2.27.2 (ma31p): 2. Besetzung des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

2. Besetzung des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn2.

2

Vgl. Dok. Nr. 25, P. 2.

Bei der Debatte wies der Reichsminister des Auswärtigen besonders darauf hin, daß es aus außenpolitischen Gründen nicht tragbar sei, wenn der Verwaltungsrat[62] der Reichsbahn mit Beamten besetzt werde. Diese seien gewöhnlich an Instruktionen ihrer Regierung gebunden. Deshalb habe man es auch Sachsen gegenüber seinerzeit abgelehnt, einen aktiven Ministerialdirektor in den Verwaltungsrat aufzunehmen. Auf diesen Vorgang müsse Preußen besonders hingewiesen werden.

Der Reichskanzler stellte fest, daß über diese Angelegenheit am besten nach dem 20. Juni eine Besprechung im kleinen Kreise mit dem Preußischen Ministerpräsidenten und dem Preußischen Handelsminister stattfinde. Das Reich werde in dieser Besprechung durch ihn (den Reichskanzler) und den Reichsverkehrsminister sowie Staatssekretär Fischer vertreten sein3.

3

In einem Vermerk für den RK vom 22.6.26 berichtete MinDir. Pünder, daß sich das PrStMin. am 22. 6. mit der Angelegenheit befaßt habe. „Die Stimmung des Preußischen Staatsministeriums über die ablehnende Haltung des Reichskabinetts gegenüber den preußischen Wünschen ist ganz außerordentlich erregt. Von allen Ministern wurde zum Ausdruck gebracht, daß das Reich bei einer ähnlichen Auseinandersetzung mit Bayern bestimmt nicht eine solch schroffe Haltung eingenommen haben würde. […] Es ist beschlossen worden, unter allen Umständen an dem bisherigen preußischen Beschluß festzuhalten und Herrn Ministerialdirektor Schulze zur Besetzung für diese Stelle erneut vorzuschlagen. […] Die Begründung der Ablehnung durch das Reichskabinett, es dürfe kein Beamter mit der Stelle betraut werden, sei völlig unverständlich, da doch auch der Vertreter des Reichs im Verwaltungsrat, nämlich Staatssekretär Fischer, ein Beamter sei.“ (R 43 I /1057 , Bl. 229). – Fortsetzung siehe Dok. Nr. 44, P. 1.

Extras (Fußzeile):