1.18.3 (bru2p): 3. Schenker-Vertrag.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 7). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 2 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

3. Schenker-Vertrag.

Der Reichsverkehrsminister gab eine eingehende Darstellung der Sachlage und der bisherigen Verhandlungen9. Sehr zahlreiche Körperschaften und Organisationen hätten gegen den Schenker-Vertrag Einspruch erhoben10. Die Aufregung im Reichstag habe er durch einen Antrag Mollath u. Gen. beruhigen können, dem er zur Annahme verholfen habe11.

9

Vgl. Dok. Nr. 244, P. 1, Dok. Nr. 245, Dok. Nr. 246, P. 2.

10

Vgl. Dok. Nr. 244, Anm. 1. Zahlreiche weitere Protestschreiben des Speditionsgewerbes in R 43 I /1072 .

11

Der RT-Abg. Mollath hatte in der RT-Sitzung vom 24.3.31 mündlich den Antrag eingebracht, die RReg. zu ersuchen, unter Aufhebung des Schenkervertrages unverzüglich Verhandlungen über einen entsprechenden Vertrag mit dem Speditionsgewerbe einerseits und der RB andererseits einzuleiten (RT-Bd. 445, S. 1925  f.; vgl. auch RT-Bd. 450 , Drucks. Nr. 1005 ). Der RVM hatte den Antrag in derselben RT-Sitzung unterstützt (RT-Bd. 445, S. 1928 ). Denr RT nahm den Antrag am 25. 3. an (RT-Bd. 445, S. 2003 ).

Die Reichsbahn habe sich geweigert, den Geheimvertrag vorzulegen und habe die Genehmigungspflicht der Reichsregierung auch für den anderen Vertrag bestritten12. Er schlage folgendes vor:

12

Am 14.3.31 hatte der RB-VerwaltungsratsPräs. v. Siemens an den RVM einen vertraulichen und einen offiziellen Brief gerichtet. In dem vertraulichen Schreiben hatte er den Kauf der Schenker-Gesellschaft durch die RB bestätigt und die RReg. um Geheimhaltung gebeten. In dem offiziellen Schreiben hatte Siemens ausgeführt, daß außer dem Rollfuhrspeditionsvertrag kein weiterer Vertrag abgeschlossen worden sei und hatte die Erwartung geäußert, „daß der Abschluß des Vertrages der Reichsregierung genehm ist“ (Abschriften mit Anschreiben v. Siemens’ an StS Pünder vom 14.3.31 in R 43 I /1072 , Bl. 284–290; Zitat Bl. 290).

1. Die Reichsregierung versagt dem bekannten Vertrag die Genehmigung in der vorliegenden Form. Die Gründe hierfür werden der Reichsbahn in einem vertraulichen Schreiben mitgeteilt (Geheimvertrag)13.

13

Vgl. Dok. Nr. 245.

[983] 2. Die Reichsbahn wird aufgefordert, auch den Geheimvertrag vorzulegen und die Genehmigungspflicht der Reichsregierung anzuerkennen. Dann soll mit ihr vertraulich über die Ausführungsbestimmungen verhandelt werden, ohne daß die Öffentlichkeit über den Geheimvertrag unterrichtet wird.

Es sei anzunehmen, daß die Reichsbahn so gezwungen werde, auf die Absichten der Reichsregierung einzugehen. Weigere sie sich, so müsse das Reichsbahngericht angerufen werden. Er bat um Zustimmung des Kabinetts zu diesem Vorschlage14.

14

Diese Vorschläge hatte der RVM dem RM schon in einem Schreiben vom 23.3.31 unterbreitet (R 43 I /1072 , Bl. 265–266).

Staatssekretär Dr. JoëlJoël hatte keine rechtlichen Bedenken. Die Genehmigungspflicht wegen des zweiten Vertrages würde offenbleiben.

Der Reichskanzler war grundsätzlich mit dem Wege einverstanden, wenn der zweite Vertrag vor der Öffentlichkeit geheim bliebe. Außenpolitische Gründe sprächen entscheidend dafür. Die Verhandlungen mit der Reichsbahn und den Interessenten müßten zu einer zweckmäßigen Lösung führen.

Das Kabinett war mit den Vorschlägen des Reichsverkehrsministers einverstanden15.

15

In einem offiziellen und in einem vertraulichen Schreiben vom 26.3.31 an die RB-Hauptverwaltung lehnte der RVM die Genehmigung des Rollfuhrspeditionsvertrages ab und forderte die RB auf, bei ihm um die Genehmigung des Erwerbs der Schenker-Gesellschaft nachzusuchen (Abschriften mit Anschreiben des RVM vom 30. 3. an StS Pünder in R 43 I /1072 , Bl. 279–282). In einem Gespräch mit StS Pünder erklärte sich v. Siemens am 30. 3. bereit, um die Genehmigung des Kaufs formell nachzusuchen (Vermerk Pünders in R 43 I /1072 , Bl. 283). In einem Schreiben an den RVM vom 7.4.31 bestritt Siemens noch einmal das Genehmigungsrecht der RReg. für den Kauf der Schenker-Gesellschaft, erklärte sich jedoch bereit, den Antrag zu stellen (Abschrift in R 43 I /1072 , Bl. 312–315). StS Pünder vermerkte am 3.7.31, daß der RVM inzwischen eine Einigung zwischen Wirtschaft und der RB erzielt habe. Der Monopolcharakter des Rollfuhrspeditionsvertrages sei formell und materiell beseitigt worden; außerdem habe er Schonbestimmungen für das Speditionsgewerbe für eine längere Übergangszeit durchgesetzt (R 43 I /1072 , Bl. 383–385). Zur weiteren Behandlung dieser Angelegenheit s. Dok. Nr. 431, P. 1.

Extras (Fußzeile):