sich höchstens um einige tausend Fälle handeln würde. Durch die preußische Justizverwaltung sollen alsbald auf telefonischem Wege genaue Feststellungen über die Zahl der Zwangsvollstreckungen getroffen werden, die anhängig sind und voraussichtlich anhängig gemacht werden. Die Angaben hierüber sollen auch von den Finanzämtern angefordert werden.

Die Verhandlungen sollen am 7. Mai nachmittags fortgesetzt werden10.

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S. Dok. Nr. 28.

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