2.118.7 (sch1p): 7. [Brennstoffhöchstpreise]

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7. [Brennstoffhöchstpreise]

Der vom Reichswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf einer Bekanntmachung über Brennstoffhöchstpreise wird genehmigt6.

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Der Entwurf einer Bekanntmachung über Brennstoffhöchstpreise bezog sich lediglich auf das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat und die außerhalb des Syndikats stehenden Besitzer der im Ruhrgebiet liegenden Steinkohlenbergwerke des Oberbergamtsbezirks Dortmund; es wurde eine Preiserhöhung von 5 M pro t Rohkohle zugestanden (R 43 I /1349 , S. 577-587). Es war normalerweise nicht üblich, Genehmigungen zu Preiserhöhungen auf dem Weg über das RGBl. zu erteilen; wie der monatliche Wirtschaftsbericht des RWiMin. Nr. 4 vom 26.6.1919 für den Zeitraum vom 16. 5. bis zum 15.6.1919 ausweist, waren zur gleichen Zeit auch für die anderen Bergbaugebiete Preiserhöhungen zwischen 5 und 6 M genehmigt worden (Nachl. Le  Suire, Nr. 57); in seinem Begleitschreiben zur Kabinettsvorlage vom 14.6.1919 erklärte RWiM Wissell jedoch, dieser Weg sei notwendig, da das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat Preiserhöhungen plane, die bereits am 16.6.1919 in Kraft treten sollten (R 43 I /1126 , Bl. 238-2144). Die Bekanntmachung wurde noch am 16.6.1919 mit rückwirkender Geltung vom 15.6.1919 verkündet (RGBl. 1919, S. 519 ).

Im Verlauf der Aussprache hierüber wird beschlossen: Reichsarbeitsministerium, Reichswirtschaftsministerium, Reichsfinanzministerium und Reichsernährungsministerium sollen in Verbindung mit den ferner in Frage kommenden Stellen prüfen, ob nicht durch eine Verbilligung der Lebensmittel eine Senkung der Löhne erzielt werden kann. Der Reichsarbeitsminister übernimmt es, zu den Beratungen einzuladen7.

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Handschr. Anmerkung von der Hand des GehRegR Brecht: „Inzw. überholt durch Kab[inetts]beschl[uß] vom 26. Juni.“ Laut Kabinettsprotokoll vom 26.6.1919 wurde unter P. 1 beschlossen, am Nachmittag des gleichen Tages im RFMin. eine Sitzung der beteiligten Ressorts einzuberufen, auf der die Frage der Lieferung billiger Nahrungsmittel mit Zuschüssen aus Reichs- und Staatsmitteln „möglichst abschließend besprochen werden soll“ (R 43 I /1349 , S. 561-565, hier: S. 563). Das Protokoll dieser Sitzung oder Hinweise auf deren Ergebnisse sind in den Akten der Rkei nicht auffindbar.

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