2.189 (ma31p): Nr. 189 Vermerk des Staatssekretärs Pünder betr. Rückkehr des ehemaligen Kaisers und Verlängerung des Republikschutzgesetzes. 24. Februar 1927

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[553] Nr. 189
Vermerk des Staatssekretärs Pünder betr. Rückkehr des ehemaligen Kaisers und Verlängerung des Republikschutzgesetzes. 24. Februar 1927

R 43 I /1868 , Bl. 3–4

Durch den Leiter der Polizei-Abteilung des Preußischen Innenministeriums, Ministerialdirektor Dr. Klausener, habe ich gestern abend erfahren, daß bei der Berliner Kriminalpolizei Nachrichten über eine angeblich bald bevorstehende Rückkehr des Kaisers nach Deutschland eingegangen seien. Im Hinblick darauf, daß im preußischen Innenministerium hierüber eine gewisse Erregung eingetreten sei und schon allerhand Abwehrmaßregeln geplant seien, bat er mich, ihm oder Herrn Minister Grzesinski alsbald über die Auffassung der Reichsregierung zu diesen Gerüchten Mitteilung zu machen. Ich habe über diese Angelegenheit heute morgen den Herrn Reichskanzler orientiert. Der seitens der Reichsressorts amtlich mit diesen Dingen befaßte Reichskommissar Kuenzer hatte sich heute vormittag laut Anlage völlig negativ zu diesen Gerüchten geäußert1. Soweit ich persönlich Gelegenheit hatte, noch weiteres festzustellen, decken sich diese Feststellungen völlig mit der Auffassung, daß von einer baldigen Rückkehr des Kaisers keinerlei Rede sei.

1

In der Anlage zu diesem Vermerk befindet sich die folgende Notiz Wiensteins vom 24. 2.: „Reichskommissar Kuenzer ist der Ansicht, daß die Gerüchte über die Rückkehr des ehemaligen Kaisers der Grundlage entbehren. Sie sind nach seiner Ansicht auf die in den letzten Tagen in verschiedenen Zeitungen erschienenen Nachrichten über die schlechte finanzielle und wirtschaftliche Lage des Bades Homburg v. d. H. zurückzuführen. Diese würde sich nach vielfach in der Presse vertretener Ansicht dann ändern, wenn der ehemalige Kaiser nach Homburg übersiedelte, da dann damit ein Anreiz für den Fremdenverkehr gegeben sei.“ (R 43 I /1868 , Bl. 5). Zu Homburg als möglichem Aufenthalt Wilhelms II. siehe Dok. Nr. 90, Anm. 6.

Von dem negativen Ergebnis unserer Feststellungen habe ich heute mittag den Herrn Innenminister Grzesinski telephonisch in Kenntnis gesetzt, der daraufhin sehr beruhigt und dankbar war.

Herr Minister Grzesinski brachte im Zusammenhang mit meinen Mitteilungen noch die Sprache auf die Frage der etwaigen Verlängerung des Republikschutzgesetzes. Ich sagte ihm, daß die gegenwärtige Reichsregierung, die überhaupt erst 2 Kabinettssitzungen gehalten habe, noch keinerlei Gelegenheit und auch keinen Anlaß gehabt habe, sich mit diesen Dingen zu beschäftigen. Dagegen habe die verflossene Reichsregierung vor einigen Monaten sich mehrfach mit diesen Dingen befaßt2. Das damalige Reichskabinett sei einmütig der Auffassung gewesen, daß eine Rückkehr des Kaisers im gegenwärtigen Augenblick völlig ausgeschlossen sei, daß aber irgendwelche gesetzgeberische Maßnahmen oder Verwaltungsanordnungen nicht nötig seien, da das Republikschutzgesetz noch bis Juli 1927 bestehe. Sich schon heute über die Frage der Verlängerung dieses Gesetzes zu unterhalten, sei damals im Reichskabinett überflüssig erschienen, es habe aber selbstverständlich in Aussicht genommen, im Laufe des Frühjahrs 1927 die Frage zu behandeln. Ich fügte dieser historischen Mitteilung[554] Herrn Minister Grzesinski gegenüber als meine Auffassung hinzu, daß diese Sachlage m. E. heute noch unverändert sei. Sobald der Zeitpunkt gekommen sei, werde selbstverständlich auch die gegenwärtige Reichsregierung sich mit dieser Frage befassen müssen. Sehr unerwünscht wäre es jedenfalls – und zwar aus allgemeinpolitischen Gründen, die gegenüber dem Zustand vor einem halben Jahr heute noch dieselben seien –, wenn etwa durch ein Initiativgesetz des Reichstags diese Frage angeschnitten würde. Die Öffentlichkeit könne sich jedenfalls beruhigt halten, da der Herr Reichskanzler, dessen Standpunkt sich in dieser Frage in keiner Weise geändert habe, sobald es an der Zeit sei, von seiten der Reichsregierung aus die Initiative ergreifen werde. Herr Minister Grzesinski war über diese Mitteilungen sehr beruhigt und fügte noch hinzu, daß auch nach seiner Meinung es sehr inopportun sei, wenn aus dem Schoße des Parlaments heraus die Frage angeschnitten würde. Er bat mich nur um die Erlaubnis, über unser Gespräch dem Herrn Ministerpräsidenten Mitteilung zu machen, wodurch die Angelegenheit dann wohl erledigt sei3.

2

Siehe Dok. Nr. 90, P. 3 und Nr. 95, P. 4.

3

Dieser Vermerk Pünders ist von RK Marx abgezeichnet. Am 24. 2. übersandte Pünder eine Abschrift des Vermerks an StS Zweigert. Im Begleitschreiben heißt es: „Zu veranlassen ist ja wohl im Augenblick nichts, nur müßte wohl beizeiten überlegt werden, was bezüglich der etwaigen Verlängerung des Republikschutzgesetzes zu veranlassen ist. Hoffentlich führt diese Frage im Frühsommer nicht noch zu Schwierigkeiten.“ (R 43 I /1868 , Bl. 4). Siehe Dok. Nr. 204.

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