2.178.1 (ma31p): 1. Pariser Kontrollverhandlungen.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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1. Pariser Kontrollverhandlungen1.

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Zum Verlauf der Pariser Verhandlungen über die dt. Ostfestungen seit der Kabinettssitzung vom 22.1.27 (Dok. Nr. 174, P. 1b) siehe ADAP, Serie B, Bd. IV, Dok. Nr. 63, 68, 70, 74, 76; vgl. auch DBFP, Serie I A, Bd. II, Dok. Nr. 423, 425, 429.

Mit Telegramm der Pariser Botschaft vom 30. 1. hatte Gen. Pawelsz über das Ergebnis der Verhandlungen mit dem all. Militärkomitee vom 30. 1. berichtet und um eine Weisung der RReg. gebeten, daß er im äußersten Falle die Zerstörung der Hälfte der umstrittenen 88 Unterstände zugestehen dürfe. Text des Telegramms in ADAP, Serie B, Bd. IV, Dok. Nr. 81.

Nach eingehender Beratung, in der vom Reichswehrminister und vom Chef der Heeresleitung besonders auf die moralische Wirkung hingewiesen wurde,[524] die im Osten Deutschlands und insbesondere in Ostpreußen ein Zurückweichen in der Frage der Ostfestungen haben würde, beschloß das Reichskabinett einstimmig, den deutschen Unterhändlern in Paris entsprechend den Vorschlägen des Auswärtigen Amtes den Abschluß einer Vereinbarung freizugeben, bei der die Zerstörung von nicht mehr als 44 Unterständen, deren Auswahl freigestellt werden müsse, äußerstenfalls zugestanden werden könne2.

2

Am 31. 1. telegrafierte StS Schubert nach Paris, daß sich das Kabinett soeben mit den übermittelten Vorschlägen trotz schwerster Bedenken einverstanden erklärt habe. „Soweit irgend möglich, ist anzustreben, Zahl der zu zerstörenden Werke auf 26 zu beschränken. Äußerstenfalls kann bis auf 44 heraufgegangen werden. Voraussetzung ist jedoch, daß Auswahl der zu zerstörenden Werke uns überlassen bleibt.“ ADAP, Serie B, Bd. IV, Dok. Nr. 82; vgl. auch Dok. Nr. 83.

Der Chef der Heeresleitung bat, in der Presse darauf hinzuwirken, daß dieses Zugeständnis nicht als ein Eingeständnis dafür angesehen werde, daß die Reichswehr bei der Herstellung der jetzt zu beseitigenden Befestigungsanlagen leichtfertig oder bewußt vertragswidrig gehandelt habe. Die Heeresleitung habe im guten Glauben daran gehandelt, daß die von ihr vorgenommenen Maßnahmen einer einwandfreien Auslegung des Friedensvertrages entsprächen, wie sie das der Gegenseite auch im Jahre 1921 schriftlich mitgeteilt habe3.

3

Zur Regelung der Festungsfrage siehe Dok. Nr. 182, P. 1.

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