2.106.2 (ma31p): 2. Zuständigkeitsfrage für das Ausstellungs- und Messewesen.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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2. Zuständigkeitsfrage für das Ausstellungs- und Messewesen.

Der Reichswirtschaftsminister bat unter Hinweis auf seine schriftliche Vorlage, die Reichsregierung möge auf die mit dem Ausstellungs- und Messewesen zusammenhängenden Fragen Einfluß nehmen.

Es handle sich in erster Linie um die Frage der Zuständigkeit. In einem Schreiben an den Reichsminister des Innern habe er um Aufklärung darüber gebeten, welchen Inhalt seine Verhandlungen über eine Weltausstellung in Berlin[299] gehabt hätten, die nach Pressemeldungen mit dem Oberbürgermeister Böß stattgefunden haben. Er wies darauf hin, daß bei der Trennung des alten Reichsamts des Innern die Ausstellungen und Messen ausdrücklich dem Wirtschaftsressort zugewiesen worden seien und daß sich bisher hieran nichts geändert habe3.

3

Kabinettsvorlage des RWiM vom 30.10.26 sowie weitere Vorgänge hierzu in R 43 I /1181  und 1184.

[…]

Das Kabinett beschloß, dem Wunsche des Reichswirtschaftsministers entsprechend, zunächst, daß das Reichswirtschaftsministerium für alle allgemeinen mit dem Ausstellungs- und Messewesen zusammenhängenden Fragen generell zuständig sei, daß dagegen Spezialfragen über Spezialausstellungen an die Fachressorts überwiesen werden müßten.

In der darauf folgenden allgemeinen Aussprache über die Weltausstellungspläne der Stadt Berlin wurden sehr ernste wirtschaftliche, finanzielle und politische Bedenken gegen das Projekt geäußert. Insbesondere erklärte der Reichsminister des Auswärtigen daß es reparationspolitisch undenkbar sei, eine Revision des Dawesplanes zu betreiben, wenn man vor den Augen der Welt durch eine pompöse internationale Ausstellung das Bild wirtschaftlichen Wohlstandes zeige.

Das Kabinett war daher darüber einig, daß der Gedanke der Weltausstellung von der Reichsregierung nicht gefördert werden könne und daß die Ernennung eines Reichskommissars nicht in Frage komme4.

4

Mit Kabinettsvorlage vom 30.5.27 beantragte der RWiM erneut die Errichtung eines „Reichskommissariats für das Ausstellungs- und Messewesen“ beim RWiMin. Nach Zustimmung des Kabinetts Marx IV wurde das Reichskommissariat auf Grund einer VO des RPräs. vom 13.6.27 errichtet. Zum RKom. für das Ausstellungs- und Messewesen wurde MinR Mathies ernannt (R 43 I /1182 , Bl. 82–84, 90–91, 97–98).

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