2.145.3 (lut1p): zu Punkt 3 [Entschädigung der Bergarbeiter im Ruhrgebiet]

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[487]zu Punkt 3 [Entschädigung der Bergarbeiter im Ruhrgebiet]

teilte Reichsminister Dr. Brauns mit, daß der Reichsminister der Finanzen persönlich sich bereit erklärt habe, ohne Anrufung des Reichstags in entsprechender Ausdehnung eines Beschlusses des Hauptausschusses außer den 5 Millionen für das bei der Regie tätig gewesene Eisenbahnpersonal einen erheblichen Betrag zur Linderung der Not der Bergarbeiter im besetzten Gebiet bereitzustellen3. Er erwähnte dabei, daß er beabsichtige, aus diesen Mitteln auch den niederschlesischen Bergarbeitern, die besonders Not litten, Unterstützungen zuzuwenden. Er werde sich jedoch bei der Verausgabung der Mittel starke Zurückhaltung auferlegen. Er erbat die Zustimmung zur baldigen Bereitstellung der erforderlichen Mittel, deren Höhe in Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium noch zu berechnen sei.

3

Vgl. Dok. Nr. 89, P. 2.

Seinen Anregungen wurde zugestimmt mit der Maßgabe, daß später die förmliche etatmäßige Anforderung der Summe beim Reichstag nachgeholt werden solle.

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