2.162.2 (bau1p): 2. Auslieferungsliste.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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2. Auslieferungsliste.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtet über die vorliegenden Nachrichten über den Inhalt der dem Freiherrn von Lersner überreichten und von ihm zurückgeschickten Auslieferungsliste3. Er mißbilligt das Verhalten des Freiherrn von Lersner aufs schärfste4. Das Kabinett erörtert die Lage. Es ist sich darüber einig, daß die Auslieferung undurchführbar ist und daß dies ohne jedes Schwanken festgehalten werden muß. Der Reichskanzler stellt zur Erwägung, ob das Kabinett, wenn die Entente auf der Auslieferung bestehe, seinen Rücktritt erklären soll. Die Mehrheit des Kabinetts ist der Meinung, daß es namentlich auch wegen der inneren Lage sich dringend empfehle, den Gedanken des Rücktritts nicht aufzuwerfen. Es wird beschlossen, eine kurze Erklärung der Regierung durch das Wolffsche Telegraphen-Bureau zu veröffentlichen5[575] und am Sonnabend, dem 7. Februar 1920, um vier Uhr mit den Führern der Mehrheitsparteien und um sechs Uhr mit den Führern sämtlicher Fraktionen eine Besprechung abzuhalten6. Das Material für die Entgegnung auf die einzelnen Anschuldigungen und das Material über Gegenanschuldigungen soll mit größter Beschleunigung vorbereitet werden7.

3

Am 3. 2. übersandte der Präs. der Pariser Friedenskonferenz, Millerand, dem Vorsitzenden der Dt. Friedensdelegation, Frhrn. von Lersner, die in Ausführung der Bestimmungen des § 3 des am 28.6.19 unterzeichneten Protokolls von der Brit., Frz., Italienischen, Belgischen, Polnischen, Rumänischen und Serbisch-kroatisch-slowenischen Reg. gem. Art. 228 Abs. 2 VV aufgestellten Auslieferungslisten. Sie enthielten 895 Namen bzw. nur mit ihrem Rang oder ihrer Dienststellung bezeichnete Personen oder Personengruppen; und zwar stellte Großbritannien 100, Frankreich und Belgien je 334, Italien 29, Polen 53, Rumänien 41 und Südslawien 4 Auslieferungsbegehren. Aufgeführt wurden in den Listen die Namen der Angeforderten bzw. die dafür eintretenden Bezeichnungen, die Dienstbezeichnungen oder sonstigen Identitätsnachweise und schließlich die gegen die Auszuliefernden erhobenen Anschuldigungen. – Ein Exemplar der zu einem Bd. zusammengefaßten Listen befindet sich im BA, Signatur RD 16/134. Ungeachtet der offiziellen Zurückweisung durch Frhrn. von Lersner teilt die Dt. Friedensdelegation in Versailles der RReg. am 3. 2. telegraphisch die vollständige alphabetische Liste mit (R 43 I /340 , Bl. 151–161; vgl. DAZ Nr. 65 vom 5.2.20). Unter den angeforderten Persönlichkeiten befinden sich fast alle im Weltkrieg als Befehlshaber eingesetzten dt. Fürsten, führende Truppenkommandeure und Marineoffiziere. Auch leitende Verwaltungsbeamte, darunter der frühere RK von Bethmann Hollweg, sollen ausgeliefert werden. „Das erleichtert wenigstens die Stellungnahme. Denn niemand kann so wahnsinnig sein zu glauben, daß irgend eine Regierung diese Forderung erfüllen könnte“, schreibt dazu RIM Koch in einer Tagebuchaufzeichnung über die Kabinettssitzung vom 4. 2. (Nachl. Koch-Weser , Nr. 21, Bl. 55).

4

Zur Aktion des Frhrn. von Lersner, ihrer Wirkung und Beurteilung s. Dok. Nr. 161, insbesondere Anm. 11.

5

Die Kabinettserörterungen faßt RIM Koch so zusammen: „In der Regierung ist keine Uneinigkeit. Alles sieht ein, daß hier ein Nachgeben oder auch nur Zögern unmöglich ist. Man erörtert hier im Kabinett augenblicklich, ob man die noch recht unvollkommene und fehlerhafte Liste jetzt schon veröffentlichen soll. Ich bin dafür, obwohl Irrtümer Erregung hervorrufen. Denn sonst wird uns wieder der Vorwurf gemacht, daß wir furchtsam hinter dem Berge hielten. Die Ansicht scheint sich gegen Bauer und Rauscher durchzusetzen, da Ebert und Noske mir beitritt [!]. Dann kommt sofort ein Kommuniqué heraus, das die Bevölkerung über die Haltung der Regierung aufklärt. Aber keine Drohung mit Rücktritt, die ja nur als Manöver gelten würde. Mit Einberufung der Nationalversammlung hat man keine Eile. Die Haltung ist so klar, daß das viele Geschwätz nur Verwirrung anstiften würde. Eine schwere Zeit!“ (Hschr. Aufzeichnung vom 4.2.20; Nachl. Koch-Weser , Nr. 21, Bl. 56 f.). Die Regierungsverlautbarung s. in DAZ Nr. 65 vom 5.2.20; vgl. dazu auch die Stellungnahme des RK zur Auslieferungsfrage in Dok. Nr. 161.

6

Einzelheiten s. Dok. Nr. 161, insbesondere Anm. 20.

7

Der RK soll am 28. 1. den Vorsitzenden der DVP und DNVP zugesagt haben, „daß, sobald das Auslieferungsbegehren der Entente gestellt sei, unsererseits eine Denkschrift über die Verbrechen und Vergehen der Feinde während des Krieges erscheinen werde“ (Der Abg. Riesser an den RK, 28.2.20; R 43 I /10 , Bl. 91). Die mit der Erstellung einer sog. dt. Gegenliste zusammenhängenden Fragen wurden am 30. 1. in einer von MinDir. von Simson geleiteten Ressortbesprechung im AA erörtert. Es wurde beschlossen, das von verschiedenen, hauptsächlich mil. Stellen gesammelte Material über „feindliche Greueltaten“ unter Beschränkung auf „handfeste Anschuldigungen“, die „das einzelne Delikt für jeden normaldenkenden Menschen“ kennzeichneten, und unter Vernachlässigung feindlicher Völkerrechtsverletzungen oder politischer Verbrechen unverzüglich zusammenzustellen. Wichtig sei, so der mit dieser Aufgabe betraute Oberst Bauer, „rasches und wuchtiges Handeln“, damit die Gegenanschuldigungen binnen 24 bis 48 Stunden nach Bekanntgabe der feindlichen Liste durch „Einrückung in eine amerikanische Zeitung“ veröffentlicht werden könnten (Niederschrift eines teilnehmenden Vertreters der Admiralität, Dr. Willms, vom 30.1.20; BA-MA, RM 5, vorl. Nr. 2634). Bei einer weiteren Besprechung am 16. 2. im AA legt MinDir. von Simson dar, „daß das dt. Gegenmaterial nicht früher verwendet werden soll, als bis die Gegner zu den deutschen Noten Stellung genommen haben“, während Oberst Bauer im Gegensatz zu Vertretern des Admiralstabs „nochmals nachdrücklich im Namen der Armee die Übergabe einer offensiven Liste“ fordert. Es wird beschlossen, für das RKab. 40 numerierte Exemplare einer in ihrer Gliederung näher beschriebenen amtlichen Liste zu drucken. „Das Reichs-Kabinett soll zunächst einen Überblick über das Material gewinnen und entscheiden, worin vorzugehen sein wird“ (ungezeichnete Niederschrift; ebd.). Ein Exemplar der 1920 für den internen Gebrauch hergestellten Druckschrift u. d. T. „Zusammenstellung Nr. 1 von Verbrechen und Vergehen, die seit Kriegsausbruch von Angehörigen Frankreichs, Großbritanniens, Belgiens, Polens, Rumäniens und Serbiens gegen Deutsche begangen worden sind“ befindet sich in: R 43 I /10 , Bl. 302–407. Die offizielle Verwendung des Materials bleibt weiterhin umstritten. Soweit ersichtlich, ist die Druckschrift nicht veröffentlicht worden.

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