2.152.2 (feh1p): 2. Drohung der interalliierten Rheinlandkommission mit Ausweisung deutscher Minister aus dem besetzten Gebiet bei Veranstaltung ähnlicher Kundgebungen wie bei der Reise nach Köln und Aachen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

Extras:

 

Text

RTF

2. Drohung der interalliierten Rheinlandkommission mit Ausweisung deutscher Minister aus dem besetzten Gebiet bei Veranstaltung ähnlicher Kundgebungen wie bei der Reise nach Köln und Aachen.

Das Kabinett beschließt, daß der Interalliierten Rheinlandkommission auf ihre Note eine Antwort nicht erteilt werden soll6. Doch soll der Botschafter[405] in Paris beauftragt werden, der Französischen Regierung die die gleiche Angelegenheit behandelnde Nummer des „Écho du Rhin“ zu übergeben7.

6

Vom 14.–16. 11. hatten RK Fehrenbach und RAM Simons eine Reise in das Rheinland unternommen. Während dieser Reise hatten sie in Düsseldorf, Köln und Aachen Reden gehalten, in denen sie sich besonders zum Versailler Vertrag und zu einer drohenden Besetzung des Ruhrgebiets durch die Alliierten geäußert hatten (Schultheß 1920, I, S. 294–95).

Nachdem die all. Regierungen bereits am 6. 12. gleichlautende Protestnoten überreicht hatten (Schultheß 1920, II, S. 347), hatte die Irko am 28. 12. eine Note an den RKom. für die besetzten Gebiete gerichtet, in der sie für den Fall weiterer Ministerreisen in das besetzte Gebiet und damit zusammenhängender Zwischenfälle Gegenmaßnahmen gegen die betreffenden Minister angedroht hatte. Die Note war von dem Präs. der Irko, Tirard, unterzeichnet. Siehe dazu auch DBFP, 1st Series, Vol. X, p. 357 und H. T. Allen, Mein Rheinland-Tagebuch, S. 113.

Der RIM übersandte dem RK den Text der Note am 3.1.1921 und bat, die Frage, ob und welche Antwort der Irko erteilt werden sollte, auf einer der nächsten Kabinettssitzungen zu erörtern (R 43 I /180 , Bl. 66).

7

Am 31. 12. hatte „L’Écho du Rhin“, eine zweisprachige frz. Tageszeitung für das besetzte Gebiet, die als Organ der Irko galt, über die Note der Irko berichtet. Der Artikel trug die Überschrift: „Zwischen vier Gendarmen!

Wenn Fehrenbach und Simons ihre Unkorrektheiten im besetzten Gebiet wiederholen, so werden sie ganz einfach ausgewiesen!“ (L’Écho du Rhin, dt. Text, Nr. 335 v. 31.12.1920, R 43 I /181 , Bl. 67).

Extras (Fußzeile):