2.105.2 (bru1p): 2. Kartellpolitik.

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2. Kartellpolitik.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg trug den Inhalt des beiliegenden Schreibens des Reichswirtschaftsministers an den Vorläufigen Reichswirtschaftsrat, betreffend Gutachten zu der Frage der Verhütung unwirtschaftlicher Preisbildungen, vor5.

5

Der abgeänderte Entw. des Schreibens an den RWiR (vgl. Dok. Nr. 104, Anm. 1) befindet sich in R 43 I /1446 , Bl. 121–123 und in R 43 I /1203 , Bl. 67–69.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen erklärte sich mit dem Schreiben einverstanden.

Der Reichspostminister betonte die Notwendigkeit der Preissenkung gewisser Lebensmittel.

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß es nicht möglich sei, von den Massen Verständnis für die Rentabilität der Landwirtschaft zu verlangen, wenn bei sinkenden Löhnen die Lebensmittel dauernd im Preise stiegen. Nach seiner Ansicht sei die Preisspanne im Lebensmittelhandel zu groß.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies darauf hin, daß für die breite Masse der Bevölkerung die Preise von Milch, Fleisch und Brot von entscheidender Bedeutung seien. Vielleicht könne das Reichskabinett sich nach den Wahlen einmal eingehend mit der Frage der Preisgestaltung dieser Lebensmittel befassen.

Der Reichskanzler betonte die Notwendigkeit, daß das Reichskabinett sich noch vor den Wahlen hiermit befasse6 .

6

Vor der RT-Wahl vom 14.9.30 hat die RReg. die Lebensmittelpreise nicht mehr diskutiert.

Das Reichskabinett stimmte dem Schreiben des Reichswirtschaftsministers an den Vorläufigen Reichswirtschaftsrat, betreffend Gutachten zu der Frage der Verhütung unwirtschaftlicher Preisbildungen, in der beiliegenden Fassung zu. Das Schreiben soll veröffentlicht werden7.

7

Das Schreiben an den Vorl.RWiR wurde u. a. von der DAZ Nr. 391–392 vom 24.8.30 („Herunter mit den Preisen!“) veröffentlicht.

Das Reichswirtschaftsministerium wird auf Grund der Kartellverordnung eine Verordnung erlassen, welche die Ausdehnung der Preisbindung auf Waren, die nicht Gegenstand der Lieferung sind, oder auf gewerbliche Leistungen des Beziehers untersagt8. Die Verordnung wird dem Kabinett nicht mehr vorgelegt werden.

8

Die AusführungsVO über Aufhebung und Untersagung von Preisbindungen vom 30.8.30 erschien im Reichsanzeiger Nr. 205 vom 3.9.30.

Das Reichswirtschaftsministerium wird ferner die Landesregierungen durch Rundschreiben bitten, durch ihre zuständigen Stellen nachprüfen zu lassen, ob die festgesetzten Preise für Ziegelsteine und im Kohlenhandel den tatsächlichen Preisen entsprechen.

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