2.22.3 (lut1p): 3. Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

[86]3. Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer.

Der Reichsminister der Finanzen gab einen eingehenden Überblick über die voraussichtliche Finanzlage des Reichs in den nächsten Jahren4. Mit Rücksicht auf den danach zu erwartenden Fehlbetrag bat er um Zustimmung zur Einbringung der Vorlage und um Ermächtigung, über die Bedeutung dieser Vorlage mit den Parteiführern Fühlung zu nehmen.

4

Das Kabinett hatte den RFM in seiner Sitzung am 5. 2. gebeten, die Frage einer progressiven Steigerung der Verbrauchssteuern unter dem Aspekt des „kleinen Besserungsscheins“ untersuchen zu lassen (s. Dok. Nr. 16, P. 1 g, dort auch Anm. 4). Der RFM teilte dazu mit Schreiben an Rkei und sämtl. RMin. vom 14. 2. mit: Die voraussichtliche Durchschnittseinnahme an Verbrauchssteuern (Tabak-, Bier-, Branntwein-, Zuckersteuern und Zölle) würde sich bei unveränderten Steuersätzen in den Jahren 1926–1928 auf jährlich 1720 Mio RM belaufen. Davon wären an den Reparationsagenten auf Grund des „kleinen Besserungsscheins“ abzuführen: für 1926: 140 Mio, für 1927: 191 Mio, für 1928: 65 Mio RM. Bei Steuererhöhungen ergäbe sich eine durchschnittliche Einnahme von jährlich 2006 Mio RM, wodurch die Zahlungsverpflichtung auf Grund des „kleinen Besserungsscheins“ für 1926 auf 145 Mio, für 1927 auf 250 Mio und für 1928 auf 104 Mio RM ansteigen würde. Für Zwecke des Etats würden bei der geplanten Erhöhung verbleiben: für 1926: 280 Mio, für 1927: 227 Mio und für 1928: 247 Mio RM (R 43 I /1399 , Bl. 108 f.).

Der Reichsminister des Innern und der Reichswirtschaftsminister hielten diese Fühlungnahme für äußerst bedenklich.

Der Reichskanzler gab zu erwägen, die Frage in der für morgen vorgesehenen Parteiführerbesprechung mit anzuschneiden5. Im übrigen hielt er es nach den zahlenmäßigen Ausführungen des Reichsministers der Finanzen über die Auswirkung der Steuererhöhung auf die auf Grund des sogenannten kleinen Besserungsscheins zu zahlenden Reparationssummen nunmehr für tragbar, der Vorlage zuzustimmen.

5

Zu dieser Parteiführerbesprechung findet sich in den Akten lediglich ein kurzer Protokollauszug Offermanns vom 21. 2., wonach Fragen der Finanzierung des Wohnungsbaus erörtert werden (R 43 I /1020 , Bl. 150).

Der Reichsminister des Innern hielt ebenfalls die Zustimmung für möglich, bat aber nochmals, von einer Fühlungnahme mit den Parteiführern Abstand zu nehmen.

Der Vorlage wurde daraufhin zugestimmt6.

6

Der RFM leitet den Entw. nach Zustimmung des RR am 23. 4. dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 800, Bd. 400 ). Er zieht ihn jedoch am 9. 7. zurück (RT-Bd. 386, S. 2905 ), nachdem Abgeordnete des Zentrums am 24. 6. einen eigenen diesbez. GesEntw. eingebracht hatten (RT-Drucks. Nr. 1063, Bd. 402 ). Dieser Entw. wird vom RT am 7.8.25 angenommen (RT-Bd. 387, S. 4223 ). Zu den zahlreichen Änderungen, die vom 6. Ausschuß (Steuerfragen) sowie in der zweiten Lesung des RT beschlossen werden, s. RT-Drucks. Nr. 1261  und 1369. In seiner Endfassung sieht das Gesetz die Anhebung der Steuersätze bei Bier um etwa 25–30%, bei einigen Rauchtabaken um 20% vor. – Die Verkündung des Gesetzes erfolgt am 10.8.25 (RGBl. I, S. 244 ).

Extras (Fußzeile):