2.89.10 (feh1p): 10. Flaggenfrage.

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10. Flaggenfrage.

Das Kabinett stimmt dem vom Reichsminister des Innern mit Schreiben vom 14. September 1920 vorgelegten Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten über die deutschen Flaggen zu8. Doch soll zum Ausdruck gebracht[236] werden, daß die Entscheidung über die Form des Adlers nur als eine vorläufige vorbehaltlich späterer Nachprüfung anzusehen ist9.

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Mit einem Anschreiben vom 14.9.1920 hatte der RIM der Rkei und sämtlichen Reichsministerien den Entw. einer VO des RPräs. über die dt. Flaggen übersandt. Durch diese VO sollte die Farb- und Formgebung der Flaggen der neuen Republik gesetzlich festgelegt werden.

Die VO enthielt genaue Angaben über die Gestaltung der Nationalflagge, der Reichskriegsflagge, der Gösch, der Handelsflagge, der Standarte des RPräs., der Flagge des RWeM und der Dienstflagge der Reichsbehörden zu Lande und zur See. Ferner waren in dem VOEntw. Einzelheiten über das Zeigen der Flaggen geregelt worden. Eine Flaggentafel mit den Mustern der Flaggen war als Beilage angefügt. Abschließend hatte der RIM gebeten, ihm etwaige Bedenken gegen die VO innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Anschließend wolle er den Entw. der VO dem Kabinett zur Beschlußfassung vorlegen (R 43 I /1831 , Bl. 104–110).

In den folgenden Wochen hatten sich das AA (R 43 I /1831 , Bl. 111–112), der RSchM (R 43 I /1831 , Bl. 118) und der RWiM (R 43 I /1831 , Bl. 119) zu den in dem VO-Entw. vorgeschlagenen Flaggen geäußert. Neben kleineren Einzelheiten der Formen und der Farbe hatten die Ministerien besonders die Form des von Prof. Schmitt-Rottluff entworfenen Reichsadlers beanstandet. Siehe dazu auch den Band „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition, Dok. Nr. 124, P. 2.

Abschließend hatte sich der StSRkei am 10.10.1920 in einem Schreiben an den RIM zu dieser Frage geäußert. Nachdem der StS auf die künstlerische Seite der Flaggenfrage eingegangen war, hieß es in dem Schreiben weiter: „Andererseits handelt es sich bei den Fahnen auch um politische Fragen. Ich habe den Eindruck, daß aus solchen politischen Gründen, die sich allerdings manchmal mit der eigenen künstlerischen Beurteilung vermischen, die Mehrheit des Kabinetts sich zu einer positiven Entscheidung noch nicht gern entschließen wird. Aber auch eine negative Entscheidung im Sinne der Ablehnung des von dem Herrn Reichskunstwart vorgelegten Adlers würde ich zur Zeit nicht für richtig halten.

Ich gestatte mir daher die Anregung, sich vorläufig auf die Bestimmung der Nationalflagge, der Reichskriegsflagge, der Handelsflagge, in zweiter Linie vielleicht auch der Gösch und der Flagge des Reichswehrministers, zu beschränken, hinsichtlich der Form des Adlers aber vorläufig eine Entscheidung nicht zu treffen.“ (R 43 I /1831 , Bl. 114–115).

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Siehe dazu weiter Dok. Nr. 113, P. 1.

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