2.62.5 (ma31p): 5. Arbeitsbeschaffung durch die Reichsbahn.

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5. Arbeitsbeschaffung durch die Reichsbahn.

Staatssekretär Geib trug den Inhalt seiner Vorlage vom 17. Juli9 vor und stellte den darin enthaltenen Antrag auf Erhöhung des Programms der Reichsbahn auf 150 Millionen Mark10.

9

Im Protokoll irrtümlich „17. Juni“.

10

Im Schreiben des RArbM (i. V. Geib) an dem RFM vom 17.7.26 (zugleich Kabinettsvorlage) heißt es: In den Ministerbesprechungen über Arbeitsbeschaffung sei offen geblieben, ob die zusätzlichen Aufträge der RB auf 100 Mio RM beschränkt oder bis auf 150 Mio erhöht werden sollen. Wie der Vertreter des RVM in der Ministerialkommission für Arbeitsbeschaffung mitgeteilt habe, sei die RB bereit, statt des Programms von 100 Mio auch Programme von 130 oder 150 Mio auszuführen. Vom Standpunkt der Arbeitsbeschaffung sei es dringend geboten, daß das Programm von 150 Mio ausgeführt werde, zumal auf dem Gebiet der Wasserstraßenbauten die Beschlüsse der Ministerkonferenzen und des Kabinetts erheblich hinter der ursprünglichen Absicht zurückgeblieben seien (R 43 I /2031 , Bl. 215). Vgl. Dok. Nr. 53, Anm. 4 sowie das Protokoll der Sitzung der Ministerialkommission für Arbeitsbeschaffung vom 13. 7. (R 43 I /2031 , Bl. 241–246).

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er über das bereits von ihm Zugesagte nicht hinausgehen könne. Er sei bereit, 100 Millionen Mk. zur Verfügung zu stellen unter der Bedingung, daß die Reichsbahn neben diesen 100 Millionen von sich aus 40 Millionen zur Elektrisierung [sic] der Stadt- und Ringbahn11 aufbringe. Es sei selbstverständlich, daß der Kredit von 100 Millionen nur für solche Bauten verwendet werden dürfe, die die Reichsbahn bisher in ihrem[140] Programm nicht aufgenommen habe, also für sogen. zusätzliche Bauten. Auf Einwendung des Ministerialdirektors Gutbrod erklärte der Reichsminister der Finanzen, er würde die Bedingung betreffend die 40 Millionen intern fallen lassen, wenn sich die Unmöglichkeit der Aufbringung der 40 Millionen durch die Reichsbahn herausstellen sollte. Er bäte jedoch das Reichsverkehrsministerium, mit aller Energie auf die Bereitstellung dieser 40 Millionen hinzuwirken.

11

Gemeint ist die Elektrifizierung der Berliner Stadt- und Ringbahn.

Geheimrat Weigert betonte, daß nach dem bisherigen Verlauf der Besprechungen in der Ministerialkommission die Befürchtung bestehe, daß nicht das erreicht werde, was das Kabinett bei Einsetzung dieser Kommission habe erreicht wissen wollen. Es sei, vom Wohnungsbau abgesehen, in fast allen Punkten noch nicht zu der gewünschten Klärung gekommen. Insbesondere sei das Wasserbautenprogramm außerordentlich zusammengeschrumpft12. Er fürchte, daß, wenn das Reichsfinanzministerium weiterhin sich ablehnend verhalte, das Programm, wenn überhaupt, so nur mit erheblicher Verzögerung würde ausgeführt werden können. Speziell bei den Bahnbauten seien vom Reichsfinanzministerium noch Einwendungen erhoben worden, die nach seinem Dafürhalten nicht stichhaltig seien. Er wolle nicht verfehlen, das Kabinett auf diese Lage aufmerksam zu machen und müsse im Auftrag der Ministerialkommission bitten, doch mit möglichster Beschleunigung Entscheidungen zu treffen.

12

Siehe hierzu Dok. Nr. 67, P. 4.

Der Reichsminister der Finanzen sagte zu, in seinem Ressort die Frage nach Kräften fördern zu wollen. Er glaube auch, daß die Schwierigkeiten in der Frage der Bahnbauten sich leicht beheben lassen würden.

Staatssekretär Geib zog darauf seinen Antrag auf Erhöhung des Bahnbauprogramms auf 150 Millionen vorerst zurück13.

13

Über die Regelung dieser Frage orientiert ein Vermerk des MinDir. Offermann vom 3.8.26, in dem hierzu ausgeführt wird: „Das Reichsfinanzministerium stellt der Reichsbahn einen Kredit von 100 Millionen zur Verfügung. Die Reichsbahn ihrerseits wird 20 Millionen zur Elektrifizierung der Berliner Stadt- und Ringbahn aufbringen. Von den 100 Millionen, die vom Reich zur Verfügung gestellt werden, sind 20 Millionen ebenfalls für die Elektrifizierung der Berliner Stadt- und Ringbahn, 30 Millionen zur Erweiterung des beabsichtigten Gleisumbauprogramms, 15 Millionen zur Fortführung und Erweiterung großer Bauten und 25 Millionen zur Beschaffung von Werkzeugen und Ersatzstücken bestimmt. Von diesen insgesamt 120 Millionen wird 100 Millionen das Reich und 20 Millionen die Reichsbahn auf Anleihe nehmen müssen. Dazu kommen 10 Millionen, die im Haushalt für stillgelegte Bauten ausgeworfen sind.“ (R 43 I /2031 , Bl. 247).

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