2.26.2 (cun1p): 2) Erhöhung der Preise für Umlagegetreide.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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RTF

2) Erhöhung der Preise für Umlagegetreide.

Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Luther trägt vor und berichtet über seine Verhandlungen, die er mit der Sozialdemokratischen Partei über die Erhöhung des Umlagepreises gepflogen habe, und bemerkt, daß zwar die Zustimmung dieser Partei nicht zu erreichen war, daß er jedoch glaube, daß die politischen Schwierigkeiten, die sich aus der Erhöhung des Umlagepreises und damit des Brotpreises ergeben könnten, nicht allzu groß sein würden1. Er beantragt: das Kabinett wolle seinem Entwurf zustimmen und ihn gleichzeitig[80] ermächtigen, den Abgabepreis im Januar selbst festzusetzen und außerdem den Abgabetermin für Umlagegetreide vom 15. April auf den 15. März zurückzuverlegen2.

1

Zur Erhöhung des Umlagepreises aufgrund der Vorlage Luthers s. Dok. Nr. 23, P. 1.

2

Einen entsprechenden Gesetzentwurf leitet Luther dem RT am 22.1.23 zu (RT-Drucks. Nr. 5495, Bd. 376 ), er wird am 27. 1. ohne Aussprache vom RT angenommen und am 7. 2. als Gesetz verkündet (RGBl. 1923 I, S. 105 ).

Das Kabinett stimmt zu.

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