1.44 (vpa2p): Nr. 173 Der Reichswehrminister an den Reichskanzler. 17. Oktober 1932

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[794] Nr. 173
Der Reichswehrminister an den Reichskanzler. 17. Oktober 1932

R 43 II /519 , Bl. 112–125

[Reorganisation der Jugendertüchtigung im Interesse der Landesverteidigung]

Sehr verehrter Herr Reichskanzler! Geheim!

Die Erziehung der heranwachsenden Jugend zu tätiger Staatsgesinnung ist zweifellos eine der wichtigsten Voraussetzungen nationaler Gesundung und unabhängiger Staatsführung.

Aus dieser Erkenntnis erwachsen der Reichsregierung im Rahmen ihrere allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Notstandsmaßnahmen Aufgaben von besonderer Dringlichkeit und weittragender Bedeutung. Ich nenne nur die Fragen der Erweiterung des Grenz- und Landesschutzes, des Aufbaus des Reichskuratoriums für Jugendertüchtigung, der Weiterentwicklung des freiwilligen Arbeitsdienstes, der Verbindung der Technischen Nothilfe mit Arbeitsdienst und Wehrerziehung, der Umbildung der preußischen Jugendpflege im Sinne ihrer Einbeziehung in die Gesamtplanung für Jugendertüchtigung, der Festlegung pflichtmäßiger Leibesübungen in den Schulen, der Ausgestaltung des akademischen Werkjahres, der Unterbringung jugendlicher städtischer Erwerbsloser auf dem Lande durch eine freiwillige Bauernhilfe und der Unterstützung von freiwilligen Kameradschaften der Erwerbslosenhilfe, die als Notwerk der deutschen Jugend mit der Einrichtung von Gemeinschaftsküchen bestimmte Leistungen sportlicher Übung, handwerklicher Beschäftigung und geistiger Fortbildung zu vereinigen haben1.

1

Nähere inhaltliche Ausführungen hierzu in den nachfolgend abgedr. Anlagen.

Alle diese teils in der Durchführung und teils in der Vorbereitung befindlichen, teils noch der Prüfung bedürfenden Fragen stehen für mich in zwingendem Zusammenhang mit der Sicherstellung der Landesverteidigung2 durch eine gesunde, leistungsfähige und einsatzbereite junge Mannschaft.

2

Vgl. dazu Dok. Nr. 168, P. 9.

Wenn auf irgend einem Gebiete staatlicher und staatlich geförderter Tätigkeit, so ist es auf diesem Gebiete erforderlich, die vorhandenen Kräfte möglichst zweckmäßig zusammenzufassen, um dadurch den höchsten Nutzen für die Allgemeinheit zu erzielen. Ich halte darum die Herstellung einer planvollen Zusammenarbeit der verschiedenen, mit der Durchführung dieser Aufgaben betrauten Amtsstellen für unerläßlich.

Zu diesem Zweck schlage ich unter Vermeidung umständlicher Neu- und Überorganisation die Einsetzung eines Sonderausschusses der Reichsregierung für Jugendfragen vor. Dieser Sonderausschuß wäre aus sachkundigen Vertretern der zuständigen Reichsbehörden (Reichsarbeitsministerium, Reichsministerium des Innern, Reichsernährungsministerium und Reichswehrministerium) und einem Vertreter der preußischen Staatsregierung (dieser mit Rücksicht auf die[795] Umbildung der preußischen Jugendpflege) zu bilden. Als Vorsitzender wäre eine tatkräftige und angesehene Persönlichkeit zu bestimmen, die mit dem Streben der jungen Generation vertraut ist und über die nötigen praktischen Erfahrungen verfügt. Seine besondere Aufgabe würde es sein, aus allen auf den in Frage kommenden Gebieten tätigen Bünden und Verbänden geeignete Kräfte zur Mitarbeit heranzuziehen.

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung

Ihr sehr ergebener

v. Schleicher3

3

Hierauf antwortete Planck im Auftrage Papens mit Schreiben an Oberst v. Bredow vom 21. 10. u. a.: Der RK habe von den Vorschlägen „mit großem Interesse“ Kenntnis genommen und beabsichtige, „die Angelegenheit nach Rückkehr des Herrn Reichsministers von Schleicher im Kreise einer Ministerbesprechung zur Erörterung zu stellen“ (R 43 II /519 , Bl. 126). – Zur Behandlung im Kabinett s. Dok. Nr. 216, P. 9.

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