1.51.1 (bru2p): Vorbereitung einer neuen Notverordnung.

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RTF

Vorbereitung einer neuen Notverordnung.

Ministerialdirektor ZardenZarden erläuterte zunächst das Stolpersche Projekt, betreffend die Bildung eines Krisenfonds1 und legte einen im Reichsfinanzministerium ausgearbeiteten vorläufigen Entwurf einer Modifikation dieses Projektes vor.

1

In R 43 I nicht ermittelt.

Während das Stolpersche Projekt die Belastung aller Lohn- und Gehaltsempfänger mit einem 8%igen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung vorsieht, sieht der Plan des Reichsfinanzministeriums einen gestaffelten Zuschlag zum Arbeitseinkommen der Lohn- und Gehaltsempfänger vor. Bei Einkommen bis 3600 M beträgt der Zuschlag 1%. Bei Einkommen bis 8000 M wird 1% erhoben. Während aber bisher die Einkommen der Lohnempfänger, die 3600 M übersteigen, zur Arbeitslosenversicherung nur von einem Höchstsatz von 3600 RM berechnet werden, soll in Zukunft der 1%ige Zuschlag von der wirklichen Lohnsumme berechnet werden. Bei Einkommen bis 12 000 M beträgt die Krisenabgabe 3%, bis zu 20 000 M 4%, über 20 000 M 5%. Die Erhebung dieser Krisenabgabe ist bis zum 31. Dezember 1932 befristet für insgesamt 1½ Jahre Geltungsdauer der Regelung. Vom 1. Juli 1931 bis 31.12.1932 wird mit einem Gesamtaufkommen von 644 Millionen RM gerechnet. Für die verbleibenden neun Monate des Rechnungsjahres 1931 würde sich also ein Ertrag von 322 Millionen RM ergeben.

Sodann wurde über die Finanzierung der Arbeitslosenfürsorge gesprochen. Der Stand der Besprechung bei deren Abschluß ergibt sich aus der beiliegenden Aufstellung2.

2

In der Anlage abgedruckt.

[1100] [Anlage]

R 43 I /2369 , Bl. 85–86

Finanzierung der Arbeitslosenfürsorge.

I.

Arbeitslosenversicherung.

Gerechnet wird mit 1,965 Millionen Unterstützungsempfängern.

Geldbedarf nach der bestehenden Regelung

1.784 Millionen

Deckung:

a) aus 6½% Beiträgen: 12 x 115 =

1.380 Millionen

b) aus Ersparnissen durch Reformen

309 Millionen

1.689 Millionen

mithin Fehlbetrag:

95 Millionen

II.

Krisenfürsorge.

Gerechnet wird mit 1,01 Millionen Unterstützungsempfängern.

Bedarf nach geltendem Recht für Reich und Gemeinden

zusammen

788 Millionen

Hiervon gehen ab durch Ersparnisse aus Reformen

64 Millionen

Mithin reiner Unterstützungsbedarf:

724 Millionen

Hiervon trägt das Reich 4/53 =

579 Millionen

(Gemeindeanteil 145)

In den Reichsetat sind eingestellt

420 Millionen

Mithin Fehlbetrag:

159 Millionen

Hierzu treten allein zu Lasten des Reichs gehende weitere Verwaltungskosten mit

29 Millionen

Mithin Gesamtfehlbetrag

188 Millionen.

3

Nach § 167 AVAVG in der Fassung des Gesetzes vom 12.10.29 (RGBl. I, S. 185 ) trug das Reich 4/5 der Krisenunterstützung.

III.

Wohlfahrtsfürsorge.

Gerechnet wird mit 1,25 Millionen

Unterstützungsempfängern.

Gesamtbedarf 1,25 x 700 RM =

875 Millionen

Die Gemeinden haben etatisiert für Krise

und Wohlfahrt zusammen 500 Millionen.

Da für die Krise abgehen 145 Millionen,

verbleiben für die Wohlfahrt

355 Millionen

Mithin Fehlbetrag von

520 Millionen

Die Gemeinden erhalten mit Rücksicht

auf diesen Fehlbetrag durch die Gehaltskürzungen

164 Millionen

durch die Halbierung des Zuschlags

für das erste Kind

43 Millionen

Aus der Lohnsteuer

60 Millionen

Hauszinssteuerausgleichsfonds

110 Millionen

Aus der gespaltenen Umsatzsteuer

35 Millionen

412 Millionen.

Dem Reich fehlen aus der Alo und Kru

95 Millionen

+

188 Millionen

=

283 Millionen

Dazu kommen für die Knappschaft

30 Millionen

Für den Bergbau

30 Millionen

Insgesamt

343 Millionen

Aus dem heute entwickelten neuen Plan des Reichsfinanzministeriums würden sich für das Reich für neun Monate 1931 ergeben 322 Millionen.

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