2.101 (mu21p): Nr. 101 Der Reichsminister des Innern an den Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Schwerin. 12. Januar 1929

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Nr. 101
Der Reichsminister des Innern an den Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Schwerin. 12. Januar 1929

R 43 I /2276 , Bl. 179-181 Abschrift in Durchschrift

[Betrifft: Finanzlage Mecklenburg-Schwerins.]

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Die Mecklenburg-Schwerinsche Landesregierung hat durch ihren Vertreter bei der Reichsregierung dem Herrn Reichskanzler den Wunsch übermittelt, über die Gründe unterrichtet zu werden, die die Reichsregierung veranlaßt haben, dem Lande Mecklenburg-Schwerin den Anschluß an Preußen zu empfehlen1. Den gleichen Wunsch haben Sie, Herr Ministerpräsident, mir übermittelt. Der Herr Reichskanzler hat mich ersucht, Auskunft darüber zu erteilen, indem er in Übereinstimmung mit mir der Ansicht ist, daß die Mecklenburg-Schwerinsche Regierung ein berechtigtes Interesse an dieser Mitteilung habe.

1

Siehe dazu Dok. Nr. 75.

In einer Chefbesprechung der Reichsregierung wurde auf Anregung des Reichssparkommissars die Frage erörtert, welche Politik die Reichsregierung im Hinblick auf die Erklärung des damaligen Reichskanzlers auf der Länderkonferenz vom Januar 1928 gegenüber leistungsschwächeren Ländern zu verfolgen beabsichtige. Die Erörterung hatte besonders auch die Verhältnisse von Mecklenburg zum Gegenstand, zumal der Herr Mecklenburgische Finanzminister an den Herrn Reichsfinanzminister mit der Bitte um einen Rat zu der nach dem Steuervereinheitlichungsgesetz für Mecklenburg entstehenden Finanzlage herangetreten war2.

2

Das Schreiben wurde nicht ermittelt.

[356] Die Reichsregierung hatte bislang noch nicht Gelegenheit genommen, ihren Standpunkt zu diesen Fragen unter Berücksichtigung der neueren Entwicklung zu überprüfen. Besonders führte eine Darlegung der zunehmend schlechter werdenden finanziellen Lage sowohl des Reichs als auch einzelner Länder im Rechnungsjahre 1929/30 zu Erörterungen, wobei die verschiedenen zum größten Teil auf der Länderkonferenz und in deren Ausschüssen besprochenen Probleme und Lösungsmöglichkeiten behandelt wurden.

Ausgehend von dem Antrag Mecklenburg-Schwerins auf Übernahme der Justizverwaltung auf das Reich und im Zusammenhange mit den Verhandlungen über Anträge anderer Länder auf finanzielle Entlastung durch Abgabe dieses oder anderer Verwaltungszweige kam man zu der Ansicht, daß es von der sorgfältigen Prüfung des Einzelfalles abhängt, ob es wirklich zweckmäßig ist, Verwaltungszweige einzelner Ländern in unmittelbare reichseigene Verwaltung zu nehmen. Jedenfalls würde in vielen Fällen der von den Ländern beabsichtigte Zweck schon um deswillen nicht erreicht, weil die finanzielle Entlastung, die die Übernahme besten Falles ergeben würde, kaum ausreichen würde, um auf die Dauer das Gleichgewicht des Haushalts zu sichern3.

3

Dazu Anm. 4 zu Dok. Nr. 75.

Die finanzielle Lage Mecklenburg-Schwerins besonders wurde hierbei dahin beurteilt, daß für das Rechnungsjahr 1929 zwar noch mit einer gewissen Reserve aus Überschüssen früherer Jahre zu rechnen sei. Es wurde aber befürchtet, daß nach Aufzehrung dieser Reserven eine ständig wachsende Verschuldung eintrete. Da der Herr Reichssparkommissar auf Grund seiner örtlichen Feststellungen die derzeitige Kreditfähigkeit Mecklenburg-Schwerins als gegeben erklärte, ging das allgemeine Urteil dahin, daß die finanzielle Lage des Landes zwar im Augenblick nicht als unmittelbar gefährdet anzusehen sei; daß aber die zwangsläufig wachsende Verschuldung nicht nur in finanzpolitischer Hinsicht, sondern besonders auch aus allgemeinpolitischen Erwägungen zu ernster Aufmerksamkeit nötigte. Hierbei konnte nicht außer acht gelassen werden, daß für Mecklenburg aus der zukünftigen Entwicklung der Reichsgesetzgebung besondere Schwierigkeiten erwachsen, weil das Grundsteuervereinheitlichungsgesetz mit einem wesentlichen Steuerausfall für Mecklenburg verbunden sein wird.

Welche Wege unter solchen Verhältnissen von einem Lande wie Mecklenburg gegangen werden können, liegt selbstverständlich in seiner eigenen Entschließung. Die Frage, wieweit von der Ausgabenseite her durch Vereinfachung der Verwaltung eine Erleichterung eintreten kann, ist noch offen. Soweit aber eine Hilfe des Reichs in Frage kommen kann, muß es bei Zeiten überlegen, welche Grundsätze hierbei zu verfolgen sind.

Eine unmittelbare Entlastung durch Hilfe des Reichs, sei es im Wege der Übernahme gewichtiger Verwaltungszweige, sei es durch andere finanzielle Hilfe, bleibt ein ungewisser Ausweg.

Da eine Hilfe von außen wohl auch nach Ansicht der Mecklenburg-Schwerinschen Regierung als der einzige endgültige Ausweg erscheint, mußte[357] erwogen werden, ob der Zusammenschluß mit solchen Ländern, in denen der innere Ausgleich die Leistungsfähigkeit verbürgt, das Endziel näher bringt.

Wenn die Frage einer wirksamen Abhilfe durch Übernahme einzelner Verwaltungen noch offen ist, und wenn weiter unmittelbare finanzielle Unterstützung des Reichs nicht in Erwägung gezogen werden können, so war dazu Stellung zu nehmen, wie sich das Reich zu etwaigen Anschlußabsichten an Preußen verhalten solle. Diese Frage war keineswegs als eine die Reichsregierung nicht interessierende und lediglich der eigenen Entschließung der Beteiligten zu überlassende anzusehen. Es ist bekannt, daß der Anschluß mittelgroßer Länder von manchem als falscher Schritt politischer Entwicklung angesehen wird. Nach dieser Richtung eine Klärung herbeizuführen, war der Hauptzweck der Chefbesprechung. Sie hat nun zu dem Ergebnis geführt, daß die Reichsregierung auch hinsichtlich mittlerer Länder einer Anschlußbewegung sympathisch gegenüberstehen zu können glaubt. Daß dabei der Weg über Preußen als ein dem Endziel eines dezentralisierten Einheitsstaates näher führender angesehen wurde, bedarf keiner besonderen Begründung.

Die von der Landesregierung etwa einzuleitenden Zusammenschlußverhandlungen mit Preußen würden nach Ansicht der Reichsregierung die größte Aussicht auf eine möglichst starke Wahrung der besonderen Belange der mecklenburg-schwerinschen Bevölkerung haben. Das weitere staatsrechtliche Schicksal Mecklenburg-Schwerins darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Aufgabe der Eigenstaatlichkeit, sondern muß unter dem höheren der Wohlfahrt seiner Bevölkerung betrachtet werden. Bei Verhandlungen mit dem Ziele des Zusammenschlusses würde die Bevölkerung nicht in eine unerwünschte Unterordnung gebracht, sondern würde – besonders solange ihre Regierung bei voller Kreditfähigkeit die uneingeschränkte Verhandlungsfreiheit besitzt – auf Grund freier Entschließung als ein freies Glied des größeren Staatswesens ihre Interessen am besten gewahrt sehen.

War dies aber die politische Linie, so lag es nicht nur nahe, sondern erschien als eine Selbstverständlichkeit, daß die Reichsregierung ihre guten Dienste als Vermittler anbietet für den Fall, daß ein Land aus eigenem Entschluß eine solche Entwicklung in den Bereich seiner politischen Erwägungen einbeziehen würde. Hiervon rechtzeitig die Mecklenburgische Staatsregierung in Kenntnis zu setzen, war die Absicht meines Vorschlags, der Bitte des Herrn Finanzministers von Mecklenburg-Schwerin in der Weise zu entsprechen, daß die Reichsregierung in diesem Sinne an die mecklenburg-schwerinsche Regierung herantrat4.

4

Der RSparKom. hatte dem StSRkei am 9.1.29 mitgeteilt, daß sich das mecklenburgschwerinsche Staatsministerium auf Eigenstaatlichkeit festgelegt habe, um die Gefolgschaft der SPD zu bewahren. Der RSparKom. habe nicht den Anschluß an Preußen gefordert, sondern eine Entscheidung des RKab. erbeten. „Es wird Ihnen erinnerlich sein, daß die andere Wendung in der Kabinettssitzung lediglich dadurch herbeigeführt ist, daß der Reichsminister Hilferding mitteilte, der mecklenburgische Finanzminister Asch habe sich mit der Bitte um einen Rat an ihn gewandt, wobei der Reichsminister Severing die Federführung für die Erteilung einer Antwort an Mecklenburg für sich in Anspruch nahm.“ Eine Klärung der Stellung des RSparKom. sei notwendig, da sonst seine Weiterarbeit nicht möglich sei. Es müsse mitgeteilt werden, daß das Gutachten des RSparKom. die Grundlage für die zukünftige Reichshilfe bilde (R 43 I /2276 , Bl. 176 f.). Daraufhin erfolgte wohl das nicht ermittelte Schreiben Severings.

[358] Hierdurch sollten die im Gange befindlichen Arbeiten nicht gestört werden, also weder die Besprechungen wegen Übernahme einzelner Verwaltungszweige, besonders der Justizverwaltung auf das Reich, noch auch die Untersuchungen des Reichssparkommissars, welche Vereinfachungen und Verbesserungen der mecklenburgischen Verwaltung vorgeschlagen werden können, um die Ausgabenseite des Etats zu entlasten. Es liegt durchaus im Sinne der Reichsregierung, wenn diese Besprechungen und Untersuchungen so weiter geführt werden, daß ein klares Ergebnis zutage tritt.

Nach allem darf erwartet werden, daß die Mecklenburgische Staatsregierung den Schritt der Reichsregierung als einen wohlmeinenden auffaßt und mit ihr die entstandene Erschwerung der Lage lediglich als eine Folge der gänzlich unvorhersehbaren Indiskretion erachtet, die zu einer Erörterung der Angelegenheit in der Presse geführt hat5.

5

Vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 75.

Im Anschluß an diese Darlegung über die Gründe der Reichsregierung, dem Lande Mecklenburg-Schwerin den Anschluß an Preußen zu empfehlen, möchte ich mitteilen, daß die in Aussicht genommene Besprechung zwischen Ihnen und den mecklenburgischen Herren einerseits, dem Herrn Reichskanzler, dem Herrn Reichsminister der Finanzen und mir andererseits nach Vereinbarung mit den Herren Reichsministern am Freitag, 18. Januar, vormittags 11½ Uhr in der Reichskanzlei stattfinden soll6.

6

Siehe Dok. Nr. 107.

Mit vorzüglicher Hochachtung und herzlichem Gruß!

Ihr ergebener

gez. Severing

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