2.131.7 (bau1p): 7. Erhöhung der Teuerungszulagen für Beamte.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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7. Erhöhung der Teuerungszulagen für Beamte4.

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Vgl. dazu zuletzt Dok. Nr. 120, P. 3. – Inzwischen hatten am 11. 12. im RFMin. Ressortbesprechungen zwischen Reichs- und Ländervertretern sowie Beamtenrechtsexperten der NatVers. stattgefunden (s. dazu die hschr. Aufzeichnung des Vertreters der Rkei in: R 43 I /2576 , Bl. 34 f.).

Der Reichsminister der Finanzen teilt mit, daß er beabsichtige, vom 1. Januar 1920 an eine Erhöhung der Teuerungszulagen aller Beamten um 50% zu gewähren. Der Hauptausschuß der Nationalversammlung habe der Ankündigung dieser Erhöhung zugestimmt, ebenso Preußen. Das Kabinett ist hiermit einverstanden, insbesondere auch damit, daß die Erhöhung ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehalts stattfindet5.

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Mitteilung des Kabinettsbeschlusses an die Länderregg. durch Rundschreiben des RFM vom 13. 12. (R 43 I /2583 , Bl. 65). – Bei einer Protestveranstaltung der Beamten in Berlin am 28. 12. lehnt der Vorstand des DBB unter Hinweis auf die von der Organisation geforderte Erhöhung der Teuerungszulagen um 150% die in Aussicht gestellte 50%ige Erhöhung entschieden ab. Angesichts der bis zu massiven Streikdrohungen reichenden Empörung in der Beamtenschaft empfängt der RK daraufhin am 3.1.20 eine Abordnung des DBB. Er erklärt, der o.a. Forderung nicht nachgeben zu können, betont aber, der Bund könne „aus der Tatsache, daß die Regierung mit ihm verhandeln wolle, schließen, daß vermutlich eine Erhöhung der jetzigen 50% eintreten würde“ (hschr. Aufzeichnung GehRegR Wevers; R 43 I /2583 , Bl. 86). Die Beamten setzen schließlich ihre ursprüngliche Forderung durch, deren Finanzierung durch ein von der NatVers. am 17.1.20 angenommenes Nachtragshaushaltsgesetz sichergestellt wird (NatVers.-Bd. 332, S. 4432  ff.).

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