1.186 (bru2p): Nr. 438 Vermerk des Ministerialdirektors v. Hagenow über eine Unterredung mit den Vertretern des Reichsrats v. Preger und Boden am 7. August 1931

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 2 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 438
Vermerk des Ministerialdirektors v. Hagenow über eine Unterredung mit den Vertretern des Reichsrats v. Preger und Boden am 7. August 1931

R 43 I /2372 , S. 551–554

Im Laufe des heutigen Vormittags sprachen der Bayerische Gesandte Exzellenz von Preger sowie der Braunschweigische Gesandte Exzellenz Boden im Auftrage des Reichsrats vor, um den gestern im Reichsrat gefaßten Beschluß – der Reichskanzlei gegenüber – zu vertreten. Exzellenz Boden führte aus, daß der Reichsrat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen habe, daß die Reichsregierung den Ausschuß des Reichsrats über die allgemeine Wirtschafts- und Finanzlage der letzten Wochen informieren möchte. Der Wunsch gehe vor allen Dingen dahin, daß der Herr Reichskanzler diese Unterrichtung persönlich vornehme. Die finanzielle Lage der Gemeinden sei, wie sich auch gestern in der Reichsratssitzung gezeigt habe, derartig ungünstig, daß der Reichsrat Wert darauf lege, auch in dieser Beziehung über die Maßnahmen, die die Reichsregierung beabsichtige, Kenntnis zu erlangen. Die letzte Unterrichtung des Reichsrats sei erfolgt am 20. Juli durch den Stellvertreter des Reichskanzlers, Herrn Minister Dietrich. Seit diesem Zeitpunkt seien wieder wichtige Ereignisse eingetreten, die es rechtfertigen, daß der Ausschuß des Reichsrats zwecks Unterrichtung durch die Reichsregierung zusammenberufen werde. Es sei beabsichtigt, daß an dieser Ausschußsitzung die Herren Ministerpräsidenten der Länder sowie die Finanzminister zugezogen würden. Die Einladung müsse so rechtzeitig erfolgen, daß auch eine Beteiligung der Länderminister sichergestellt sei. Da es sich um einschneidende Maßnahmen in das Leben der Länder handele, habe der Reichsrat die Bitte ausgesprochen, im Anschluß an die Darlegungen des Herrn Reichskanzlers in eine Aussprache einzutreten.

Der zweite Wunsch des Reichsrats, der vor allem auf die Ausführungen der Vertreter der Städte Berlin und Hannover sowie der Provinz Ostpreußen zurückzuführen sei, gehe dahin, gesondert von der allgemeinen Information über die Wirtschafts- und Finanzlage, eine Aussprache über die Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend Sparkassen und Girokassen vom 5. August 19311 im Reichsratsausschuß herbeizuführen. Es sei hierbei die Bitte geäußert worden, daß die Besprechung hierüber durch eine Information des Herrn Reichsministers der Finanzen eingeleitet werde. Die Besprechung müsse der Information über die allgemeine Wirtschafts- und Finanzlage vorausgehen und getrennt geführt weden.

1

Vgl. Dok. Nr. 429, Anm. 1.

[1543] Exzellenz Preger unterstrich die Ausführungen von Exzellenz Boden und wies besonders darauf hin, daß die Verordnung des Reichspräsidenten über die Spar- und Girokassen pp. vom 5. August 1931 für Bayern deshalb untragbar sei, weil im § 1 die Reichsregierung ermächtigt sei, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Nach bayerischer Auffassung hätte die Ermächtigung den Landesregierungen erteilt werden müssen.

Auf die Ausführungen der beiden Herren Vertreter erwiderte ich, daß ich mit dem Herrn Reichsminister Dietrich über die Frage gesprochen habe und er allgemein bereit sei, den Reichsrat in dem erwähnten Sinne zu unterrichten2. Minister Dietrich glaubt aber, der Entscheidung des Herrn Reichskanzlers nicht vorgreifen zu sollen und möchte daher erst die Rückkehr des Herrn Reichskanzlers abwarten. Schon jetzt aber habe Herr Minister Dietrich die Auffassung vertreten, daß es ihm nicht angängig erscheine, die Besprechung über die Verordnung des Reichspräsidenten über die Spar- und Girokassen pp. von der allgemeinen Aussprache über die Wirtschafts- und Finanzlage zu trennen, da es sich hier um ein einheitliches Aufgabengebiet handelt, das auch nur einheitlich dargestellt werden könne.

2

Der RK und der RFM erstatteten am 13.8.31 vor den vereinigten Ausschüssen des RR einen Bericht zur wirtschafts- und finanzpolitischen Lage (Schultheß 1931, S. 181 f.).

Im Hinblick hierauf erscheine es mir richtiger, von der Sonderbesprechung über die Sparkassen Abstand zu nehmen und sie mit der allgemeinen Information über die Wirtschafts- und Finanzlage zu verbinden.

Die Herren Vertreter vom Reichsrat nahmen hiervon Kenntnis und zeigten für den geäußerten Standpunkt Verständnis. Bei meinen Ausführungen ließ ich durchblicken, daß die Verordnung über die Sparkassen, die von einzelnen Reichsratsvertretern so unliebsam empfunden werde, in der Hauptsache auf Preußen zurückgehe.

Im Verlauf der weiteren Aussprache verständigten wir uns dahin, daß ich dem Herrn Reichskanzler sofort nach seiner Rückkehr die Angelegenheit vortragen werde und sodann den Herren Bescheid zukommen lasse.

Hinsichtlich des Tages, an dem die Unterrichtung im Reichsratsausschuß erfolgen könne, schlugen die Herren Donnerstag, den 13. August, vor. Sie baten, die Einladungen so rechtzeitig sicherzustellen, daß auch die Ministerpräsidenten der Länder die Möglichkeit hätten, nach Berlin zu kommen. Ich erklärte den Herren, daß ich gegen diesen Termin keine Bedenken hätte, sofern der Herr Reichskanzler einverstanden sei.

Schließlich sprach Exzellenz Boden namens des Reichsrats den Wunsch aus, daß Herr Minister Curtius den Auswärtigen Ausschuß des Reichsrates über die außenpolitischen Vorgänge der letzten Zeit unterrichte, und zwar möglichst im Anschluß an die Besprechung über die allgemeine Wirtschafts- und Finanzlage3.

3

Der RAM unterrichtete am 12.8.31 den Auswärtigen Ausschuß des RR über die Entwicklung der dt. Außenpolitik (WTB Nr. 1697 vom 12.8.31, R 43 I /1034 , Bl. 46).

H[a]g[enow]

Extras (Fußzeile):