2.184.1 (ma31p): Erklärung des Reichskanzlers betr. Reichsminister von Keudell.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

Erklärung des Reichskanzlers betr. Reichsminister von Keudell.

Der Reichskanzler verlas den Entwurf einer von ihm abzugebenden Erklärung. Es wurden nur einige formelle Änderungen vorgeschlagen, besonders vom Reichsarbeitsminister.

Der anliegende Entwurf fand sodann die Zustimmung der Reichsminister1.

1

In der Anlage zu diesem Protokoll befindet sich der mit hschr. Korrekturen versehene Entwurf einer vor dem RT abzugebenden Erklärung zu den gegen RIM v. Keudell erhobenen Vorwürfen (R 43 I /1418 , Bl. 300–320). Vgl. dazu Dok. Nr. 182, P. 3.

Dieser Sitzung war eine besondere Besprechung des Reichskanzlers mit Reichsminister von Keudell und Staatssekretär Zweigert in Gegenwart des Unterzeichneten als Protokollführer um 11.30 Uhr in der Reichskanzlei vorangegangen, in der die ausdrückliche Zustimmung des Reichsministers von Keudell zu der Erklärung des Reichskanzlers eingeholt worden war2.

2

Die Erklärung wurde vom RK in der Sitzung des RT vom 11.2.27 nachmittags abgegeben. Der RK stellte darin als Ergebnis der von ihm durchgeführten Untersuchung fest, „daß Vorwürfe gegen Herrn Dr. v. Keudell wegen rechtswidrigen Verhaltens in der Vergangenheit nicht berechtigt sind“. Anschließend nahm v. Keudell das Wort zu einer kurzen Erklärung, in der er versicherte, daß er selbstverständlich zu seinem Eid stehe und die ihm „als Verfassungsminister auferlegte besondere Pflicht, für den Schutz und das Ansehen der deutschen Republik zu sorgen, mit größtem Ernst und größter Gewissenhaftigkeit zu erfüllen beabsichtige“. Daraufhin lehnte der RT Mißtrauensanträge der DDP, der SPD und der KPD gegen v. Keudell in namentlicher Abstimmung ab (RT-Bd. 392, S. 8973  ff., 9001 ff.).

In einem Brief Stresemanns aus San Remo vom 16.2.27 an StS Pünder heißt es u. a.: „Die Erledigung des Falles Keudell hat mich sehr gefreut, denn ich halte ihn für den Verständigsten und für das Bindeglied zwischen den im Kabinett befindlichen Deutschnationalen und uns.“ Dazu Pünder in seinem Antwortschreiben vom 24. 2. an Stresemann: „Die Erledigung des Falles Keudell war sehr schwierig, ist aber schließlich recht erfreulich verlaufen. Die Persönlichkeit des Herrn Reichsinnenministers ist zweifellos über jedes Bedenken erhaben. Ich bin mit Ihnen […] der Meinung, daß gerade er einen besonders wertvollen und kräftigen Kitt zwischen den alten und neuen Kabinettsmitgliedern darstellen wird. Herr Minister v. Keudell fühlt sich offenbar ganz besonders auch der Person des Herrn Reichskanzlers verbunden, der sich wieder einmal in einer geradezu vorbildlichen objektiven Weise dieser Angelegenheit angenommen hat.“ (Nachl. Pünder , Nr. 28, Bl. 26–29). Vgl. dazu auch: Stehkämper, Der Nachlaß des Reichskanzlers Wilhelm Marx, Teil IV, S. 218 f.

Extras (Fußzeile):