2.34.4 (ma31p): 4. Grenzsiedlungsfrage.

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4. Grenzsiedlungsfrage7.

7

Am 12.6.26 hatte der 11. RT-Ausschuß einen Antrag des Unterausschusses für das Siedlungswesen angenommen, in dem die RReg. ersucht wird, zur Förderung der ländlichen Siedlung in den dünn bevölkerten (östlichen Grenz-)Gebieten geeignete Maßnahmen zu treffen: 1) Für die Beschaffung von Siedlungsland und von Einrichtungskrediten soll das Reich in den nächsten fünf Jahren jeweils 50 Mio RM bereitstellen. 2) Das Reich soll in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden und mit Zustimmung eines RT-Ausschusses die für die Durchführung der Siedlung maßgebenden allgemeinen Richtlinien aufstellen. 3) Die vom Reich bereitgestellten Mittel sind durch die Dt. Rentenbank-Kreditanstalt an die von den Ländern zu bestimmenden Stellen nach Maßgabe der Richtlinien weiterzuleiten (RT-Bd. 409 , Drucks. Nr. 2480 ). Zu diesem Antrag hatte der RFM mit Kabinettsvorlage vom 19. 6. eine Stellungnahme der RReg. erbeten (R 43 I /1289 , Bl. 17–18). – Zur Vorgeschichte siehe diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 262, 268, P. 1, 285, 297, 351, 353. Vgl. dazu: Hertz-Eichenrode, Reichskredite für die Ostsiedlung, in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 27 (1978), S. 238 ff., bes. S. 260 ff.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte die Angelegenheit für noch nicht spruchreif. Er sei jedoch bereit, die Mittel im nächsten Etat anzufordern. Für dieses Jahr komme die Aufnahme der Tätigkeit doch nicht mehr in Frage.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ersuchte, die Angelegenheit zu beschleunigen. Man müsse noch dieses Jahr mit den Arbeiten beginnen.

Der Reichsarbeitsminister wies auf die Beschlüsse des Reichstagsausschusses hin. Es sei nicht zweckmäßig, dem Reichstag jetzt in den Arm zu fallen. Allerdings bedürften die Beschlüsse in einem Punkt einer Änderung insofern, als sichergestellt werden müsse, daß das Reich tatsächlich bei der Verwendung der Mittel beteiligt werde.

Es wurde beschlossen, eine entsprechende Änderung der Reichstagsbeschlüsse herbeizuführen. Danach solle beschleunigt die Angelegenheit weitergeführt und in Verhandlungen mit Preußen eingetreten werden8.

8

Der Antrag des RT-Ausschusses (Anm. 7) wurde auf Wunsch der RReg. etwas abgeändert und in dieser Form vom Plenum des RT am 1. 7 angenommen (RT-Bd. 390, S. 7761  ff.). Das Reich trat daraufhin in Verhandlungen mit Preußen ein, die im August 1926 zur Aufstellung von „Richtlinien für die Verwendung der vom Reich für Zwecke der landwirtschaftlichen Siedlung besonders zur Verfügung gestellten Mittel“ führten; außerdem wurden „Grundsätze über die Zusammenarbeit des Reichs und Preußens in Siedlungsangelegenheiten“ vereinbart (R 43 I /1289 , Bl. 75, 77–81). Bei der praktischen Durchführung der „Richtlinien“ kam es zwischen den beteiligten Reichs- und preußischen Ressorts jedoch sehr bald zu scharfen Auseinandersetzungen, in deren Verlauf beide Seiten kontroverse Denkschriften veröffentlichten. Das PrLandwMin. beschuldigte das Reich, in die verfassungsmäßigen Rechte Preußens auf dem Gebiet der ländlichen Siedlung eingreifen zu wollen, während die Reichsressorts den Vorwurf erhoben, das PrLandwMin. versuche die in den Richtlinien festgelegte Mitwirkung des Reichs bei der Verwendung von Reichssiedlungskrediten auszuschalten (Denkschrift des PrLandwM vom 3.1.27, Gegendenkschrift des RArbM vom 17.2.27 und einschlägiges Aktenmaterial in R 43 I /1289 ). In einer Besprechung am 2.3.27 kamen RK Marx und der PrMinPräs. Braun schließlich überein, den Kampf der Ressorts zu beenden; siehe Dok. Nr. 192, P. 9.

[…]

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