2.188.8 (ma31p): [Außerhalb der Tagesordnung: Behandlung des Arbeitszeitnotgesetzes.]

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[Außerhalb der Tagesordnung: Behandlung des Arbeitszeitnotgesetzes.]

Außerhalb der Tagesordnung fragte der Reichswirtschaftsminister nach den Gründen, warum das Arbeitszeitnotgesetz entgegen dem Kabinettsbeschluß vom 16. Februar11 nicht nach der Durchberatung im Interfraktionellen Ausschuß erneut im Kabinett zur Verhandlung gekommen sei.

11

Siehe Dok. Nr. 187, P. 1.

[552] Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß durch Indiskretion in der Presse und durch die Anträge der Sozialdemokraten und der Kommunisten im Plenum des Reichstags die sofortige Weitergabe des Entwurfs an den Reichsrat notwendig geworden sei12. Der Interfraktionelle Ausschuß habe zugestimmt13. Die Zustimmung der Minister sei im Umlaufverfahren beigezogen worden, nachdem zuvor die Zustimmung der Minister, die persönlich im Reichstag zu erreichen gewesen waren, eingeholt worden war.

12

In der Sitzung des RT vom 22.2.27 hatten die Fraktionen der SPD und der KPD den Antrag gestellt, die von diesen Fraktionen eingebrachten Gesetzentwürfe zur Regelung der Arbeitszeit auf die Tagesordnung der nächsten RT-Sitzung zu setzen. Nachdem RArbM Brauns erklärt hatte, daß der Regierungsentwurf des Arbeitszeitnotgesetzes schon am nächsten Tage dem RR vorgelegt werden würde, waren die Anträge der SPD und der KPD vom RT abgelehnt worden (RT-Bd. 392, S. 9174  f.). Der GesEntw. zur Abänderung der Arbeitszeit-VO wurde vom RArbM noch am 22. 2. dem RR zugeleitet; siehe Dok. Nr. 187, Anm. 14.

13

In einem Schreiben an sämtliche RM vom 19.2.27 betr. Entwurf eines Gesetzes über die Abänderung der Arbeitszeit-VO (Arbeitszeitnotgesetz) hatte StS Pünder mitgeteilt: „In den Besprechungen des Entwurfs im Interfraktionellen Ausschuß wurde Übereinstimmung dahin erzielt, den Regierungsentwurf unverändert an die gesetzgebenden Körperschaften weiterzuleiten; jedoch soll es den Regierungsparteien unbenommen bleiben, anläßlich der Ausschußberatungen eventuelle Abänderungswünsche im Wege des Initiativantrages vorzubringen. […] Unter diesen Umständen erübrigt sich nach Ansicht des Herrn Reichskanzlers eine neue Beratung des Entwurfs im Kabinett. Der Herr Reichskanzler glaubt sich hierbei der stillschweigenden Zustimmung zu diesem formellen Vorgehen versichert halten zu dürfen.“ (R 43 I /2060 , Bl. 42).

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, er habe der Beschlußfassung im Umlaufverfahren sofort telephonisch widersprochen. Die Vertreter der Deutschen Volkspartei im Interfraktionellen Ausschuß seien nicht zur Abgabe von Erklärungen über die Behandlung des Gesetzentwurfs ermächtigt gewesen.

Der Reichsjustizminister hielt es für erforderlich, daß der Interfraktionelle Ausschuß alsbald unter scharfer Einwirkung der Kabinettsmitglieder zu dem Entwurf einheitlich Stellung nimmt.

Der Reichskanzler stellte fest, daß die Kabinettsmitglieder in diesem Sinne wirken werden14.

14

Siehe Dok. Nr. 207, P. 2.

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