2.184.1 (bau1p): 1. Ostpreußen.

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1. Ostpreußen.

Ministerpräsident Hirsch gibt einen Überblick über die aus den verschiedensten Kreisen Ostpreußens eingegangenen zahlreichen Wünsche1. Diese[651] beziehen sich auf: Größere wirtschaftliche Selbständigkeit Ostpreußens; Einrichtung eines Wirtschaftsparlaments; Erweiterung der Rechte des ostpreußischen Reichskommissars; Schaffung eines besonderen Kommissars für Ostpreußen in Berlin; teilweise Befreiung von der Zwangswirtschaft; Errichtung einer Provinzial-Reichsgetreidestelle; Überlassung einer größeren Reserve Kohlen; Ermächtigung für den ostpreußischen Reichskommissar auf selbständige Erteilung von Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung.

1

Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 180, insbesondere Anm. 6. – Im einzelnen traten OPräs. Winnig am 11. 1. und 4. 3. (R 43 I /1847 , Bl. 71–74 und 191–208), die Königsberger Handelskammer am 21. und 27. 1. (ebd., Bl. 81–83 und 96–100), die Landwirtschaftskammer für die Provinz Ostpreußen am 26. 2. (zit. in: NatVers.-Bd. 342 , Drucks. Nr. 2598 ) und die ostpr. Sozialdemokraten am 6. 3. (R 43 I /1847 , Bl. 178–188) an die Reichs- bzw. die PrStReg. mit Denkschriften und Anträgen heran. Gemeinsam war den in den verschiedenen Schreiben entwickelten Konzepten die Forderung nach einer autonomen ostpr. Wirtschaftspolitik. Sie könnte gewährleistet werden durch das Zusammenspiel eines in seiner Machtfülle gesteigerten ostpr. OPräs. mit einem provinziellen Repräsentativorgan, für die die Berliner Zentralbehörden Ausnahmeregelungen von den bestehenden Reichs- und Landesgesetzen erwirken sollten, während eine ständige ostpr. Vertretung in Berlin mit der Wahrung der Interessen der Provinz zu beauftragen wäre.

Unterstaatssekretär Hirsch vom Reichswirtschaftsministerium teilt mit, daß bei den Verhandlungen im 6. Ausschuß [für Volkswirtschaft]2 hinsichtlich der Abänderungsfragen mit den ostpreußischen Vertretern eine Verständigung erzielt worden sei, ebenso hinsichtlich der Zwangswirtschaft und Kohlen. Hinsichtlich der Ein- und Ausfuhrfragen sei darauf hingewiesen worden, daß der ostpreußische Reichskommissar bereits mit besonderen Befugnissen ausgestattet sei. Das Reichswirtschaftsministerium habe im Ausschuß zugesagt, daß die Einrichtung der nach der Verfassung vorgesehenen Bezirkswirtschaftsräte in Ostpreußen beschleunigt werden sollte. Ein ostpreußischer Arbeitgeber und ein ostpreußischer Arbeitnehmer sollen in den Reichswirtschaftsrat berufen werden.

2

Der Ausschuß beschäftigte sich am 2. 3. mit der in Anm. 1 zit. Petition der Königsberger Handelskammer. Vgl. dazu den Bericht des Ausschusses für Volkswirtschaft vom 14. 4. (NatVers.-Bd. 342 , Drucks. Nr. 2598 ) und die diesbezüglichen Beratungen des NatVers.-Plenums vom 21.4.20 (NatVers.-Bd. 333, S. 5276  ff.).

Die Kabinette beschließen, zunächst am Dienstag [9. 3.] die Wünsche der Vertreter Ostpreußens in der im Preußischen Ministerium des Innern in Aussicht genommenen Sitzung zu hören und in einer gemeinsamen Sitzung am Mittwoch [10. 3.] über die ostpreußischen Anträge zu beraten3.

3

Entsprechende Verhandlungen sollten bereits am 14. 2. stattfinden; sie waren dann aber auf Antrag von OPräs. Winnig auf den 9. 3. vertagt worden (Schriftwechsel dazu in: R 43 I /1847 ). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 185.

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