2.95.4 (ma31p): 4. Frage der Rückkehr des ehemaligen Kaisers.

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4. Frage der Rückkehr des ehemaligen Kaisers.

Der Reichskanzler führte aus, daß die Frage einer etwaigen Rückkehr des ehemaligen Kaisers die Öffentlichkeit in letzter Zeit stark beunruhige3.

3

Vgl. Dok. Nr. 90, P. 3.

[265] Der Reichswehrminister vertrat die Auffassung, es müsse dem ehemaligen Kaiser durch eine geeignete Persönlichkeit gesagt werden, daß seine Rückkehr zur Zeit aus politischen Gründen unmöglich sei.

Der Reichsminister der Justiz machte auf den sozialdemokratischen Gesetzentwurf aufmerksam, der eine Rückkehr verhindern wolle4.

4

Am 19.10.26 hatte die SPD-Fraktion dem RT den „Entwurf eines Gesetzes betreffend Aufenthalt der Mitglieder vormals landesherrlicher Familien im Reichsgebiet“ vorgelegt. § 1, Abs. 2 des GesEntw. lautete: „Dem ehemaligen Kaiser und König von Preußen, Wilhelm II., wird das Betreten des Reichsgebiets und der Aufenthalt darin untersagt. Für den Fall, daß Wilhelm II. feindliche Unternehmungen gegen das Reich oder den Freistaat Preußen richtet, hat der preußische Staat das Recht, das durch den Vertrag vom 12.10.1925/6.10.1926 den Mitgliedern des vormals regierenden preußischen Königshauses zuerkannte Vermögen einzuziehen.“ (RT-Bd. 410 , Drucks. Nr. 2585 ). Der GesEntw. wurde vom RT an den Rechtsausschuß überwiesen, der die Ablehnung des GesEntw. beantragte (Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses vom 3.12.26, RT-Bd. 411 , Drucks. Nr. 2772  unter b).

Staatssekretär Dr. Meissner erklärte, er wolle bei dieser Gelegenheit gleich darauf aufmerksam machen, daß der Reichspräsident einen Gesetzentwurf wie den sozialdemokratischen im Falle seiner Annahme durch den Reichstag nicht unterzeichnen werde. In diesem Falle würde also eine Präsidentenkrisis eintreten.

Der Reichskanzler führte aus, daß die deutschen Vertreter im Auslande angewiesen worden seien, die Stimmung im Auslande zur Frage der Rückkehr des ehemaligen Kaisers nach Deutschland besonders sorgfältig zu beobachten und darüber zu berichten. Diese Berichte müßten erst abgewartet werden.

Hiergegen erhob sich kein Widerspruch.

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