2.48.5 (bru1p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Arbeitsbeschaffung bei der Reichsbahn und Niederschlagung gewährter Kredite.

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5. Außerhalb der Tagesordnung: Arbeitsbeschaffung bei der Reichsbahn und Niederschlagung gewährter Kredite.

Der Reichsminister der Finanzen trug folgendes vor:

1) Im Nachtrag zum Reichshaushaltsplan für 1926 sind bei Kap. XVII 9 der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts eingestellt:

Darlehn an die Deutsche Reichsbahngesellschaft zur Ausführung des vereinbarten Bau- und Beschaffungsprogramms zur Behebung der Arbeitslosigkeit und Belebung der Wirtschaft . . . . . . . . . . . . 100 000 000 RM

Hiervon sind jedoch nur 80 Millionen RM in Anspruch genommen worden, Reichshaushaltsrechnung 1926 S. 396.

2) Als „Darlehen zur Fortführung begonnener neuer Eisenbahnen“ sind bewilligt:

[204] durch den Nachtrag für 1926 Kap. XVII 10 der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts . . . . . . . . . . . . . . .

11 200 000 RM

durch den Etat 1927 Kap. XVII 10 der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts . . . . . . . . . . . . . . .

30 000 000 RM

durch den Etat 1928 Kap. XVII 3 der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts . . . . . . . . . . . . . . .

8 547 743 RM

durch den Etat 1929 Kap. XVII 1 der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts . . . . . . . . . . . . . . .

4 765 257 RM

zusammen

54 513 000 RM

Hiervon sind verausgabt:

Rechnung 1926 S. 396

11 200 000,00 RM

Rechnung 1927 S. 466

27 400 000,00 RM

Rechnung 1928 S. 574

11 147 743,00 RM

Rechnung 1929 (noch nicht gedruckt)

4 370 000,00 RM

für 1930 stehen noch an Resten zur Verfügung

395 257,00 RM

zusammen

54 513 000,00 RM

Außerdem sind 1928 außerplanmäßig bewilligt:

Rechnung 1928 S. 554

52 700,00 RM

Gesamtkredit

54 565 700,00 RM

Zurückgezahlt sind:

im Jahre 1927

19 722,66

im Jahre 1928

233 974,55

im Jahre 1929

399 659,84

653 357,05 RM

zur Zeit noch offener Kredit

53 912 342,95 RM

Er beantragte, ihn zu ermächtigen, die beiden Kredite von 80 Millionen und rund 54 Millionen niederzuschlagen, da sich auf diese Weise die Bilanz der Reichsbahngesellschaft verbessern werde und es der Reichsbahngesellschaft dadurch möglich gemacht werde, ein umfassenderes Arbeitsbeschaffungsprogramm zu finanzieren.

Das Kabinett stimmte diesem Vorschlage zu in der Erwartung, daß die mit der Reichsbahngesellschaft zur Zeit im Gang befindlichen Verhandlungen über ein Arbeitsbeschaffungsprogramm den Wünschen der Reichsregierung entsprechend ausfallen werde.

Hierzu führte der Reichsverkehrsminister aus, daß er am kommenden Tage mit der Reichsbahngesellschaft eine Aussprache über die Finanzierung eines Arbeitsbeschaffungsprogramms von insgesamt 250 Millionen zu führen gedenke, und daß er hoffe, mit den maßgebenden Stellen einig zu werden, wenn er von der Ermächtigung zur Niederschlagung der vorgenannten Kredite Kenntnis geben könne.

Der Reichsarbeitsminister regte an zu versuchen, das Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsbahn um weitere 250 Millionen auf 500 Millionen zu erhöhen und zu diesem Zwecke der Reichsbahngesellschaft den Vorschlag zu machen, die Verzinsung des erhöhten Kapitalaufwandes von 250 Millionen für[205] die Dauer von 5 Jahren auf Reichsmittel zu übernehmen. Er sei bereit, die Verzinsung für dieses Jahr aus dem Reichszuschuß von 34 Millionen an die Reichsanstalt zu bestreiten. Wenn nämlich die Reichsbahngesellschaft sich zu einem derart verstärkten Arbeitsbeschaffungsprogramm entschließe, so werde der Arbeitsmarkt und damit der Finanzbedarf der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung so wesentlich entlastet werden, daß der Reichszuschuß zur Reichsanstalt diese Kürzung vertragen könne. Für die späteren Jahre müsse allerdings der Reichsminister der Finanzen die Deckung des Zinsenzuschusses übernehmen.

Nach kurzer Aussprache erklärte der Reichsminister der Finanzen sein Einverständnis zu diesem Vorschlage des Reichsarbeitsministers.

Ebenso erklärte der Reichsverkehrsminister daß er versuchen wolle, mit der Reichsbahngesellschaft auf der Grundlage dieses Vorschlags zu verhandeln und zum Abschluß zu kommen10.

10

Vgl. Dok. Nr. 52, P. 2.

Der Reichskanzler stellte die Billigung des gesamten Kabinetts zur Sache fest.

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