2.57.4 (sch1p): 4. [Verhältnis der Friedensdelegation zum Reichskabinett]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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4. [Verhältnis der Friedensdelegation zum Reichskabinett]

Reichsminister Dr. Bell regt ferner an, das Verhältnis der Friedensdelegierten zum Kabinett zu klären. Es besteht Einstimmigkeit, daß die Delegierten weder eine positive noch eine negative Stellung zu den Friedensbedingungen einnehmen dürfen, ohne mit dem Kabinett vorher Fühlung genommen zu haben, daß sie insbesondere nicht ohne Zustimmung des Kabinetts von Versailles abreisen dürfen. Die Instruktionen an die etwa zu bildenden Kommissionen5 sollen durch die Delegierten erteilt werden. Die Ressortschefs sollen von der Verhandlung über sie interessierende Materien rechtzeitig informiert werden. Das Kabinett spricht den Wunsch aus, daß in den Vollmachten die Genehmigung der Reichsregierung für die von den Delegierten unterzeichneten Verträge ausdrücklich vorbehalten werde6.

5

Nach den „Aufzeichnungen zu den Friedensverhandlungen von Versailles im Jahre 1919“ von MinDir. Simons, S. 2 f., war die Friedensdelegation eingeteilt in eine Wirtschaftskommission unter der Leitung von MinDir. v. Stockhammern, eine politische Kommission unter dem Gesandten v. Haniel und eine Finanzkommission unter UStS im RFMin. Schroeder (PA, Nachl. Brockdorff-Rantzau , Az. 20). Nach einer Umorganisation bestand die Friedensdelegation gemäß einem Organisationsplan vom 6.6.1919 neben den Hauptdelegierten aus dem Generalkommissar MinDir. Simons, dem die allgemeine Verwaltung und die Berufung von Sachverständigen zugewiesen war, sowie der politischen Kommission unter dem Gesandten v. Haniel, der die Kommission für militärische Fragen angegliedert war, der Wirtschaftskommission unter Geheimrat Prof. Dr. Wiedfeldt mit zahlreichen Unterkommissionen, der Finanzkommission unter UStS Schroeder und der Rechtskommission unter Wirkl. LegR Gaus mit 7 Unterkomissionen (PA, Dt. Friedensdelegation in Versailles, Pol 1).

6

Siehe Dok. Nr. 54a, P. 4 a.

Der von den Delegierten der Entente überreichte Text des Präliminarfriedens soll so schnell und sicher als möglich – ohne Aufenthalt durch Übersetzung – nach Berlin übermittelt werden. Die Übersetzung soll sowohl in Berlin wie auch in Versailles unternommen werden. Es wird in Aussicht genommen, den Text zunächst nur dem wesentlichen Inhalt nach, nicht im Wortlaut zu veröffentlichen, um sachliche Verbesserungen in der Form redaktioneller Änderungen nicht zu erschweren, falls die Entente ihrerseits den Wortlaut noch nicht veröffentlicht.

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