1.253.1 (bru2p): 1. Gesetzgebung über Arbeitsruhe am 24. Dezember.

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1. Gesetzgebung über Arbeitsruhe am 24. Dezember.

Der Reichsarbeitsminister bat um die Ermächtigung, den den Reichsministern mit der schriftlichen Vorlage vom 23. September 1931 […] zugegangenen Gesetzentwurf über Arbeitsruhe am 24. Dezember1 an den Reichsrat und Reichstag weiterzuleiten. Auf den sachlichen Inhalt des Gesetzentwurfs wurde nicht eingegangen. Nach kurzer Aussprache wurde der Reichsarbeitsminister ermächtigt, den Gesetzentwurf zunächst dem Reichsrat zuzuleiten2.

1

Der GesEntw., der das Gesetz über den Ladenschluß am 24. Dezember vom 13.12.29 (RGBl. I, S. 219 ) ersetzen sollte, befindet sich mit einem Anschreiben des RArbM vom 23.9.31 und Begründung in R 43 I /2022 , Bl. 23–33.

2

Der GesEntw. wurde im Jahre 1931 nicht mehr verabschiedet.

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