1.128.2 (bru2p): 2. Aufruf der Reichsregierung.

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2. Aufruf der Reichsregierung.

Es wurde sodann die Frage eines Aufrufs der Reichsregierung erörtert.

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg warf die Frage auf, ob es richtig sei, jetzt einen Aufruf der Reichsregierung zu veröffentlichen. Nach seiner Ansicht solle die Reichsregierung von einem Aufruf Abstand nehmen.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei führte aus, daß er völlig entgegengesetzter Ansicht sei. Die Öffentlichkeit erwarte mit vollem Recht, daß[1347] die Reichsregierung zu der durch die Schwierigkeiten der Danatbank entstandenen Lage Stellung nehme. Ein Aufruf der Reichsregierung werde auf die Öffentlichkeit beruhigend wirken, ein Schweigen der Reichsregierung müsse dagegen große Unruhe in der Öffentlichkeit hervorrufen.

Der Leiter der Presseabteilung der Reichsregierung und der Reichsminister des Innern äußerten sich in demselben Sinne.

Das Reichskabinett beschloß zunächst grundsätzlich, einen Aufruf zu veröffentlichen. Es stimmte sodann nach längerer Aussprache dem beiliegenden Aufruf zu10.

10

Text des Entw. in R 43 I /1450 , S. 387–389. Drei weitere Entwürfe befinden sich im Nachl. Pünder Nr. 88, Bl. 280–287. Der Aufruf wurde von WTB Nr. 1467 am 13.7.31 veröffentlicht (R 43 I /2371 , Bl. 155; der Aufruf ist publiziert in Schultheß 1931, S. 156 f.; Ursachen und Folgen, Bd. VIII, Dok. Nr. 1705 c).

Reichsminister TreviranusTreviranus machte darauf aufmerksam, daß auch die Veröffentlichung des Aufrufs gewährleistet seien müsse. Er wisse, daß die Presse des Ostens überhaupt keine Aufrufe der Reichsregierung veröffentliche.

Das Reichskabinett beschloß, daß das Reichsministerium des Innern den Entwurf einer Verordnung mit tunlichster Beschleunigung ausarbeiten solle, wonach Zeitungen gezwungen werden können, amtliche Verlautbarungen zu veröffentlichen.

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